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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22
Seite - 468 -
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468 Der bedeutende Waldstand in Bosnien und der Hercegovina drängte naturgemäß dahin, alsbald durch Schaffung einer Forstverwaltung für seine Erhaltung, rationelle Bewirthschaftung und Nutzbarmachung Sorge zu tragen. Zur Heranbi ldung eines den besonderen Verhältnissen Bosniens und der Hercegovina und den Bedürfnissen des dortigen Staatsforstdienstes entsprechenden Forstschutz- und technischen Hilfspersonales wurde der technischen Mittelschule in Sarajevo eine forstliche Abtheilung angeschlossen. Die dringendste Aufgabe der Forstverwaltung war es, mit Rücksicht auf alle eonereten Verhältnisse wirthschaftlicher und politischer Natur Mittel und Wege zu suchen, um der bei der Besitzergreifung Bosniens und der Hercegovina vorgefundenen sinnlosen Holzverschwendung und barbarischen Zerstörung der Waldungen zu Gunsten vorübergehenden Fruchtbaues und maßloser Weidewirthschaft Schranken zu setzen. Es wäre zu weitläufig, hier alle die mannigfachen Maßnahmen anzuführen, die zum Zwecke des Waldschutzes ergriffen wurden. Sie alle zielen darauf hin, das waldculturfeiudliche Beholzuugs- und Weiderecht der bäuerlichen Bevölkerung, dem eine Grenze zu ziehen das türkische Forstgesetz unterlassen hatte, nach Thuulichkeit einzuschränken. In diesem Sinne wird auch nach Maßgabe der Umgestaltung der bäuerlichen Wirthschaft fortwährend weiter gearbeitet, um an Stelle ungezügelter Ausbeutung einmal ein fixes Jahres- oder Periodenquantum treten lassen zu können, das dann aber auch nur einem bestimmten Walde ausgelastet werden soll. Die infolge des intensiveren Waldschutzes zunehmenden Forstfrevel-Bestrafungen machten anch eine Reform der betreffenden Bestimmungen des von der österreichisch- ungarischen Verwaltung übernommenen türkischen Forstgesetzes nothwendig. Denn dieses Gesetz bestimmte selbst für geringe Vergehen so drakonische Strafen und Ersätze, daß durch ihre Anwendung die wirthschaftliche Existenz der Frevler gefährdet worden wäre. Die neue Norm spricht für die verschiedenen Arten der Vergehen einen größten und einen kleinsten Strafsatz aus und setzt dadurch die Behörde in die Lage, das Strafmaß den speciellen Umständen des Falles und der Persönlichkeit des Frevlers anzupassen. Der Ersatz des durch den Frevel verübten Schadens wird auf Grund gewisser Tarife berechnet und besonders ausgesprochen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Frevlers müssen die einzubringenden Waldschaden-Ersätze durch Arbeitsverrichtungen bei den Waldmeliorationen abgeleistet werden, und gerade diese Waldschaden-Ersatzart trägt nicht wenig zur Verminderung der Forstfrevel bei. Originell, und den besonderen Verhältnissen Bosniens und der Hercegovina entsprechend, ist auch die Bestimmung, daß für den Fall als der Urheber eines Waldbrandes nicht ermittelt werden kann, diejenige Gemeinde, in deren Markung der Brand ausgebrochen ist, den hierdurch verursachten Schaden zu
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bosnien und Herzegowina, Band 22
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bosnien und Herzegowina
Band
22
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1901
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.34 x 22.94 cm
Seiten
536
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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