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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Band 24
Seite - 248 -
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248 Das frühere Regalrecht wurde schon im Jahre 1870, und zwar ohne jede Entschädigung der Nutznießer aufgehoben. Heute ist zur Ausübung der Jagd nur derjenige berechtigt, der a) Eigenthümer eines zusammenhängenden Grundcomplexes von mindestens 230 Hektar oder 400 Joch ist, während die ausgeschiedenen Eigen-Gemeindejagden über- haupt nicht unter 1000 Joch oder 475 Hektar betragen dürfen, und d) die politischen Gemeinden auf allen jenen Gründen, welche nicht für die unter a) angeführten Grund- eigenthümer als Privatjagdgebiete ausgeschieden sind. Die Pachtdauer der Gemeinde- jagden ist mit 15 Jahren festgesetzt. Gemeinden als solche sind aber überhaupt von der Jagdpacht ausgeschlossen. Die Schonzeiten für das nützliche Wild sind stets mit besonderer Rücksicht auf dessen Vermehrung und Hege festgesetzt. Raubzeug und Ranbthiere kann Jedermann und zu jeder Zeit, sofern es die Nothwehr der Person oder der Schutz des Eigenthums erheischen, erlegen und fangen. Jagdübertretungen jeder Art werden auf das strengste geahndet. Außerdem muß aber Jedermann, der die Jagd ausüben will, auch noch die sogenannte Gewehr- und Jagdsteuer entrichten, so daß sich die Jagd in Croatien und Slavonien heute in jeder Hinsicht eines genügenden gesetzlichen Schutzes erfreut. Als Beweis dessen, daß die Jagd auch hierzulande nun in Wirklichkeit wieder einer besseren Zukunft entgegengeht, diene die folgende Abschußliste, welche uns die Durch- schnittszahlen des in den Jahren 1895 bis 1899 im Lande erlegten Wildes laut amtlicher Ausweise angibt: Es kamen in den letzten Jahren durchschnittlich pro Jahr zum Abschuß: 63 Stück Rothwild, 80 Stück Damwild, 1587 Stück Rehböcke (für Gaisen ist bis auf weiteres eine allgemeine Schonzeit vorgeschrieben), 4 Gemsen, 50 Stück Schwarzwild, 35.193 Stück Hasen, 600 Stück wilde Kaninchen, 47 Stück Auer- und 42 Stück Birkwild, 40 Stück Steinhühner, 504 Stück Haselhühner, 5537 Stück wilde Fasanen, 6415 Stück Reb- hühner, 4130 Stück Waldschnepfen, 10.200 Stück Wildenten, oder insgesammt an 87.771 Stück verschiedenes Nutzwild. Vom schädlichen Wilde entfallen: auf Bären 12 Stück, auf Wölfe 54 Stück, auf Wildkatzen 674 Stück, auf Füchse 5925 Stück, auf Edelmarder 1451 Stück, auf Adler und Geier an 5010 Stück, oder insgesammt auf das Raubzeug circa 171.884 Stück im Jahresdurchschnitt. Der Werth dieser gesammten Jagdbeute beträgt mindestens 100.000 bis 130.000 Gulden, während die Pachtbeträge für die Gemeindejagden auch schon die Summe von 50.000 Gulden erreicht haben dürften. Im Allgemeinen sind die Jagdverhältnisse des Landes in mancher Beziehung aber auch recht eigenthümlich, denn während zum Beispiel in dem felsigen und zerklüfteten
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Kroatien und Slawonien, Band 24
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Kroatien und Slawonien
Band
24
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1902
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.19 x 22.65 cm
Seiten
630
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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