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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (7), Band 23
Seite - 242 -
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242 in Siebenbürgen bindend waren. Und die Armenier hatten nicht das Streben, die durch die Freibriefe Apaffys und Leopolds I. für ihre Angelegenheiten gewährte Autonomie zur Aufrichtung einer selbstständigen nationalen Organisation zu benutzen. Sie waren im Gegentheil bestrebt, mit der ungarischen Nation in Sprache und Empfindung, in Recht nnd Freiheit vollständig eins zu werden. Die beiden armenischen Städte in Siebenbürgen, Szamos-Üjvar und Elisabethstadt, wandten sich im Jahre 1791 in gemeinsamer Eingabe an den Reichstag — oder wie es in der Eingabe heißt, an das „wohlgeborne edle Vaterland" — um Angliederuug an die ungarische Nation, Beschenknng mit der bürgerlichen Freiheit und Einladung zum Reichstag. Zur Unterstützung ihrer Bitte zählen sie einen Theil der Opfer auf, die sie während der kurzen Zeit seit ihrer Niederlassung im Lande im Interesse des Thrones und und Vaterlandes freiwillig gebracht haben. Und zwar gaben sie im Jahre 1703 zu Kriegszwecken 5000 Gulden, im Jahre 1737 Getreide, im Jahre 1742 stellten sie Soldaten zu Fuß und zu Pferde, im Jahre 1746 gaben sie zu Kriegszwecken 2500, im Jahre 1753 wieder 3008 Ducaten, im Jahre 1761 widmeten sie der Königin Maria Theresia 4000 Dukaten u. s. w. In dieser Liste konnten sie füglich auch das patriotische Opfer anführen, mit dem sie im Jahre 1769 die Initiative znr Errichtung einer Gesellschaft für Pflege der magyarischen Sprache ergriffen, für deren Fonds sie die nach damaligen Begriffen ansehnliche Summe von 3440 Gulden widmeten, deren sünsprocentige Zinsen sie sofort erlegten, worauf im folgenden Jahre die ganze Summe bei dem Ärar eingezahlt wurde. Die Bitte der beiden armenischen Städte wurde den Ständen durch ein an den Reichstag gerichtetes königliches Rescript warm zur Annahme empfohlen, und in der That verlieh der Gesetzartikel 1.XI von 1791 den Städten Szamos-Üjvar und Elisabethstadt den Charakter als königlich ungarische Freistädte. Allein die Schwierigkeiten, die sich bei den Fragen der Einquartierung und Vorspannleistung ergaben, zogen die Vollziehung des erwähnten Gesetzes bis zum Jahre 1839 hinaus, wo diese beiden armenischen Städte endlich in den Genuß der den königlichen Freistädten zustehenden Rechte traten und dann in Gestalt ihrer Ablegaten, später Abgeordneten, auch auf den Reichstagen erschienen. Szamos-Üjvar ist Sitz des griechisch-katholischen Bisthums, dem fast der ganze nordöstliche Theil des Landes zugehört. Es hat regelmäßige, rein gehaltene Straßen, hübsche Häuserreihen, eine herrliche Promenade, Knaben- und Mädchen-Waisenhäuser, nebst anderen öffentlichen und wohlthätigen Anstalten. Es gehört zu den hübschesten und bestverwalteten kleinen Städten dieses Landestheiles. Unter den öffentlichen Gebäuden ragt zunächst die große armenisch-katholische Kathedrale hervor, dann auch als werthvolles Baudenkmal die sogenannte Salomonskirche, die durch die Begründer der Stadt in den
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (7), Band 23
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (7)
Band
23
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1902
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.13 x 23.25 cm
Seiten
622
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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