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Zusammengehörigkeit dieser Länder. Der flache Streifen längs der Save gehörte zu den
beiden Panuonien.
Der Sitz der obersten Provinzialbehörden (des Statthalters, der Finanzdirection,
der Verwaltung der Goldbergwerke) war Salona; hier befand sich auch der Provinzial-
landtag, den auch bosnische Städte, wie Zenica (damals Bistna), beschickten. Die oberste
Rechtsprechung war nicht so centralisirt; es bestanden drei Gerichtsbezirke, die Convente
von Scardona, Salona And Narona, Der Bihacer Kreis z. B. holte sich Recht in der
erstgenannten Küstenstadt.
Wie alle zu dem großen illyrischen, längs der Donau vom Inn bis zum Schwarzen
Meere reichenden Zollsprengel gehörigen Provinzen war auch Dalmatieu von Zollschranken
umgeben. Die beispielsweise in die Krajina zur See eingeführten Waaren hatten die Zoll-
stätte bei Zengg zu Passiren, und die an der serbischen Grenze gelegenen Bezirke hatten die
Zolllinie von Gnberevce vor sich.
Das Land selbst zerfiel in eine große Anzahl von Gau- und Stadtbezirken, deren
Magistrate innerhalb des oft sehr ausgedehnten zugehörigen Territoriums eigene
Verwaltung und auch Jurisdiction übten. In der ersten Zeit überwogen, den für Stadt-
constitnirungen noch ungeeigneten Verhältnissen entsprechend, bei weitem die Gau-
gemeinden. An der Spitze einzelner solcher Civitates stand, wie wir kürzlich durch
Jnschriftenfnnde im Japodengan erfahren haben, in der Regel ein dem betreffenden
Stamme selbst entnommener, von der Regierung ernannter Gauhauptmann (praepositug),
dem ein Rath, aus eiugeboruen Adeligen (prineipes) bestehend, zur Seite stand. Andere
Stämme wie die Daesitiaten und Maezaeer unterstanden Officieren der Reichsarmee.
Allmülig wurde es auch bei uns römischer: Die Gangemeinden wurden in Stadt-
gemeinden umgewandelt, die fast ausnahmslos aus Einheimischen bestanden, denen man
die Latinität oder das römische Bürgerrecht verlieh.
Die hauptsächlichsten bis jetzt bekannten Munizipien und Titnlareolonien sind
Bistua-Zeuica, Delminium-Zupanjac, Domavia-Gradina bei Srebenica, Pelva-Sarici bei
Jajce u. s. w. Von zahlreichen anderen kennen wir nur die ausgedehnten Ruinenstätten, ihre
Namen sind uns noch verborgen. Alle waren mit den damals üblichen comnmnalen Anlagen,
Bädern, Basiliken, Curien, Tempeln, Ehrendenkmalen u. s. w. ausgestattet. Die Urbs Roma
hatte z. B. in Zenica ein Heiligthum. Einzelne Städte wie Jlidze und Stolac wetteifern
in der Pracht der Ausstattung der privaten und öffentlichen Gebäude mit großen, farben-
prächtigen Mosaiken mit den größeren Orten der fortgeschrittensten Provinzen des Reiches.
Neben den Städten gab es eine fast unübersehbare Menge von kleineren Ortschaften,
von Flecken, Dörfern, Weilern und Villen. Nichts würde den Thatsachen mehr wider-
sprechen, als wollte man an der Meinung noch festhalten, Bosnien und die Hercegovina
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bosnien und Herzegowina, Band 22
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bosnien und Herzegowina
- Band
- 22
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1901
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.34 x 22.94 cm
- Seiten
- 536
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch