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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Band 24
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180 Die Agramer Franz Josephs-Universität ist, besonders was die Studienordnung und -Dauer, sowie die Prüfungen anbelangt, nach dem Muster der österreichischen Universitäten eingerichtet, nur fehlt ihr vorläufig noch die medicinische Facnltät. Mit der Universitätsreform vom Jahre 1894 wurden folgende Abänderungen vorgenommen: Die Collegiengelder wurden abgeschafft, die Hörer bezahlen ein Schulgeld von 20 und 25 Gulden und können dafür so viel Collegien besuchen, als sie wollen. Die Gehalte der Professoren sind demgemäß verbessert und mit dem der Regierungsräthe gleichgestellt worden. Beiläufig die Hälfte der Hörer ist vom Schulgelde befreit. Aufgenommen werden Abiturienten nicht nur der classischen Gymnasien, sondern auch der croatischen Realgymnasien, wenn sie Latein als obligaten Gegenstand gewählt haben, worüber weiter unten das Nähere. Die seit 1898 der philosophischen Facultät angegliederte Forstakademie dürfte sich mit der Zeit wohl zu einer selbständigen Anstalt entwickeln. An dem der Universität angeschlossenen Pharmaceutencnrs sind nur die erhöhten Vorbedingungen der Aufnahme und Prüfung eine Neuerung zu nennen. Die Einrichtung der Seminare an der philosophischen und juridischen Facultät ist der an den österreichischen Universitäten bestehenden gleich, nur wird durch Preise für Schüler und Remunerationen für Professoren mehr für die Erleichterung und Anregung des Studiums gethan. Bezüglich der Prüfungsordnung wurden an der croatischen Universität, einverständlich mit hervorragenden Gelehrten, einige Neuerungen eingeführt; so wurde im Jahre 1894 die erste juridische Staatsprüfung, die in Österreich nach dem vierten Semester abzulegen ist, getheilt, so dass nach dem zweiten Semester eine Prüfung aus den Institutionen des römischen Rechts, dem Civilproceß, der Rechtsgeschichte und dem croatisch-ungarischen Privatrecht abgelegt werden muß. Am Schlüsse des vierten Semesters sind die Pandekten und das Kirchenrecht der katholischen, sowie der griechisch-orientalischen Kirche Gegenstand der Prüfung. Dadurch ist eine bessere Verwendung des ersten Studienjahres und ein intensiveres Studium der Pandekten und des Kirchenrechtes gesichert. Die übrigen Prüfungen sind dieselben wie in Österreich. Die Prüfungsbestimmungen für die philosophische Facultät sind dieselben wie in Österreich, mit dem Unterschiede, dass die Hörer der Philologie und Geschichte nach dem ersten Studienjahr ein Tentamen aus Archäologie abzulegen haben; ferner wurde ein pädagogisches Seminar eingeführt. Dieses ist mit dem Unterstädter Gymnasium verbunden. Der Vorstand des Seminars ist der Professor der Pädagogik an der Universität. Unter seiner Aufsicht haben die Hörer des vierten Jahrganges der philosophischen Facultät, die sich für das Lehramt vorbereiten, den Vorträgen in den einzelnen Classen des Gymnasiums anzuwohnen und dort auch Probevorträge zu halten. Zur Kritik der Vorträge werden auch
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Kroatien und Slawonien, Band 24
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Kroatien und Slawonien
Band
24
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1902
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.19 x 22.65 cm
Seiten
630
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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