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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Band 24
Seite - 280 -
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280 Die wichtigsten Bestimmungen der goldenen Bulle waren, daß die Bürger sich ihren Stadtrichter selbst wählen durften, aber die Wahl dem Könige zur Bestätigung vorlegen mußten; dann daß die Bürger über ihre Habe testamentarisch frei verfügen konnten, selbst im Falle, daß sie keine Nachkommen hätten; nur wenn Bürger ohne Nachkommenschaft und ohne Testament verstarben, wurde ihr Vermögen unter der Gemeinde, deu Armen und den Kirchen der Stadt vertheilt. Außer dem täglichen Markte waren der Stadt zwei Markttage, Montag nnd Freitag, verstattet. Ferner war die Stadt verpflichtet, dem König zehn ausgerüstete Soldaten zur Verfügung zu stellen, wenn er im Küstenlande, Kärnten oder Österreich Krieg führen sollte; dazu mußte die Stadt, falls sich der König in ihr befand, zwölf Ochsen, 1000 Laib Brod und an 1240 Liter Wein liefern. Dem Herzog von ganz Slavonien, wenn er von königlichem Geblüt ist, soll die Stadt die Hälfte von obigen Abgaben entrichten. Dem Banns endlich, nicht aber dem Vice-Banus, soll die Stadt bloß ein- für allemal, und zwar bei seiner Jnstalliruug als Bauus, einen Ochsen, hundert Laib Brod und 310 Liter Wein („unam tunellam vini") geben. Für die ersten fünf Jahre war übrigens die Stadt von allen diesen Abgaben befreit. Gleich nach dem Abzug der Tataren hatten die aus ihren Zufluchtsorten zurück- gekehrten Bürger, wie auch die neuen Ansiedler beschlossen, ihre nun zur königlichen Freistadt erhobene Stadt tüchtig zu befestigen. Ohnehin war dies ein ausdrücklicher Wunsch des Königs gewesen. Die Befestigung bewerkstelligten die Bürger selbst, wahr- scheinlich von 1242 bis 1266, aus eigenen Mitteln. Diese Befestigungswerke der Oberstadt erhielten sich dann durch das ganze Mittel- alter, bis tief in die Neuzeit herein und wurden natürlich des Öfteren ausgebessert und vervollständigt; noch jetzt sieht man hie und da ihre Überreste. Nun war die Stadt auf dem Berge Grech — für die damalige Zeit — eine gut befestigte Stadt, denn die Stadtmauer war mit sechs Thürmen versehen, von denen vier noch jetzt erhalten sind, und zwar südlich an der Stroßmayer-Promenade der heutige Feuerwachthurm, nördlich der Thurm in der Demeter-Gasse, gegen Nordosten der sogenannte Pfaffenthurm an der Vraz-Promenade, und gegen Osten der Thurm am Steinthor; zwei der Thürme, amGricer Plateau und in der Hohen-Gasse, wo jetzt das Pongratz'sche Haus steht, sind abgetragen. Vom Pfaffenthurm („popov wren") weiß mau ganz genau, wann er aufgebaut wurde und weshalb er diesen Namen erhielt. Auch die bischöfliche Capitelstadt wurde nämlich nach dem Abzüge der Tataren neu aufgebaut, und selbst der Ban einer neuen Domkirche, schon zum drittenmale, und zwar jetzt im frühgothischen Stil, begonnen. Aber weder die Capitelstadt noch die Domkirche war befestigt. Deshalb wünschten die Domherren einen befestigten Platz, wo sie im Nothfalle sich und ihre Habe bergen könnten. So sendeten sie eine Deputation an Köuig Bela IV., nm die Erlaubniß zu
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Kroatien und Slawonien, Band 24
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Kroatien und Slawonien
Band
24
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1902
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.19 x 22.65 cm
Seiten
630
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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