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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22
Seite - 348 -
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348 Wahlbruderschaft oder auch Wahlschwesterschaft durch Blut besiegelt. Beide Theile, die sich zu verbrüdern gedenken, ritzen sich den Oberarm auf, damit Blut hervorquillt, lasseu das Blut in ein Wein- oder Wasserglas tropfen, wo es sich mischt, und trinken, indem sie den Schwnr der Brudertreue leisten, jeder etwas davon. Vereinfacht wird die Procedur, indem sie sich gegenseitig einen Tropfen Blut aus der Ritzwunde aussaugen. Häufig wurde der Verbrüderungsact in der Kirche gefeiert, wobei der Eid in die Hände des Geistlichen abgelegt wurde, wie dies einige in alten Gebetbüchern erhaltene Schwurformeln beweisen. Das Verhältniß der Verbrüderten ist ein solches, daß die Beiden die Pflicht haben, einander in Freud und Leid zu unterstützen; sie müssen, und koste es das Leben, für ein- ander eintreten. Auch diese Wahlverwandtschaft bildet ein Ehehinderniß. In Bosnien sind solche Wahlverwandtschaften in allen Volkskreisen und selbst zwischen Verschiedengläubigen gebräuchlich. Es kommen aber auch Verbrüderungen zwischen Burschen und Mädchen vor, was besonders dann der Fall ist, wenn sie aus irgend einem Grunde gezwungen sind, ihrer Liebe zu entsagen. Wie tief die Anschauungen über das Verbrüderungsverhältniß in der Volksseele wurzeln, geht daraus hervor, daß es eine besondere Art des Pobratimstvo, das ,?c>bratimstvc> u snu" (Verbrüderung im Traume) gibt. Träumt nämlich Jemandem, daß er sich verbrüdert habe, so theilt er dem Betreffenden seinen Traum mit, und dieser Traum allein gilt soviel wie eine factisch abgeschlossene Verbrüderung. Diese Anschauung findet sich besonders bei den Mohammedanerinnen. Träumt einer Frau, es habe jemand getrachtet, ihr Gewalt anznthnn, nnd sie habe in ihrer Angst einen Bekannten mit dem Rufe ,pc> bvFu bra te pc>mc»?i" zur Hilfe gerufen, so betrachtet sie sich als die oses t r ima (Wahlschwester) des zur Hilfe Gerufenen. Sie wird Morgens den Traum ihrem Manne mittheilen, welcher dann die Giltigkeit der „Verbrüderung im Traume" anzuerkennen hat. In diesem Falle gilt der Pobratim als Verwandter, vor dem sich die Frau nicht verhüllen darf. Das durch das Pobratimstvo geschaffene verwandtschaftliche Verhältniß wird auch auf die nächsten Verwandten der beiden Theile übertragen, und der Vater des Wahl- bruders heißt pooeim (Halbvater), die Mutter (Halbmutter). Liebeszauber. — Das Dasein des bosnischen Landmädchens fließt unter viel Arbeit und wenig Erholung ziemlich monoton dahin. Schon in frühester Jugend werden auch die Mädchen herangezogen, um, was ihre schwachen Kräfte leisten können, zum gemeinsamen Haushalt beizutragen. Erst werden sie Hirtinnen und hüten Schafe und Ziegen, dann werden sie zur häuslichen Arbeit herangezogen und müssen beim Waschen, Kochen, Scheuern u. s. w. den Weibern helfen. Stricken und Spinnen füllt die übrige Zeit des Tages aus.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bosnien und Herzegowina, Band 22
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bosnien und Herzegowina
Band
22
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1901
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.34 x 22.94 cm
Seiten
536
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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