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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Band 2:1
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25 | www.limina-graz.eu menten und Bereichen der menschlichen Existenz in Bezug gebracht und Menschenrechte als politisches Argument verwendet. Dabei besteht auch die Gefahr, dass Menschenrechte zweckentfremdet als Grund angegeben werden. So werden oftmals politische Programme unter den Schirm dieser hohen Sache gestellt, auch wenn es eigentlich um ganz andere kleine Dinge geht, die nicht menschenrechtlich besetzt sind. Z. B. werden militärische Interventionen mit einem vermeintlichen Einsatz für die Menschenrechte legitimiert, auch wenn sie eigentlich anderen Zielen wie Territorialgewinn, Zugang zu Rohstoffen, Macht etc. dienen. Menschenrechte bilden einen politischen Konsens der internationalen Ge- meinschaft. Dieser lässt sich auf verschiedene Arten begründen (mo ralisch, rechtlich, historisch, politisch). Die Allgemeine Erklärung der Menschen- rechte von 1948 bildet das erste Beispiel internationaler politischer Eini- gung darauf, Menschenrechte von einer deklamatorischen Ebene zu einem gemeinsamen politischen Programm zu erhöhen (Campbell 1994). Eine mögliche Verbindung zwischen der Allgemeinen Erklärung der Men- schenrechte von 1948 und der Verletzung (und dem Versuch der Vernei- nung) der Menschenwürde im Holocaust kann gesehen werden.2 So meint J. Morsink: „Most of the articles and rights in the Declaration were adopted as direct and immediate reactions to the horrors of the Holocaust.“ (Mor- sink 2010, 27) Generell können die Menschenrechte als zunächst politische Reaktionen auf Verletzungen und Unrechtserfahrungen in essentiellen Elementen und Bereichen der menschlichen Existenz verstanden werden.3 Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, um eine bestimmte Unrechtserfahrung nicht als Ursprung der Menschenrechte zu „adeln“. Denn dies wäre verbun- den mit der impliziten Priorisierung der historischen Unrechtserfahrung gegenüber anderen historischen Verletzungsereignissen. „Vergessene Ge- schichten“ würden so ein weiteres Mal marginalisiert. Denn Geschichts- schreibung kann vergessen – bewusst oder unbewusst. Eine Abstützung der Begründung der Menschenrechte auf eine Geschichtsschreibung, die z. B. die afrikanische Perspektive auf die Schrecken und Horrortaten des 2. Weltkrieges mit der europäischen Dimension zudeckt, würde genau dies bewirken: „The human rights abuses on the minds of the 1948 drafters occurred during the Holocaust, while today we can point not only to the Peter G. Kirchschläger | menschenrechte, demokratie und religionen Dabei besteht auch die Gefahr, dass Menschenrechte zweckentfremdet als Grund angegeben werden. 2 S. Moyn geht diesbezüglich einen anderen Weg: „After the 1970s and especially after the Cold War, (…) it became usual to regard World War II as a campaign for universal justice, with the shock of the discovery of the camps prompting unprecedented commitment to a humane inter- national order. This inaccurate and depoliticized view of aftermath of war, which allowed the myth that human rights were a direct response to the worst crimes of the century to take root and prosper, compounds the importance of focusing on the more recent invention of the con- temporary utopian imagination. It is true that commitment to human rights crystallized as a result of Holocaust memory, but only decades later, as human rights were called upon to serve brand new purposes. What mattered most of all about the human rights moment of the 1940s, in truth, is not that it happened, but that – like the even deeper past – it had to be reinvented, not merely retrieved, after the fact“ (Moyn 2010, 83). 3 W. Brugger versteht die Men- schenrechtsforderungen als „Ant- worten auf exemplarische Unrechts- erfahrungen“ (Brugger 1992, 21).
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Band 2:1
Titel
Limina
Untertitel
Grazer theologische Perspektiven
Band
2:1
Herausgeber
Karl Franzens University Graz
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
Abmessungen
21.4 x 30.1 cm
Seiten
194
Kategorien
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