Seite - 248 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Band 24
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Das frühere Regalrecht wurde schon im Jahre 1870, und zwar ohne jede
Entschädigung der Nutznießer aufgehoben. Heute ist zur Ausübung der Jagd nur derjenige
berechtigt, der a) Eigenthümer eines zusammenhängenden Grundcomplexes von mindestens
230 Hektar oder 400 Joch ist, während die ausgeschiedenen Eigen-Gemeindejagden über-
haupt nicht unter 1000 Joch oder 475 Hektar betragen dürfen, und d) die politischen
Gemeinden auf allen jenen Gründen, welche nicht für die unter a) angeführten Grund-
eigenthümer als Privatjagdgebiete ausgeschieden sind. Die Pachtdauer der Gemeinde-
jagden ist mit 15 Jahren festgesetzt. Gemeinden als solche sind aber überhaupt von der
Jagdpacht ausgeschlossen.
Die Schonzeiten für das nützliche Wild sind stets mit besonderer Rücksicht auf dessen
Vermehrung und Hege festgesetzt. Raubzeug und Ranbthiere kann Jedermann und zu
jeder Zeit, sofern es die Nothwehr der Person oder der Schutz des Eigenthums erheischen,
erlegen und fangen. Jagdübertretungen jeder Art werden auf das strengste geahndet.
Außerdem muß aber Jedermann, der die Jagd ausüben will, auch noch die sogenannte
Gewehr- und Jagdsteuer entrichten, so daß sich die Jagd in Croatien und Slavonien
heute in jeder Hinsicht eines genügenden gesetzlichen Schutzes erfreut.
Als Beweis dessen, daß die Jagd auch hierzulande nun in Wirklichkeit wieder einer
besseren Zukunft entgegengeht, diene die folgende Abschußliste, welche uns die Durch-
schnittszahlen des in den Jahren 1895 bis 1899 im Lande erlegten Wildes laut
amtlicher Ausweise angibt:
Es kamen in den letzten Jahren durchschnittlich pro Jahr zum Abschuß: 63 Stück
Rothwild, 80 Stück Damwild, 1587 Stück Rehböcke (für Gaisen ist bis auf weiteres eine
allgemeine Schonzeit vorgeschrieben), 4 Gemsen, 50 Stück Schwarzwild, 35.193 Stück
Hasen, 600 Stück wilde Kaninchen, 47 Stück Auer- und 42 Stück Birkwild, 40 Stück
Steinhühner, 504 Stück Haselhühner, 5537 Stück wilde Fasanen, 6415 Stück Reb-
hühner, 4130 Stück Waldschnepfen, 10.200 Stück Wildenten, oder insgesammt an
87.771 Stück verschiedenes Nutzwild.
Vom schädlichen Wilde entfallen: auf Bären 12 Stück, auf Wölfe 54 Stück, auf
Wildkatzen 674 Stück, auf Füchse 5925 Stück, auf Edelmarder 1451 Stück, auf Adler
und Geier an 5010 Stück, oder insgesammt auf das Raubzeug circa 171.884 Stück im
Jahresdurchschnitt.
Der Werth dieser gesammten Jagdbeute beträgt mindestens 100.000 bis 130.000
Gulden, während die Pachtbeträge für die Gemeindejagden auch schon die Summe von
50.000 Gulden erreicht haben dürften.
Im Allgemeinen sind die Jagdverhältnisse des Landes in mancher Beziehung aber
auch recht eigenthümlich, denn während zum Beispiel in dem felsigen und zerklüfteten
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Buch Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Band 24"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Kroatien und Slawonien, Band 24
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Kroatien und Slawonien
- Band
- 24
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1902
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.19 x 22.65 cm
- Seiten
- 630
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch