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L3T - Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien
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315 Diese Bemühungen haben zwischenzeitlich auch positive Resonanz bei allen Bundestagsfraktionen gefun- den. Und auch zum Beispiel in Österreich und der Schweiz haben die nationalen Fördereinrichtungen Open Access in ihre Richtlinien aufgenommen (siehe http://www.dfg.de/dfg_magazin/forschungspolitik_ standpunkte_perspektiven/open_access/ für die DFG, http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/ für den österreichischen FWF und http://www.snf.ch/D/Aktuell/Dossiers/Seiten/open-access.aspx für den schwei- zerischen SNF). Lehrbücher und gedruckte oder auf andere Weise erstellte schriftliche Lernmaterialien und Lehrunterlagen sind tradierte Bildungsressourcen des Lernens und Lehrens. Lehrmaterialien unterliegen einem starken Wandel, sowohl inhaltlich als auch in ihrer Erstellung, in ihrer Form und ihrem Format (vgl. Ebner & Schön, 2012). Das Internet, insbesondere die Möglichkeiten des Mitmachwebs, führen dazu, dass immer mehr Bildungsressourcen, auch von Lernenden erstellt, im Internet kostenfrei zur Verfügung stehen. Gleichzeitig machen es neue technische Hilfsmittel in den Klassenzimmern, beispielsweise Lehrerlaptops und Beamer, notwendig, dass Lehrmaterialien digitalisiert werden oder digitale Varianten genutzt werden können. Die neuen Möglichkeiten führen jedoch aus urheberrechtlicher Perspektive zu neuen Herausforderungen und Regelungen: So war Ende 2012 unklar, in welcher Weise und in welchem Umfang die Verwendung di- gitaler Kopien von Schulbüchern in deutschen Klassenzimmern zukünftig erlaubt sein soll. So eine ‚digita- le Kopie‘ ist beispielsweise ein Foto eines Fotos aus einem Lehrbuch, das per Beamer gezeigt wird. Für äl- tere Schulbücher (vor 2004) ist eine Verwendung digitaler Kopien im Unterricht, auch auszugsweise, wei- terhin verboten, für jüngere (ab 2005) auszugsweise erlaubt. Dieses Beispiel ist nur eines für viele unter- schiedliche Regelungen, die es im deutschsprachigen Europa beziehungsweise den unterschiedlichen Bil- dungssektoren gibt und welche häufig unbekannt sind. Gemeinsam ist ihnen, dass es in aller Regel nicht gestattet und ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist, Materialien aus dem Web, beispielsweise hilfreiche Bilder oder Arbeitsblätter, für den Unterricht zu nutzen. Auch wenn viele Materialien kostenfrei verfügbar sind, bedeutet es also nicht, dass sie ohne Weiteres auch für den Unterricht verwendet werden können. Sogenannte ‚offene‘ Bildungsressourcen, die eben auch aus- drücklich zur Nutzung freigeben wurden, werden auch in der deutschsprachigen Diskussion häufig als ‚Open Educational Resources‘ oder kurz ‚OER‘ bezeichnet. Sogenannte ‚offene‘ Web-Materialien zeichnen sich nicht allein dadurch aus, dass sie frei im Web zu finden sind, sondern dass ihre Verwendung für das Lernen, den Unterricht, die Lehre und Seminare dezidiert durch die Urheber/innen erlaubt ist. Dazu ergänzen einige Urheber/innen ihre Web-Materialien um entsprechende Formulierungen (‚für den Unterricht nutzbar‘). Eindeutig geregelt ist die Nutzung der Materialien jedoch nur dann, wenn Lizenzen verwendet werden. Es liegen unterschiedliche Lizenzmodelle vor, die es ermögli- chen, eindeutig zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Bildungsressourcen oder auch andere Materiali- en weiterverwendet werden dürfen. Im deutschsprachigen Raum ist der Einsatz der ‚Creative-Commons- Lizenzen‘ verbreitet. Dabei stehen Lizenzformulierungen für viele europäische Länder zur Verfügung, die von Juristinnen und Juristen geprüft wurden, aber auch in einfacher, klarer Sprache Rechte von Autorinnen und Autoren sowie Benutzerinnen und Benutzern beschreiben. Urheber/innen können mit diesen Creative- Commons-Lizenzen beispielsweise festlegen, ob (a) der Name des Urhebers bzw. der Urheberin genannt werden muss, ob (b) das Werk modifiziert werden darf oder ob (c) alle Werke, die auf den Inhalten aufbau- en, unter der gleichen Lizenz veröffentlich werden müssen (als ‚Copyleft‘ bezeichnet). In einigen Samm- lungen von OER werden entsprechende Lizenzierungen als Standard vorgegeben, das heißt Nutzer/innen müssen ihre Materialien unter einer solchen liberalen Lizenz veröffentlichen.
