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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (7), Band 23
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241 das Vieh trieben, namentlich aus der Türkei, um es dann nach Österreich zu schaffen. Übrigens erschienen sie mit dem Hornvieh auch in Augsburg, Nürnberg, ja eine Zeitlang über Bnceari selbst in den venezianischen Provinzen. Nach dem Zeugniß gleichzeitiger Aufzeichnungen transportirten sie im Laufe des XVIII. Jahrhunderts alljährlich im Durchschnitt 40.000 Stück Rindvieh nach Märkten des Auslandes und dieser einzige Zweig ihres Handels brachte etwa viereinhalb Millionen Gulden — für jene Zeit eine riesige Summe — in das Land. Dieser Geschäftszweig erhob einzelne armenische Händler- familien — die Karacsouyi, Gorove, Daniel n. A. — unter die reichsten des Landes. Sie pachteten in den südlichen Gegenden einen Theil der von der Türkenherrschaft befreiten, nun brachliegenden Gebiete zu Zwecken der Viehzucht, bis sie sie dann ihren Besitzern zu überaus billigen Preisen vollends abkauften. In Verbindung mit dem starken Ausfuhr- handel vermittelten die eingewanderten Armenier auch die Einfuhr, besonders von Breslan, Warschau, Leipzig und noch anderen ausländischen Plätzeu. Die siebenbürgifchen Magnaten, den Gouverneur und Bischof an der Spitze, ließen einzelne Artikel durch die Armenier im Auslande kaufen und bedienten sich ihrer Vermittlung auch bei der Abwick- lung von Geldgeschäften. Die Wiener Regierung gewährte den ins Ausland reisenden armenischen Kaufleuten ihren besonderen Schutz. So erwirkte im Jahre 1768 der damalige kaiserliche Gesandte in Constantinopel bei dem Sultan einen Ferman, demgemäß der siebenbürgisch-armenische Kaufmann Johann Värtan, nachdem er für seine in Constantinopel eingekauften Waren den regelmäßigen Zoll bereits erlegt, zu Wasser und zu Lande unbehelligt heimreisen könne und jede, unter welchem Titel immer an ihn zu stellende Zollforderung als der Verordnung des Sultans zuwiderlaufend zu erachten sei. Größere Schwierigkeiten fand ihre Handelsthätigkeit im Innern des Landes durch einzelne obrigkeitliche Verfügungen und die naturgemäße Concnrrenz seitens der Zünfte anderer Nationalitäten. Wiederholt mußten sie sich um Abhilfe an das Gnberninm, ja selbst an den Landtag wende». Auch lieh das Gubernium, wie der Landtag, in jedem einzelnen Falle den berechtigten Klagen der Armenier günstiges Gehör. Ihre klageweisen Repräsentationen an Gubernium und Landtag wurden jedesmal durch „die im Vaterlande bestehende armenische Commuuität" unterbreitet. Unter diesem Titel besaßen die eingewanderten Armenier lange Zeit eine gemeinsame Organisation von umfassender Autonomie. Die Repräsentanz der „armenischen Compagnie" trat alle drei Jahre in einer der vier armenischen Niederlassungen (Szamos- Üjvär, Elisabethstadt, Gyergyö-Szent-Miklös und Csik-Szepviz) zusammen, um die gemeinsamen kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten der Armenier zu ordnen. Sie vertheilte die jährliche Steuer, sorgte für die Dotation des Bischofs, für die Kosten der Deputationen, und arbeitete je nach Bedarf Regulative aus, die für sämmtliche Armenier Ungarn VI. IL
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (7), Band 23
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (7)
Band
23
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1902
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.13 x 23.25 cm
Seiten
622
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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