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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22
Seite - 166 -
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166 Zusammengehörigkeit dieser Länder. Der flache Streifen längs der Save gehörte zu den beiden Panuonien. Der Sitz der obersten Provinzialbehörden (des Statthalters, der Finanzdirection, der Verwaltung der Goldbergwerke) war Salona; hier befand sich auch der Provinzial- landtag, den auch bosnische Städte, wie Zenica (damals Bistna), beschickten. Die oberste Rechtsprechung war nicht so centralisirt; es bestanden drei Gerichtsbezirke, die Convente von Scardona, Salona And Narona, Der Bihacer Kreis z. B. holte sich Recht in der erstgenannten Küstenstadt. Wie alle zu dem großen illyrischen, längs der Donau vom Inn bis zum Schwarzen Meere reichenden Zollsprengel gehörigen Provinzen war auch Dalmatieu von Zollschranken umgeben. Die beispielsweise in die Krajina zur See eingeführten Waaren hatten die Zoll- stätte bei Zengg zu Passiren, und die an der serbischen Grenze gelegenen Bezirke hatten die Zolllinie von Gnberevce vor sich. Das Land selbst zerfiel in eine große Anzahl von Gau- und Stadtbezirken, deren Magistrate innerhalb des oft sehr ausgedehnten zugehörigen Territoriums eigene Verwaltung und auch Jurisdiction übten. In der ersten Zeit überwogen, den für Stadt- constitnirungen noch ungeeigneten Verhältnissen entsprechend, bei weitem die Gau- gemeinden. An der Spitze einzelner solcher Civitates stand, wie wir kürzlich durch Jnschriftenfnnde im Japodengan erfahren haben, in der Regel ein dem betreffenden Stamme selbst entnommener, von der Regierung ernannter Gauhauptmann (praepositug), dem ein Rath, aus eiugeboruen Adeligen (prineipes) bestehend, zur Seite stand. Andere Stämme wie die Daesitiaten und Maezaeer unterstanden Officieren der Reichsarmee. Allmülig wurde es auch bei uns römischer: Die Gangemeinden wurden in Stadt- gemeinden umgewandelt, die fast ausnahmslos aus Einheimischen bestanden, denen man die Latinität oder das römische Bürgerrecht verlieh. Die hauptsächlichsten bis jetzt bekannten Munizipien und Titnlareolonien sind Bistua-Zeuica, Delminium-Zupanjac, Domavia-Gradina bei Srebenica, Pelva-Sarici bei Jajce u. s. w. Von zahlreichen anderen kennen wir nur die ausgedehnten Ruinenstätten, ihre Namen sind uns noch verborgen. Alle waren mit den damals üblichen comnmnalen Anlagen, Bädern, Basiliken, Curien, Tempeln, Ehrendenkmalen u. s. w. ausgestattet. Die Urbs Roma hatte z. B. in Zenica ein Heiligthum. Einzelne Städte wie Jlidze und Stolac wetteifern in der Pracht der Ausstattung der privaten und öffentlichen Gebäude mit großen, farben- prächtigen Mosaiken mit den größeren Orten der fortgeschrittensten Provinzen des Reiches. Neben den Städten gab es eine fast unübersehbare Menge von kleineren Ortschaften, von Flecken, Dörfern, Weilern und Villen. Nichts würde den Thatsachen mehr wider- sprechen, als wollte man an der Meinung noch festhalten, Bosnien und die Hercegovina
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bosnien und Herzegowina, Band 22
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bosnien und Herzegowina
Band
22
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1901
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.34 x 22.94 cm
Seiten
536
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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