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zu dürfen glaubte, mußte die Errichtung der Fabrik auf Rechnung und Kosten des Fondes
unterbleiben. Ober-Bergrath Walter war nun bemüht, eine Aetiengesellschaft zu diesem
Behufe ins Leben zu rufen und unternahm noch im Sommer 1890 eine größere Reise,
um die Kreise der Haute-Finance für seinen Plan zu gewinnen. Er kehrte im Herbste 1890
zurück, wurde aber wenige Wochen später vom Tode überrascht, und infolge dessen blieb
sein Project unausgeführt.
Der gegenwärtig (nach dem Tode Walters) zur Leitung der Montanwerke berufene
k. k. Ober-Bergverwalter Herr Ritter von Krasuski ist nachdrücklichst und nicht ohne Erfolg
bestrebt, die Werke zu heben; er befindet sich jedoch ebenso wie sein Vorgänger in einer
sehr schwierigen Position. Die Montanwerke sind, wie gesagt, Eigenthum des Bukowiuer
griechisch-orientalischen Religionsfondes, und so reich dieser Fond auch ist, so hat er doch
selbstverständlich in erster Reihe die Aufgabe, für die Bedürfnisse der griechisch-orientalischen
Kirche der Bukowina auszukommen. Die Regierung als Verwalterin dieses Fondes kann
daher auch beim besten Willen die Mittel des Fondes nicht zur Herstellung von mehr oder
weniger riskanten bergbaulichen oder industriellen Unternehmungen verwenden, nnd das
Einzige, was die Verwaltung der Montanwerke nach dieser Richtung hin erreichen kann,
ist, daß sie gewissermaßen auf eigene Füße gestellt wird, das heißt, daß man ihr vorläufig
— so lange die Werke sich noch in der geschilderten kritischen Lage befinden — gestattet,
die in ihrem Ressort erzielten bescheidenen Überschüsse ganz oder doch zum größeren Theile
für den eigenen Bedarf (zur Hebung und Ausgestaltung der montanistischen Unter-
nehmungen) zu verwenden. Herrn von Krasuski ist es gelungen, diese schwerwiegende
Begünstigung zu erlangen. Der ausgedehnte Domanialbesitz des Fondes wird durch die
„k. k. Direktion der Güter des Bnkowiner griechisch-orientalischen Religionsfondes" in
Czernowitz verwaltet; und während früher die Montanverwaltung in Jakobeny der Güter-
direction in Czernowitz unterstand, ist sie (obzwar sie noch immer einen integrirenden
Bestandtheil dieser Behörde bildet) gegenwärtig (seit 1894) unmittelbar dem k. k. Acker-
bauministerium in Wien unterstellt. Damit ist der Montanverwaltung in Jakobeny die
erforderliche Selbständigkeit zugestanden und die Voraussetzung einer gedeihlichen Ent-
wickelung der dortigen Montanwerke geschaffen worden.
Herr Ober-Bergverwalter von Krasuski hat sich indessen begreiflicherweise mit diesem
Erfolge nicht zufrieden gestellt und ist unablässig bemüht, die seiner Leitung anvertrauten
Unternehmungen weiter auszugestalten. Sein Augenmerk war in erster Reihe dem wichtigsten
Zweige derselben, der Mangangewinnung zugewendet. In der Nähe der Braunstein-
grube auf dein Berge Arszitza wurden zwei neue Arbeiterhäuser errichtet, in welchen die
Arbeiter — 120 an der Zahl — während der Woche (den Sonntag verbringen die
Arbeiter im Kreise der Ihrigen in der eigenen Wohnung im Dorfe) untergebracht werden.
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Band 20
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bukowina
- Band
- 20
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1899
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.14 x 21.77 cm
- Seiten
- 546
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch