Seite - 468 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22
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Der bedeutende Waldstand in Bosnien und der Hercegovina drängte naturgemäß
dahin, alsbald durch Schaffung einer Forstverwaltung für seine Erhaltung,
rationelle Bewirthschaftung und Nutzbarmachung Sorge zu tragen. Zur Heranbi ldung
eines den besonderen Verhältnissen Bosniens und der Hercegovina und den Bedürfnissen
des dortigen Staatsforstdienstes entsprechenden Forstschutz- und technischen
Hilfspersonales wurde der technischen Mittelschule in Sarajevo eine forstliche
Abtheilung angeschlossen.
Die dringendste Aufgabe der Forstverwaltung war es, mit Rücksicht auf alle
eonereten Verhältnisse wirthschaftlicher und politischer Natur Mittel und Wege zu suchen, um
der bei der Besitzergreifung Bosniens und der Hercegovina vorgefundenen sinnlosen
Holzverschwendung und barbarischen Zerstörung der Waldungen zu Gunsten
vorübergehenden Fruchtbaues und maßloser Weidewirthschaft Schranken zu setzen. Es
wäre zu weitläufig, hier alle die mannigfachen Maßnahmen anzuführen, die zum Zwecke
des Waldschutzes ergriffen wurden. Sie alle zielen darauf hin, das waldculturfeiudliche
Beholzuugs- und Weiderecht der bäuerlichen Bevölkerung, dem eine Grenze zu ziehen das
türkische Forstgesetz unterlassen hatte, nach Thuulichkeit einzuschränken. In diesem Sinne
wird auch nach Maßgabe der Umgestaltung der bäuerlichen Wirthschaft fortwährend
weiter gearbeitet, um an Stelle ungezügelter Ausbeutung einmal ein fixes Jahres- oder
Periodenquantum treten lassen zu können, das dann aber auch nur einem bestimmten
Walde ausgelastet werden soll.
Die infolge des intensiveren Waldschutzes zunehmenden Forstfrevel-Bestrafungen
machten anch eine Reform der betreffenden Bestimmungen des von der österreichisch-
ungarischen Verwaltung übernommenen türkischen Forstgesetzes nothwendig. Denn dieses
Gesetz bestimmte selbst für geringe Vergehen so drakonische Strafen und Ersätze, daß durch
ihre Anwendung die wirthschaftliche Existenz der Frevler gefährdet worden wäre. Die
neue Norm spricht für die verschiedenen Arten der Vergehen einen größten und einen
kleinsten Strafsatz aus und setzt dadurch die Behörde in die Lage, das Strafmaß den
speciellen Umständen des Falles und der Persönlichkeit des Frevlers anzupassen. Der
Ersatz des durch den Frevel verübten Schadens wird auf Grund gewisser Tarife
berechnet und besonders ausgesprochen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Frevlers
müssen die einzubringenden Waldschaden-Ersätze durch Arbeitsverrichtungen bei den
Waldmeliorationen abgeleistet werden, und gerade diese Waldschaden-Ersatzart trägt nicht
wenig zur Verminderung der Forstfrevel bei. Originell, und den besonderen Verhältnissen
Bosniens und der Hercegovina entsprechend, ist auch die Bestimmung, daß für den Fall
als der Urheber eines Waldbrandes nicht ermittelt werden kann, diejenige Gemeinde, in
deren Markung der Brand ausgebrochen ist, den hierdurch verursachten Schaden zu
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Band 22"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bosnien und Herzegowina, Band 22
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Bosnien und Herzegowina
- Band
- 22
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1901
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.34 x 22.94 cm
- Seiten
- 536
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch