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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (6), Band 21
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402 elementen gegenüber stetig an Raum, wenn auch nicht in gleichem Maße. Am schwersten weichen sie den Rumänen. Vom Magyarenthum lassen sie sich schon viel leichter aufsaugen. Die Sprache der Rutheueu in Bereg ist schon so mit ungarischen Wörtern durchsetzt, daß die übrigen sie kaum mehr verstehen. Von den 366.664 Rnthenen, welche die Volkszählung von 1891 nachwies, sprachen 27.835 auch ungarisch. Am schnellsten und leichtesten verschmelzen sie mit den Slovaken. Im XVI. und XVII. Jahrhundert waren noch die meisten Ortschaften der Comitate Säros und Zempliu rnthenisch, allein die Slovaken, die nach Urkunden aus der Ärpädenzeit schon damals in einigen Ortschaften der Zips und des Säroser Comitats wohnten, sogen sie später so ganz auf, daß jetzt nur noch am nördlichen Grenzsaume dieser beiden Comitate und in einzelnen zerstreuten Dörfern der Zips Rnthenen zu finden sind. Die Volkszählung von 1870 fand noch 469.421 Rnthenen, die von 1891 nur noch 379.782, und von diesen fielen bloß 366.664 auf das hier beschriebene Gebiet, während die übrigen 13.118 in anderen Theilen des Landes (Croatien mit inbegriffen) zerstreut waren. Jener Theil des Oberlandes, wo jetzt Rnthenen wohnen, war zur Zeit der Ärpäden noch völlig unbewohnte Waldung, und erst nach dem Anssterben des Hauses Ärpäd zu Anfang des XIV. Jahrhunderts, bei dem Untergang des alten rnthenischen Fürsten- thnms in Galizien, beginnt die Einwanderung von Rnthenen in die an Galizien stoßen- den Comitate Märamaros, Bereg und Ung, von wo sie im Laufe der folgenden Jahrhunderte langsam gegeu Zempliu und Säros fortschreitet. Diese Ansiedelung geschah im ganzen Oberlande ohne Ausnahme durch Vermittlung von „Kenezen" oder Schultheißen. In der Zips und in Säros hieß der Unternehmer, der die Besiedlung der einzelnen Dörfer durchführte, Schultheiß (soltes?), in den übrigen Comitaten „Kenez" (kene?). Der Grundherr ertheilte ihm die Erlaubniß, mit seinen Leuten den bezeichneten Ort zu besetzen, bestimmte aber zugleich, für wie viele Höfe er die Rodung vornehinen dürfe. Die Höfe befreite der Grundherr für eine gewisse Anzahl Jahre von allen Abgaben, bestimmte aber zugleich die späteren Zahlungen nnd sonstigen Verpflichtungen. Dieser Vertrag oder Keuezenbrief stellte auch überall die Bedingung, daß die Ansiedler nicht aus dem Bereiche der betreffenden Domäne sein sollten. Sobald die bedungene Zinsfreiheit abgelaufen war, begann die vorherbestimmte Zinsleistung und die Zeit der unterschiedlichen Servituteu. Die Zinsleistung bestand aus einem bestimmten Barbetrag und dem zehnten Theile aller Hansthiere und Producte. Unter den Servitnten sind die Arbeiten zu verstehen, die im Umkreise der Burg der betreffenden Domäne zu verrichten waren. So waren die Verchovinaer (Oberländer) Hörigen der Munkaeser Burg verpflichtet, Schindeln zu schneiden, Andere als Briefboten zu dienen. Einzelne Dörfer
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (6), Band 21
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (6)
Band
21
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1900
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.25 x 21.79 cm
Seiten
500
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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