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sie Gesetzen der magyarischen (des Comitats), sächsischen oder szeklerischen Nation
unterstanden, von anderweitigen fürstlichen, bischöflichen oder städtischen Befugnissen oder
Magyaren aus Becze.
Vorrechten zu geschweigen. Im Jahre 1764, unter der Regierung Maria Theresias,
erfolgte die erste Regelung: damals wurden die am meisten zerfaserten und in die Mitte
Siebenbürgens hineinreichenden Theile des Comitats losgetrennt, und aus diesen, übrigens
»s-
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (7), Band 23
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Ungarn (7)
- Band
- 23
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1902
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.13 x 23.25 cm
- Seiten
- 622
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch