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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
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490 In den übrigen Waldungen der Vorberge und des Gebirges, welche seit längerer Zeit genützt wurden, sind durch die ursprüngliche Aschengewinnung, die Spaltholzerzeugung und durch weitere Fällungen zur Fütterung der Ziegen und Schafe und zur Gewinnung von enormen Mengen von Zaunspültlingeu die Bestandverhältnisse ungünstig gestaltet worden, und kann daher von einer Massenznnahme in diesen Beständen überhaupt nicht die Rede sein, insbesondere wenn in Rechnung gezogen wird, daß diesen Nntzuugsflächen dnrch Branden, Roden und durch intensiven Viehauftrieb die Bedingungen eines weiteren Zuwachses entzogen werden. Ungeachtet der günstigen Standortsverhältnisse und der bedeutenden Holzmafsen- vorräthe stellt sich für die vorhandene Waldfläche der Zuwachs per Hektar nur auf 3 6 Kubikmeter, oder, in Masse ausgedrückt, auf 1,612.321 Kubikmeter pro Jahr. In früheren Zeiten waren die Waldungen infolge der unklaren Eigenthnms- verhältuisse sozusagen freies Gut uud jedermann deckte seinen Holzbedarf, wo und wie es ihm beliebte. Am 7. Januar 1776 wurde die erste Waldordnung für den Bukowiner District erlassen. Die ersten Anfänge einer Forstaufnahme fallen in das Jahr 1792. Als Wirthschaftssystem wurde die Schlageintheilung aufgestellt und in einzelnen Forsten, welche einer Nutzung zugeführt werden konnten, auch durchgeführt. Ju den Privatwaldungen war es dagegen seit allem Anfange mit dem Schutze und der Pflege derselben schlecht bestellt und ergingen deshalb schon in den Jahren 1818 und 1838 Verordnungen der politischen Behörde», welche die Anstellung geschulter Förster und Waldvermessungen anordneten. Trotzdem griff in den meisten Forsten eine ungeregelte Plänterwirthschaft Platz. Diese wurde zuerst in den Religionsfondsforsten abgestellt und begann im Jahre 1876 die Einrichtung dieses Waldbesitzes nach den modernen Principien durch die Aufstellung provisorischer, später definitiver Betriebspläne. Mit der Aetivirnng des politischen Forst- aufsichtsdienstes im Jahre 1871 wurde dann, theils auf belehrendem, theils auf imperativem Wege, bei dem Gemeinde-Landtafel- und Rnstical-Waldbesitz auf die Aufstellung von Betriebsplänen hingewirkt und sind infolge dieser Maßnahmen gegenwärtig nachstehende Waldflächen systematisch eingerichtet, und zwar für den nachhaltigen Betrieb: bei dem griechisch-orientalischen Religionsfonde 229.288 Hektar, bei dem Gemeinde- und Genoffen- fchaftswaldbefitze 28.579 Hektar, bei dem Privatwaldbesitze 76.931 Hektar, also zusammen 334.798 Hektar oder 74 Procent des Gesammtwaldstandes. Die vorherrschende Betriebsart ist der Hochwald im Kahlschlag- oder im Samen- schlagbetriebe. Geringere Verbreitung findet noch der Femelschlagbetrieb und der Nieder- waldbetrieb. Nach dem gegenwärtigen Stande werden 436.882 Hektar im Hochwald- nnd 10.985 Hektar im Niederwald-Betriebe genützt. Die Umtriebszeit wird beim Hochwalde in den Religionsforsten mit 100 bis 120 Jahren, bei dein Gemeinde- und Privatwaldbesitze
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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