Seite - 294 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22
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Die Begriffe des Plemstvo und Bratstvo, welche einst die Elemente des gesell-
schaftlichen Lebens und der staatlichen Organisation der Südslaven bildeten, haben von
ihrer ursprünglichen Schärfe viel eingebüßt, bestehen aber, wenn auch ohne jede praktische
Conseqnenz, als eine alte Einrichtnng in den südlichen Bezirken der Hereegovina, während
sich in Bosnien höchstens die Erinnerung daran erhalten hat.
Deutlicher haben sich die Hausgenossenschaften, welche die einzelnen Familien
bilden, erhalten. Die altererbte patriarchalische Lebensweise brachte es mit sich, daß
einzelne Familienbestände so lange als möglich zusammenhielten. Ein Lostrennen
von der Familiengemeinschaft galt immer als etwas Mißliches und wird dnrch
passende Aussprüche als solches bezeichnet: „Alleinsein ist Armut" (inokoZtinu —
siromaStins) , oder „Wehe dem Einsamen auch im Überflüsse" (kuku sainui i>u
va^anu), denn nur „eiu einiges Haus erwirbt Vermögen" (?aä ru /nu kueu te< o
imu6u).
Die Hausgeuosseuschaften bilden jede für sich ein abgeschlossenes Gemeinwesen und
vereinigen oft mehrere Generationen und Seitenlinien unter einem Dache. Über sie führt
das Haupt des Hauses, der s ta i^sZinu oder clomaein (Älteste, Hausherr) ein fast
unumschränktes Regiment. Solch ein großer Familienbestand, der den bezeichnenden
Namen (Vereinigung) oder vel iku kuea (großes Haus) führt und oft an
die fünfzig Mitglieder zählte, konnte nur dann profperiren, wenn die Grenze zwischen
dem Befehlenden und den Gehorchenden strenge gezogen war, und Jeder auf dem ihm
anvertrauten Posten ausharrte. Der Jüngere mußte dem Älteren aufs Wort gehorchen,
die Weiber deu Männern, und alle insgesammt dem Starjesina als Oberhaupt. Dem
Starjesina zur Seite steht der övdun-baZa (der Herdenhauptmann), welcher die
Oberaufsicht über sämmtliches Vieh führt, für dessen Unterbringung sorgt und dessen
Verwendung bestimmt. Handelt es sich um Kauf oder Verkauf von Herden, so obliegt
dieses Geschäft nach vorheriger Rücksprache mit dem Chef des Hauses dem Cobanbasa,
welcher auch die Diseiplinargewalt über die ihm unterstehenden Hirten ausübt. So lange
Bosnien noch keine fahrbaren Straßen und Bahnen besaß, gab es im Hause noch eine
dritte angesehene Charge, den Kiri62i-dusu (Frächter), welcher die Pferde zu über-
wachen und Lastentransporte zu besorgen hatte, in freier Zeit Speditionsgeschäfte
abschließen konnte und oft wochenlang dem Hause fernblieb, um mit seinen Tragthieren
dem Verdienst nachzugehen. Über alle Erträgnisse der Wirthschaft hatte aber nur der
Starjesina zu verfügen; er übernahm das Geld, er bezahlte die Ausgaben, er vertrat die
Familie der Öffentlichkeit und der Behörde gegenüber.
Gewöhnlich ist der Älteste im Hause Starjesina, doch kommt es auch häufig
vor, daß jüngeren Familiengliedern durch besondere Wahl diese Würde zu Theil wird.
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bosnien und Herzegowina, Band 22
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bosnien und Herzegowina
- Band
- 22
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1901
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.34 x 22.94 cm
- Seiten
- 536
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch