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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22
Seite - 294 -
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294 Die Begriffe des Plemstvo und Bratstvo, welche einst die Elemente des gesell- schaftlichen Lebens und der staatlichen Organisation der Südslaven bildeten, haben von ihrer ursprünglichen Schärfe viel eingebüßt, bestehen aber, wenn auch ohne jede praktische Conseqnenz, als eine alte Einrichtnng in den südlichen Bezirken der Hereegovina, während sich in Bosnien höchstens die Erinnerung daran erhalten hat. Deutlicher haben sich die Hausgenossenschaften, welche die einzelnen Familien bilden, erhalten. Die altererbte patriarchalische Lebensweise brachte es mit sich, daß einzelne Familienbestände so lange als möglich zusammenhielten. Ein Lostrennen von der Familiengemeinschaft galt immer als etwas Mißliches und wird dnrch passende Aussprüche als solches bezeichnet: „Alleinsein ist Armut" (inokoZtinu — siromaStins) , oder „Wehe dem Einsamen auch im Überflüsse" (kuku sainui i>u va^anu), denn nur „eiu einiges Haus erwirbt Vermögen" (?aä ru /nu kueu te< o imu6u). Die Hausgeuosseuschaften bilden jede für sich ein abgeschlossenes Gemeinwesen und vereinigen oft mehrere Generationen und Seitenlinien unter einem Dache. Über sie führt das Haupt des Hauses, der s ta i^sZinu oder clomaein (Älteste, Hausherr) ein fast unumschränktes Regiment. Solch ein großer Familienbestand, der den bezeichnenden Namen (Vereinigung) oder vel iku kuea (großes Haus) führt und oft an die fünfzig Mitglieder zählte, konnte nur dann profperiren, wenn die Grenze zwischen dem Befehlenden und den Gehorchenden strenge gezogen war, und Jeder auf dem ihm anvertrauten Posten ausharrte. Der Jüngere mußte dem Älteren aufs Wort gehorchen, die Weiber deu Männern, und alle insgesammt dem Starjesina als Oberhaupt. Dem Starjesina zur Seite steht der övdun-baZa (der Herdenhauptmann), welcher die Oberaufsicht über sämmtliches Vieh führt, für dessen Unterbringung sorgt und dessen Verwendung bestimmt. Handelt es sich um Kauf oder Verkauf von Herden, so obliegt dieses Geschäft nach vorheriger Rücksprache mit dem Chef des Hauses dem Cobanbasa, welcher auch die Diseiplinargewalt über die ihm unterstehenden Hirten ausübt. So lange Bosnien noch keine fahrbaren Straßen und Bahnen besaß, gab es im Hause noch eine dritte angesehene Charge, den Kiri62i-dusu (Frächter), welcher die Pferde zu über- wachen und Lastentransporte zu besorgen hatte, in freier Zeit Speditionsgeschäfte abschließen konnte und oft wochenlang dem Hause fernblieb, um mit seinen Tragthieren dem Verdienst nachzugehen. Über alle Erträgnisse der Wirthschaft hatte aber nur der Starjesina zu verfügen; er übernahm das Geld, er bezahlte die Ausgaben, er vertrat die Familie der Öffentlichkeit und der Behörde gegenüber. Gewöhnlich ist der Älteste im Hause Starjesina, doch kommt es auch häufig vor, daß jüngeren Familiengliedern durch besondere Wahl diese Würde zu Theil wird.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bosnien und Herzegowina, Band 22
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bosnien und Herzegowina
Band
22
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1901
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.34 x 22.94 cm
Seiten
536
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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