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L3T Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien
Titel
L3T
Untertitel
Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien
Herausgeber
Martin Ebner
Sandra Schön
Verlag
epubli GmbH
Ort
Berlin
Datum
2013
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-SA 3.0
Abmessungen
21.0 x 29.7 cm
Seiten
594
Schlagwörter
L3T, online
Kategorie
Lehrbücher

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung 1
  2. Einführung 11
  3. Von der Kreidetafel zum Tablet 27
  4. Die Geschichte des WWW 39
  5. Hypertext 51
  6. Geschichte des Fernunterrichts 65
  7. Informationssysteme 75
  8. Webtechnologien 89
  9. Multimediale und interaktive Materialien 99
  10. Standards für Lehr- und Lerntechnologien 109
  11. Human-Computer-Interaction 117
  12. Didaktisches Handeln 127
  13. Medienpädagogik 139
  14. Systeme im Einsatz 147
  15. Kommunikation und Moderation 157
  16. Forschungszugänge und -methoden 167
  17. Planung und Organisation 177
  18. Literatur und Information 185
  19. Die „Netzgeneration“ 201
  20. Multimedia und Gedächtnis 209
  21. Mobiles und ubiquitäres Lernen 217
  22. Prüfen mit Computer und Internet 227
  23. Blogging und Microblogging 239
  24. Vom Online-Skriptum zum E-Book 249
  25. Educasting 257
  26. Game-Based Learning 267
  27. Einsatz kollaborativer Werkzeuge 277
  28. Offene und partizipative Lernkonzepte 287
  29. Qualitätssicherung im E-Learning 301
  30. Offene Lehr- und Forschungsressourcen 311
  31. Lernen mit Videokonferenzen 319
  32. Simulationen und simulierte Welten 327
  33. Barrierefreiheit 343
  34. Genderforschung 355
  35. Zukunftsforschung 363
  36. Kognitionswissenschaft 373
  37. Diversität und Spaltung 387
  38. Lern-Service-Engineering 397
  39. Medientheorien 405
  40. Das Gesammelte interpretieren 413
  41. Wissensmanagement 421
  42. Sieht gut aus 427
  43. Urheberrecht & Co. in der Hochschullehre 435
  44. Interessen und Kompetenzen fördern 445
  45. Spielend Lernen im Kindergarten 455
  46. Technologieeinsatz in der Schule 465
  47. Technologie in der Hochschullehre 475
  48. Fernstudium an Hochschulen 483
  49. Webbasiertes Lernen in Unternehmen 489
  50. E-Learning in Organisationen 497
  51. Erwachsenen- und Weiterbildung 507
  52. Freie Online-Angebote für Selbstlernende 515
  53. Sozialarbeit 525
  54. Human- und Tiermedizin 531
  55. Online-Labore 539
  56. Mehr als eine Rechenmaschine 547
  57. Bildungstechnologien im Sport 557
  58. Fremdsprachen im Schulunterricht 569
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