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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (7), Band 23
Seite - 529 -
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529 diese sollen geprüft und, wenn sie dem allgemeinen Besten nicht widerstreiten, belassen werden." Außer den Goldbergwerken gebe es in Zalatna auch Zinnober- (Quecksilber-) Gruben, die unter den früheren Fürsten mit großem Nutzen ausgebeutet, dann aber durch die kriegerischen Zeiten brach gelegt wurden; jetzt seien es bloß Walachen, die darin herum- kratzen, dabei aber jedem Steine aus dem Wege gehen und keine Ordnung halten. Daher weist Leopold den Jnspector an, auf diese Zinnobergrubeu besonders zu achten, da er in Zalatna eine Centralverkanfsstelle für Quecksilber zu errichten beabsichtige. Und da der systematische Bergbau viel Menschen und Nahrung braucht, in den Gebirgen von Groß- Schlatten und Zalatna jedoch nur etwas Obst, aber kein Getreide gebaut werde, so trägt er dem Inspektor auf, den übermäßigen Wucher mit Getreide abzustellen; er soll beizeiten Wein und Getreide anschaffen und es durch die Beamten der Zalatnaer Herrschaft aufbe- wahren lassen, damit die Verpflegung der Gegend in knapperen Jahren nicht behindert sei. Aus allen diesen Verfügungen geht hervor, daß der siebenbürgifche Bergbau zur Zeit, als Siebenbürgen an die ungarische Krone zurückgelangte, wegen der unaufhörlichen inneren Wirren, die sich auch in dieser Gegend fühlbar machten, recht danieder war. Auch Karl HI. traf durchgreifende Verfügungen. Um den Bergbau nach Möglich- keit zu heben, dehnte er im Jahre 1722 die Maximilianische Bergordnung auch auf diese Gegend aus; zugleich bestätigte er den Städten Groß-Schlatten und Körösbänya das Recht der localen Gerichtsbarkeit; er verfügt, daß die mit Bergbau Beschäftigten nicht behelligt werden sollen; zur Handhabung der montanistischen und richterlichen Amts- gewalt ernennt er einen königlichen Beamten mit dem Sitz in Groß-Schlatten. Bei Todesstrafe verbietet er den Juden sich innerhalb eines Umkreises von 7 Meilen den Bergstädten zu nähern. Dieses Verbot bestand bis 1848. Noch im Jahre 1870 war ihnen sogar der Kauf von Bergwerkskuxen verboten. Der neuere Aufschwung des Goldbergbaues ist der Alles umfassenden Fürsorge Maria Theresias zu danken. Schon 1746 beschloß sie, „den seit Urzeiten berühmten Goldbergbau Siebenbürgens, der per tempvrum inMrias schon tief gesunken", mit voller Kraft wieder zu heben. Sie macht die Idee Leopolds und Karls zur That und weist 5000 Gulden an, um in dem als goldreich bekannten Kirnikberge bei Verespatak durch das Ärar selbst ein Bergwerk eröffnen zu lassen, und zwar mit der Bemerkung, daß, wenn Gott Segen gebe, auch der Ertrag auf das Bergwerk verwendet werden solle. Wer Edel- erzgesteiu findet, erhält eine besondere Belohnung, und dies führt zur Einrichtung des Grubenbetriebes in Nagyäg, denn sonst wäre der Hirte Jnon mit der bräunlichen Erz- stnfe niemals nach Csertös gewandert. Um den Goldschmuggel einzuschränken, erhöht sie den Einlösungspreis des Goldes; sie verfügt, daß das Gold nach seinem wahren Werthe einzulösen sei; jenen Hörigen der ärarischen Herrschaften, die sich hier dem Goldbergbau Ungarn VI. S4
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (7), Band 23
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (7)
Band
23
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1902
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.13 x 23.25 cm
Seiten
622
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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