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elementen gegenüber stetig an Raum, wenn auch nicht in gleichem Maße. Am schwersten
weichen sie den Rumänen. Vom Magyarenthum lassen sie sich schon viel leichter aufsaugen.
Die Sprache der Rutheueu in Bereg ist schon so mit ungarischen Wörtern durchsetzt, daß
die übrigen sie kaum mehr verstehen. Von den 366.664 Rnthenen, welche die Volkszählung
von 1891 nachwies, sprachen 27.835 auch ungarisch. Am schnellsten und leichtesten
verschmelzen sie mit den Slovaken. Im XVI. und XVII. Jahrhundert waren noch die
meisten Ortschaften der Comitate Säros und Zempliu rnthenisch, allein die Slovaken, die
nach Urkunden aus der Ärpädenzeit schon damals in einigen Ortschaften der Zips und des
Säroser Comitats wohnten, sogen sie später so ganz auf, daß jetzt nur noch am nördlichen
Grenzsaume dieser beiden Comitate und in einzelnen zerstreuten Dörfern der Zips Rnthenen
zu finden sind.
Die Volkszählung von 1870 fand noch 469.421 Rnthenen, die von 1891 nur noch
379.782, und von diesen fielen bloß 366.664 auf das hier beschriebene Gebiet, während
die übrigen 13.118 in anderen Theilen des Landes (Croatien mit inbegriffen)
zerstreut waren.
Jener Theil des Oberlandes, wo jetzt Rnthenen wohnen, war zur Zeit der Ärpäden
noch völlig unbewohnte Waldung, und erst nach dem Anssterben des Hauses Ärpäd
zu Anfang des XIV. Jahrhunderts, bei dem Untergang des alten rnthenischen Fürsten-
thnms in Galizien, beginnt die Einwanderung von Rnthenen in die an Galizien stoßen-
den Comitate Märamaros, Bereg und Ung, von wo sie im Laufe der folgenden Jahrhunderte
langsam gegeu Zempliu und Säros fortschreitet.
Diese Ansiedelung geschah im ganzen Oberlande ohne Ausnahme durch Vermittlung
von „Kenezen" oder Schultheißen. In der Zips und in Säros hieß der Unternehmer, der
die Besiedlung der einzelnen Dörfer durchführte, Schultheiß (soltes?), in den übrigen
Comitaten „Kenez" (kene?). Der Grundherr ertheilte ihm die Erlaubniß, mit seinen Leuten
den bezeichneten Ort zu besetzen, bestimmte aber zugleich, für wie viele Höfe er die Rodung
vornehinen dürfe. Die Höfe befreite der Grundherr für eine gewisse Anzahl Jahre von allen
Abgaben, bestimmte aber zugleich die späteren Zahlungen nnd sonstigen Verpflichtungen.
Dieser Vertrag oder Keuezenbrief stellte auch überall die Bedingung, daß die Ansiedler
nicht aus dem Bereiche der betreffenden Domäne sein sollten. Sobald die bedungene
Zinsfreiheit abgelaufen war, begann die vorherbestimmte Zinsleistung und die Zeit der
unterschiedlichen Servituteu. Die Zinsleistung bestand aus einem bestimmten Barbetrag
und dem zehnten Theile aller Hansthiere und Producte. Unter den Servitnten sind die
Arbeiten zu verstehen, die im Umkreise der Burg der betreffenden Domäne zu verrichten
waren. So waren die Verchovinaer (Oberländer) Hörigen der Munkaeser Burg
verpflichtet, Schindeln zu schneiden, Andere als Briefboten zu dienen. Einzelne Dörfer
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (6), Band 21
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Ungarn (6)
- Band
- 21
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1900
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.25 x 21.79 cm
- Seiten
- 500
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch