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Die Agramer Franz Josephs-Universität ist, besonders was die Studienordnung
und -Dauer, sowie die Prüfungen anbelangt, nach dem Muster der österreichischen
Universitäten eingerichtet, nur fehlt ihr vorläufig noch die medicinische Facnltät. Mit der
Universitätsreform vom Jahre 1894 wurden folgende Abänderungen vorgenommen:
Die Collegiengelder wurden abgeschafft, die Hörer bezahlen ein Schulgeld von 20
und 25 Gulden und können dafür so viel Collegien besuchen, als sie wollen. Die Gehalte
der Professoren sind demgemäß verbessert und mit dem der Regierungsräthe gleichgestellt
worden. Beiläufig die Hälfte der Hörer ist vom Schulgelde befreit.
Aufgenommen werden Abiturienten nicht nur der classischen Gymnasien, sondern
auch der croatischen Realgymnasien, wenn sie Latein als obligaten Gegenstand gewählt
haben, worüber weiter unten das Nähere.
Die seit 1898 der philosophischen Facultät angegliederte Forstakademie dürfte sich
mit der Zeit wohl zu einer selbständigen Anstalt entwickeln.
An dem der Universität angeschlossenen Pharmaceutencnrs sind nur die erhöhten
Vorbedingungen der Aufnahme und Prüfung eine Neuerung zu nennen. Die Einrichtung
der Seminare an der philosophischen und juridischen Facultät ist der an den österreichischen
Universitäten bestehenden gleich, nur wird durch Preise für Schüler und Remunerationen
für Professoren mehr für die Erleichterung und Anregung des Studiums gethan.
Bezüglich der Prüfungsordnung wurden an der croatischen Universität, einverständlich
mit hervorragenden Gelehrten, einige Neuerungen eingeführt; so wurde im Jahre 1894
die erste juridische Staatsprüfung, die in Österreich nach dem vierten Semester abzulegen
ist, getheilt, so dass nach dem zweiten Semester eine Prüfung aus den Institutionen des
römischen Rechts, dem Civilproceß, der Rechtsgeschichte und dem croatisch-ungarischen
Privatrecht abgelegt werden muß. Am Schlüsse des vierten Semesters sind die Pandekten
und das Kirchenrecht der katholischen, sowie der griechisch-orientalischen Kirche Gegenstand
der Prüfung. Dadurch ist eine bessere Verwendung des ersten Studienjahres und ein
intensiveres Studium der Pandekten und des Kirchenrechtes gesichert. Die übrigen
Prüfungen sind dieselben wie in Österreich.
Die Prüfungsbestimmungen für die philosophische Facultät sind dieselben wie in
Österreich, mit dem Unterschiede, dass die Hörer der Philologie und Geschichte nach dem
ersten Studienjahr ein Tentamen aus Archäologie abzulegen haben; ferner wurde ein
pädagogisches Seminar eingeführt. Dieses ist mit dem Unterstädter Gymnasium verbunden.
Der Vorstand des Seminars ist der Professor der Pädagogik an der Universität. Unter
seiner Aufsicht haben die Hörer des vierten Jahrganges der philosophischen Facultät, die
sich für das Lehramt vorbereiten, den Vorträgen in den einzelnen Classen des Gymnasiums
anzuwohnen und dort auch Probevorträge zu halten. Zur Kritik der Vorträge werden auch
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Band 24"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Kroatien und Slawonien, Band 24
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Kroatien und Slawonien
- Band
- 24
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1902
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.19 x 22.65 cm
- Seiten
- 630
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch