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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22
Seite - 370 -
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Seite - 370 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22

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370 (Leichentuch), in welchen der Körper eingehüllt wird, dem Todtenhemd, welches keine Ärmel besitzt und dessen Nahtfäden nirgends verknüpft oder geknotet sein dürfen, und endlich der Leichendecke, einem Linnen, in welches man den Körper hüllt. Die Leiche wird nun auf die Bahre (tabut) gelegt, und zwar so, daß die rechte Seite zurKidla (Xidla) gekehrt ist, und man bedeckt sie mit einer Decke (caburtiM), welche aus der Moschee geholt wird, oder auch mit eiuem Stück Tuch, welches der Hodza, der die Leichenceremonie vornimmt, zum Geschenke erhält. Am Kopfende der Bahre wird bei Männern der Turban, bei Frauen eiu Jagluk angebracht. Besonders zu erwähnen ist, daß, wenn eine Frau stirbt, ihr eigener Mann sie nicht mehr sehen darf, denn nach der Volksansicht hat der Tod alle Familienbande gelöst, nnd die Todte gilt ihm als fremdes Wesen. Die Bahre wird hierauf zur Moschee gebracht, wo der Priester das Todteugebet verrichtet, uud dann zu Grabe getragen. Am Leichenbegängnisse nehmen nnr Männer theil und erweisen den Todten die letzte Ehre, indem sie abwechselnd die Bahre tragen. Männer werden nur im Leicheugewaude, Frauen aber in einem einfachen Sarge in die Grube horizontal, die rechte Seite zur Xibla (ki-dla) gerichtet, gelagert, mit Breitern dachartig überdeckt nnd von den Angehörigen mit Erde überschüttet. Am Grabe betet der Hodza die worauf alle Anwesenden rufen, da«» sich entfernen und deu Priester am Grabe allein lassen. Dieser, am Mittelrande des Grabes stehend, verrichtet den l'alkin. Die Mohammedaner glauben nämlich, daß der Todte, sowie er bestattet ist, sein zweites Leben beginnt, und die neuen Lebensgeister von den Zehen aus zur Kraft kommen. Vor dem zum Leben im Jenseits Bernsenen erscheinen Engel, welche ihn über sein Glaubensbekenntniß befragen, und Pflicht des Priesters ist es, den Todten unter Anrufung seines und seiner Mutter Namen zu belehren, wie er sich zu verhalten habe, um die Prüfung zu bestehen, um der ewigen Seligkeit theilhaftig zu werden. Diese Ceremonie heißt der „Talkin". Bei Kindern wird, da man annimmt, daß sie sündenfrei sind, der Talkin nicht vorgenommen. Ein in seiner Grundauschanung edler Brauch ist das sogenannte ve vi i - islcat- i sa la t , eine Art von Sündenhandel, der mitunter bei Todesfällen gebräuchlich ist. Wie bei den Christen, ist auch bei den Mohammedanern der .H-ckal" (Versöhnung) vor Eintritt des Todes üblich, und der Sterbende stiftet dann in der Regel einen Theil seines Vermögens wohlthätigen Zwecken, um damit Vergebung seiner Sünden zu er- langen. Nachdem der Tod eingetreten, versammeln sich die Nachbarn, und drei Männer nnter ihnen schätzen die Sünden des Todten ab. Die Sünden werden nach gewissen Normen taxirt, nnd beispielsweise wird ein vernachlässigtes Gebet auf 520 Drachmen Weizen geschätzt. Die herausgefundene Snmme der religiösen Vernachlässigungen wird in Geld umgerechnet, und ergibt sich, daß der vom Verblichenen zu wohlthätigen Zwecken testirte Betrag geringer ist, so wird unter den Angehörigen eine Collecte veranstaltet, bis
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bosnien und Herzegowina, Band 22
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bosnien und Herzegowina
Band
22
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1901
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.34 x 22.94 cm
Seiten
536
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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