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in Siebenbürgen bindend waren. Und die Armenier hatten nicht das Streben, die durch
die Freibriefe Apaffys und Leopolds I. für ihre Angelegenheiten gewährte Autonomie zur
Aufrichtung einer selbstständigen nationalen Organisation zu benutzen. Sie waren im
Gegentheil bestrebt, mit der ungarischen Nation in Sprache und Empfindung, in Recht
nnd Freiheit vollständig eins zu werden.
Die beiden armenischen Städte in Siebenbürgen, Szamos-Üjvar und Elisabethstadt,
wandten sich im Jahre 1791 in gemeinsamer Eingabe an den Reichstag — oder wie es
in der Eingabe heißt, an das „wohlgeborne edle Vaterland" — um Angliederuug an
die ungarische Nation, Beschenknng mit der bürgerlichen Freiheit und Einladung zum
Reichstag. Zur Unterstützung ihrer Bitte zählen sie einen Theil der Opfer auf, die sie
während der kurzen Zeit seit ihrer Niederlassung im Lande im Interesse des Thrones und
und Vaterlandes freiwillig gebracht haben. Und zwar gaben sie im Jahre 1703 zu
Kriegszwecken 5000 Gulden, im Jahre 1737 Getreide, im Jahre 1742 stellten sie
Soldaten zu Fuß und zu Pferde, im Jahre 1746 gaben sie zu Kriegszwecken 2500, im
Jahre 1753 wieder 3008 Ducaten, im Jahre 1761 widmeten sie der Königin Maria
Theresia 4000 Dukaten u. s. w. In dieser Liste konnten sie füglich auch das patriotische
Opfer anführen, mit dem sie im Jahre 1769 die Initiative znr Errichtung einer Gesellschaft
für Pflege der magyarischen Sprache ergriffen, für deren Fonds sie die nach damaligen
Begriffen ansehnliche Summe von 3440 Gulden widmeten, deren sünsprocentige
Zinsen sie sofort erlegten, worauf im folgenden Jahre die ganze Summe bei dem Ärar
eingezahlt wurde.
Die Bitte der beiden armenischen Städte wurde den Ständen durch ein an den
Reichstag gerichtetes königliches Rescript warm zur Annahme empfohlen, und in der That
verlieh der Gesetzartikel 1.XI von 1791 den Städten Szamos-Üjvar und Elisabethstadt
den Charakter als königlich ungarische Freistädte. Allein die Schwierigkeiten, die sich bei
den Fragen der Einquartierung und Vorspannleistung ergaben, zogen die Vollziehung des
erwähnten Gesetzes bis zum Jahre 1839 hinaus, wo diese beiden armenischen Städte
endlich in den Genuß der den königlichen Freistädten zustehenden Rechte traten und dann
in Gestalt ihrer Ablegaten, später Abgeordneten, auch auf den Reichstagen erschienen.
Szamos-Üjvar ist Sitz des griechisch-katholischen Bisthums, dem fast der ganze
nordöstliche Theil des Landes zugehört. Es hat regelmäßige, rein gehaltene Straßen,
hübsche Häuserreihen, eine herrliche Promenade, Knaben- und Mädchen-Waisenhäuser,
nebst anderen öffentlichen und wohlthätigen Anstalten. Es gehört zu den hübschesten
und bestverwalteten kleinen Städten dieses Landestheiles. Unter den öffentlichen Gebäuden
ragt zunächst die große armenisch-katholische Kathedrale hervor, dann auch als werthvolles
Baudenkmal die sogenannte Salomonskirche, die durch die Begründer der Stadt in den
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (7), Band 23
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Ungarn (7)
- Band
- 23
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1902
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.13 x 23.25 cm
- Seiten
- 622
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch