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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Band 24
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80 begann die Einführnng der deutschen Sprache statt der lateinischen in die ganze amtliche Administration, was bei den Cvmitaten auf großen Widerstand stieß. Bald darauf 1735 wurden die Comitate aufgehoben und das Land iu Bezirke unter kaiserlichen Comiuissären eingetheilt. Fiume und Umgebung wurde ohne Landtagsbeschluß oder Gesetz unter einem eigenen Gouverneur als „ungarisches Litorale" organisirt. Bei den Gerichten wurde statt des alteu ungarischen Rechtes ein neues deutsch geschriebenes Gesetz eingeführt nnd mit Hilfe von Officieren ging die Katastral- Ausuahme des Landes vor sich. Sehr großen Eindruck machte das Patent vom 22. August 1785 über die Eman- cipation der Bauernschaft, da sich der Adel in seinen vitalsten Interessen bedroht fühlte. Die Durchführung all dieser Reformen war in möglichst unglückliche Hände gelegt, nämlich in die des Banus Grafen Franz Balassa (1785 bis 1790), der sich und die von ihm vertretenen Ideen allgemein verhaßt zu machen verstand. Die Gähruug in den ungarischen Ländern zwang Kaiser Josef, drei Wochen vor seinem Tode, anfangs 1790, alle seine Anordnungen zurückzuziehen und Ungarn und Croatien iu jenen Status zurück zu versetzen, in dem sie sich vor 1780 befunden hatten. Die Restauration der alten Verfassung und der adeligen Rechte gieng überall unter lebhafter Erregung vor sich; Banus Graf Balassa mußte insgeheim fliehen und sein Nachfolger Graf Johann Erdödy (1790 bis 1806) wurde glänzend installirt. In der großen Siegesbegeisternug der adeligen Bundesgenossenschaft und in der Besorgnis; des Adels vor neuerlicher Gefährdung seiner Privilegien wurden bezüglich des Verhältnisses Croatiens und Slavoniens zu Ungarn Beschlüsse gefaßt, welche die altehr- würdige Autonomie der Königreiche Croatien und Slavonien so gut wie ganz aufhoben. Damit war der Keim gelegt zn schweren Zerwürfnissen zwischen Ungarn und Croatien, die erst in dem Ausgleichsgesetze vom Jahre 1868 zur Austragung kamen. Die starke Centralisirung fand ihren Ausdruck darin, daß der Ban, den die kroatischen Stände vorschlugen, dem ungarischen Statthaltereirathe (eonsilium loeumwnentialo) unterstellt wurde. Erhöhung oder Nachlaß der Steuern wurde dem ungarischen Reichstag überlassen, jedoch sollte die Bewilligung von der ungarischen Steuer gesondert geschehen (1790). In Ungarn war damals das magyarische Nationalgefühl schon stark entwickelt uud in Croatien begann sich bereits Ähnliches zu regen. Bald darauf begannen die Magyaren den Kamps für ihre nationale ungarische Amtssprache gegen die lateinische, für die sich die Croateu zunächst einsetzten. Die ungarische Sprache wurde eiu obligater Gegenstand iu den ungarischen und seit 1802 auch ein nichtobligater iu den eroatischeu Schulen. Der Preßburger Landtag von 1811 verhandelte sogar über die Einführung der uugirischen
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Kroatien und Slawonien, Band 24
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Kroatien und Slawonien
Band
24
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1902
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.19 x 22.65 cm
Seiten
630
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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