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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22
Seite - 298 -
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298 So heilig dem Bosnier fremdes Gut ist, so werth ist ihm sein Eigen, für das er bis zum letzten Blutstropfen einsteht. Einst gab es in Bosnien stürmische Zeiten, wo der Bedrückte keine andere Rettung kannte, als die Berge, in welche er vor den Bedrückern flüchtete. Dann war sein Motto der Spruch: Sk ne osveti, taj se ne posveti« (Wer sich nicht rächt, der wird nie selig), nnd sein Leben der Rache widmend, wurde er zum Hajducken, der wegen seiner Thaten vom Volke bald verdammt, bald glorisicirt wurde. In diesen Zeiten der Selbsthilfe und der Aufstände entstand das treffende Wort , ?u lum nema arSina" (Revolten werden nicht nach der Elle gemessen). Solche Störungen des Friedens, wenn sie auch häufig vorkamen, sagten dem Volksgemüthe durchaus nicht zu, denn es spricht: mir neZ earski pir- (Der Friede ist besser als des Kaisers Hochzeit), und wo es nur möglich war, eine Beschwerde in Frieden zu schlichten, wurden dazn alle Anstrengungen gemacht. Der Spruchschatz des Volkes enthält eine Menge von Axiomen, welche die volks- tümlichen Rechtsanschauungen, die sich im Laufe der Zeit vertieften, zum Ausdrucke bringen, und überdies entwickelten sich besondere traditionelle Rechtsbräuche, wonach in einzelnen Streitfällen vorgegangen wurde. Vor der Occupation hatte das christliche Volk wenig Vertrauen zur öffentlichen Justiz; sie war kostspielig, der Erfolg nicht immer vorauszusehen, und überdies war die Organisation eine so unzusammenhängende, daß ein Verbrecher nnr aus seinem Bezirke in einen anderen auszuwandern brauchte, um vor aller Verfolgung sicher zu sein, was besonders dann der Fall war, wenn er sich unter den Schutz eines mächtigen Begs begab. Es ist deßhalb nicht zu verwundern, daß der Baner seine Beschwerde nur selten dem bestellten Richter vorbrachte und vor diesem überhaupt nur dann erschien, wenn er eitirt wurde, während die vorkommenden Streitfälle von einem Volksgerichte, das sich von Fall zu Fall constituirte, abgeurtheilt wurden. Diese volksthümliche Rechtspflege, welche, soweit sie unserer modernen Rechtspflege nicht zuwiderläuft, namentlich in der südlichen Hercegovina noch heute geübt wird, und deren Axiome heute noch im Volksgeiste leben, mögen einige wenige Beispiele illustrireu. Nehmen wir den Fall an, es wurde Jemandem ein Pferd oder eine Kuh gestohlen, ohne daß der Beschädigte dem Thäter auf die Spur gekommen sei, so wird man es vorerst versuchen, das geraubte Gut durch die (Amen) zu erlangen. Der Verlustträger wird beim nächsten Kirchgang in der Kirche nach Verlesung des Evangelinms vom Geistlichen die Vornahme des „Amins" fordern und seine Beschwerde vorbringen. Der Geistliche wird dem Volke den Sachverhalt verlautbaren und den Dieb auffordern, er möge sich zur Beichte einfinden und das Geraubte ersetzen, wobei er sich auf die Unverbrüchlichkeit des
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bosnien und Herzegowina, Band 22
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bosnien und Herzegowina
Band
22
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1901
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.34 x 22.94 cm
Seiten
536
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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