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begann die Einführnng der deutschen Sprache statt der lateinischen in die ganze
amtliche Administration, was bei den Cvmitaten auf großen Widerstand stieß. Bald
darauf 1735 wurden die Comitate aufgehoben und das Land iu Bezirke unter kaiserlichen
Comiuissären eingetheilt. Fiume und Umgebung wurde ohne Landtagsbeschluß oder
Gesetz unter einem eigenen Gouverneur als „ungarisches Litorale" organisirt.
Bei den Gerichten wurde statt des alteu ungarischen Rechtes ein neues deutsch
geschriebenes Gesetz eingeführt nnd mit Hilfe von Officieren ging die Katastral-
Ausuahme des Landes vor sich.
Sehr großen Eindruck machte das Patent vom 22. August 1785 über die Eman-
cipation der Bauernschaft, da sich der Adel in seinen vitalsten Interessen bedroht fühlte.
Die Durchführung all dieser Reformen war in möglichst unglückliche Hände gelegt,
nämlich in die des Banus Grafen Franz Balassa (1785 bis 1790), der sich und die von
ihm vertretenen Ideen allgemein verhaßt zu machen verstand.
Die Gähruug in den ungarischen Ländern zwang Kaiser Josef, drei Wochen vor
seinem Tode, anfangs 1790, alle seine Anordnungen zurückzuziehen und Ungarn und
Croatien iu jenen Status zurück zu versetzen, in dem sie sich vor 1780 befunden hatten.
Die Restauration der alten Verfassung und der adeligen Rechte gieng überall unter
lebhafter Erregung vor sich; Banus Graf Balassa mußte insgeheim fliehen und sein
Nachfolger Graf Johann Erdödy (1790 bis 1806) wurde glänzend installirt. In der
großen Siegesbegeisternug der adeligen Bundesgenossenschaft und in der Besorgnis;
des Adels vor neuerlicher Gefährdung seiner Privilegien wurden bezüglich des
Verhältnisses Croatiens und Slavoniens zu Ungarn Beschlüsse gefaßt, welche die altehr-
würdige Autonomie der Königreiche Croatien und Slavonien so gut wie ganz aufhoben.
Damit war der Keim gelegt zn schweren Zerwürfnissen zwischen Ungarn und Croatien,
die erst in dem Ausgleichsgesetze vom Jahre 1868 zur Austragung kamen. Die
starke Centralisirung fand ihren Ausdruck darin, daß der Ban, den die kroatischen
Stände vorschlugen, dem ungarischen Statthaltereirathe (eonsilium loeumwnentialo)
unterstellt wurde. Erhöhung oder Nachlaß der Steuern wurde dem ungarischen Reichstag
überlassen, jedoch sollte die Bewilligung von der ungarischen Steuer gesondert
geschehen (1790).
In Ungarn war damals das magyarische Nationalgefühl schon stark entwickelt uud
in Croatien begann sich bereits Ähnliches zu regen. Bald darauf begannen die Magyaren
den Kamps für ihre nationale ungarische Amtssprache gegen die lateinische, für die sich
die Croateu zunächst einsetzten. Die ungarische Sprache wurde eiu obligater Gegenstand
iu den ungarischen und seit 1802 auch ein nichtobligater iu den eroatischeu Schulen. Der
Preßburger Landtag von 1811 verhandelte sogar über die Einführung der uugirischen
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Band 24"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Kroatien und Slawonien, Band 24
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Kroatien und Slawonien
- Band
- 24
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1902
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.19 x 22.65 cm
- Seiten
- 630
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch