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In den übrigen Waldungen der Vorberge und des Gebirges, welche seit längerer
Zeit genützt wurden, sind durch die ursprüngliche Aschengewinnung, die Spaltholzerzeugung
und durch weitere Fällungen zur Fütterung der Ziegen und Schafe und zur Gewinnung
von enormen Mengen von Zaunspültlingeu die Bestandverhältnisse ungünstig gestaltet
worden, und kann daher von einer Massenznnahme in diesen Beständen überhaupt nicht
die Rede sein, insbesondere wenn in Rechnung gezogen wird, daß diesen Nntzuugsflächen
dnrch Branden, Roden und durch intensiven Viehauftrieb die Bedingungen eines weiteren
Zuwachses entzogen werden.
Ungeachtet der günstigen Standortsverhältnisse und der bedeutenden Holzmafsen-
vorräthe stellt sich für die vorhandene Waldfläche der Zuwachs per Hektar nur auf
3 6 Kubikmeter, oder, in Masse ausgedrückt, auf 1,612.321 Kubikmeter pro Jahr.
In früheren Zeiten waren die Waldungen infolge der unklaren Eigenthnms-
verhältuisse sozusagen freies Gut uud jedermann deckte seinen Holzbedarf, wo und wie es
ihm beliebte. Am 7. Januar 1776 wurde die erste Waldordnung für den Bukowiner
District erlassen. Die ersten Anfänge einer Forstaufnahme fallen in das Jahr 1792. Als
Wirthschaftssystem wurde die Schlageintheilung aufgestellt und in einzelnen Forsten,
welche einer Nutzung zugeführt werden konnten, auch durchgeführt. Ju den Privatwaldungen
war es dagegen seit allem Anfange mit dem Schutze und der Pflege derselben schlecht
bestellt und ergingen deshalb schon in den Jahren 1818 und 1838 Verordnungen der
politischen Behörde», welche die Anstellung geschulter Förster und Waldvermessungen
anordneten. Trotzdem griff in den meisten Forsten eine ungeregelte Plänterwirthschaft
Platz. Diese wurde zuerst in den Religionsfondsforsten abgestellt und begann im Jahre
1876 die Einrichtung dieses Waldbesitzes nach den modernen Principien durch die Aufstellung
provisorischer, später definitiver Betriebspläne. Mit der Aetivirnng des politischen Forst-
aufsichtsdienstes im Jahre 1871 wurde dann, theils auf belehrendem, theils auf imperativem
Wege, bei dem Gemeinde-Landtafel- und Rnstical-Waldbesitz auf die Aufstellung von
Betriebsplänen hingewirkt und sind infolge dieser Maßnahmen gegenwärtig nachstehende
Waldflächen systematisch eingerichtet, und zwar für den nachhaltigen Betrieb: bei dem
griechisch-orientalischen Religionsfonde 229.288 Hektar, bei dem Gemeinde- und Genoffen-
fchaftswaldbefitze 28.579 Hektar, bei dem Privatwaldbesitze 76.931 Hektar, also zusammen
334.798 Hektar oder 74 Procent des Gesammtwaldstandes.
Die vorherrschende Betriebsart ist der Hochwald im Kahlschlag- oder im Samen-
schlagbetriebe. Geringere Verbreitung findet noch der Femelschlagbetrieb und der Nieder-
waldbetrieb. Nach dem gegenwärtigen Stande werden 436.882 Hektar im Hochwald-
nnd 10.985 Hektar im Niederwald-Betriebe genützt. Die Umtriebszeit wird beim Hochwalde
in den Religionsforsten mit 100 bis 120 Jahren, bei dein Gemeinde- und Privatwaldbesitze
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Band 20
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bukowina
- Band
- 20
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1899
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.14 x 21.77 cm
- Seiten
- 546
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch