Seite - 465 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22
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hatte, stand die Waldnutzung jedermann, nämlich einem jeden aus einer bestimmten
Gemeinde oder Gegend, in unumschränkten Maße frei, insolange nur der eommnnistische
Charakter der Nutzung unangetastet blieb. Auch in das spätere türkische Forstgesetz ging
das Waldnutzungsrecht der Landheimischen, zumal das Weiderecht, nur als eine unbe-
stimmte Gestattnng über. Zwar verbot das Gesetz die Waldbrandlegung und belegte den
Forstfrevel mit sehr hohen Strafen und Schadenersatz-Verpflichtungen; aber das Gesetz,
das der Sultan im fernen Stambul schuf, kam der bäuerlichen Bevölkerung nicht einmal
zur Kenntnis, und so führte der Viehzüchter, welcher nur den Stück bestand seiner Heerden
zu vergrößern trachtete, gegen den heimischen Wald einen Vernichtungskrieg, wie er
rücksichtsloser gegen wilde Thiere nicht geführt werden kann.
Dieses unverständige Verhalten mußte in der Hereegovina bei der eigenen
Beschaffenheit der in diesem Lande überwiegend verbreiteten Kalkböden, die nur unter dem
Schutze einer ständigen Pflanzendecke ihre seichte Krume zu bewahren vermögen und durch
den Einfluß größerer Trockenheit und der Bora sehr zu leiden haben, zur Verkarstung
führen. In Bosnien dagegen erhielt sich Dank dem glücklichen Umstände, daß hier der
Untergrund größeren Theils die Erhaltung eines fruchtbaren Obergrundes begünstigt, der
mißhandelte Wald wenigstens als Buschwald. Selbst in den bosnischen Kalkgebirgen,
insbesondere in jenen, die sich nördlich der Linie der größten Erhebungen ausbreiten, treten
in Folge günstigerer jahreszeitlicher Vertheilnng der Niederschläge die Karsterscheinungen
milder auf.
Die mit Wald bestandene Fläche nimmt in Bosnien 2,233.210Hektar, demnach rund
53 Procent der Gesammtfläche dieses Landes ein. Bosnien ist daher an Waldboden reicher
als irgend ein Land der österreichisch-ungarischen Monarchie, reicher als irgend ein Land
Europas. Selbst den Reisenden, die Bosnien nur von den fahrbaren Commnnieationen aus
überblicken, fällt das überreiche Vorhandensein von Waldboden auf. Da aber von diesen
Commnnieationen aus meist nur die früher erwähnten Buschwaldungeu sichtbar sind,
erwacht der Zweifel, ob Bosnien wohl anch reich an Hochwald sei. Allerdings ist die
Verbreitung der Buschwälder sehr groß, indem diese Wälder (einschließlich der in Über-
führung in den Niederwald-Betrieb begriffenen nnd der in Verhegnng befindlichen Busch-
wälder) 732.237 Hektar oder rund 17^/z Procent der Oberfläche Bosniens einnehmen.
Die Ausbreitung der für die klimatische, hydrologische, hygienische und sorstwirthschastliche
Bedeutung eines Landes so wichtigen Kategorie der geschlossenen Hochwälder ist aber
noch größer. Der räumliche Autheil dieser Wälder beträgt in Bosnien 1,500.973 Hektar
oder rund 36 Procent seiner Gesammtfläche; Bosnien würde daher schon im Besitze dieser
Wälder allein zu den bestbewaldeten Ländern der österreichisch-ungarischen Monarchie
und auch Europas zählen. Dagegen hat das südliche Schwesterland Bosniens, die
Bosnien und Hereegovina. 30
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bosnien und Herzegowina, Band 22
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bosnien und Herzegowina
- Band
- 22
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1901
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.34 x 22.94 cm
- Seiten
- 536
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch