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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22
Seite - 236 -
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Seite - 236 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22

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236 wir jetzt zunächst keine Spur von inneren Zwistigkeiten; ebenso wie die Serben zu Ende des XIV. und zu Anfang des XV. Jahrhunderts sind alle mohammedanischen Bosnier entschiedene und tapfere Vertheidiger des Islam, der osmanischen Sache. Es ist das erstemal, daß die Bosnier Mitglieder eines großen Staates werden, ihre Fähigkeiten dort zum Ausdrucke bringen können, sich für ihre Tapferkeit belohnt sehen und am glänzenden Hofe von Constantinopel eine würdige uud ehrende Ausnahme finden. Nichts ist bezeichnender, als die interessante mohammedanisch angehauchte neue Volks- poesie Bosniens, welche in der nationalen Sprache ihre neuen Helden besingt, während in den serbischen Heldenliedern das orthodoxe Christenthum und der glühende Haß gegen den Islam den Grundton bildet. Der ganze Boden des Landes wurde als Staatseigenthum erklärt, aber den alten, zum Islam übergetretenen Eigenthümern zum Besitze überlassen; immerhin wurde jedoch das oberste Besitzrecht des Staates gewahrt. Ein wohldisciplinirtes starkes Heer, zu dessen Unterhalte durch eine geschickt angelegte Finanzverwaltung alle Volkskräfte herangezogen wurden, und der islamitische Glaubenseifer waren die Säulen des Reiches. Wenn wir die leider nur bruchstückweise auf uns gekommenen Defters (Ausweise der verschiedenen Einnähmsquellen) des bosnischen Beglerbeg (Statthalterschaft) durchsehen, bekommen wir erst einen Begriff von dem intensiven, auf alle Verhältnisse des Lebens sich erstreckenden Verwaltungstalente, das in diesem Zeitalter nicht nur den türkischen Waffen, sondern auch der türkischen Politik den Vorzug sicherte. Dieser Vorzug bestand aber nicht länger, als bis die Biederkeit und Solidität des türkischen Volkselementes corrumpirt wurde. Und dies trat bald genug ein. Der große Unterschied zwischen den westlichen und orientalischen Lehen besteht darin, daß, während im Westen der Jmmobilienbesitz, ohne Rücksicht auf dessen Ertragsfähigkeit, selbst den Gegenstand des Lehens bildet, im Oriente, obzwar auch hier das immobile Lehen den Gegenstand der Schenkung des Sultans darstellt, nicht auf den Grundbesitz selbst, sondern auf dessen Ertrag, den Dirlik, Gewicht gelegt wird. Der Sultan bestimmt nach den Verdiensten des Einzelnen die Rente, mit welcher er seine Getreuen belohnen will, und sucht ihm unter den Lehen eines ans, welches dieser Absicht am meisten entspricht. Wenn sich in Bosnien ein Lehenbesitzer neue Verdienste erworben hatte, konnte er nach einem Jahre oder sonst bestimmten Zeitraume ein neues Lehen bekommen, das je nach dem Freiwerden eines Grundbesitzes auch in Egypten oder in Trapezunt liegen konnte. Der Lehensmann war daher nicht an seinen Besitz gebunden, das ganze Reich war sein Vaterland, denn der Dienst des Kaisers war überall derselbe. Das orientalische Lehen ist daher das Gehalt des Einzelnen, das nicht in Bargeld gereicht wird, sondern aus dem Complexe der catastral-festgestellten kaiserlichen
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bosnien und Herzegowina, Band 22
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bosnien und Herzegowina
Band
22
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1901
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.34 x 22.94 cm
Seiten
536
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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