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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Band 2:1
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102 | www.limina-graz.eu axel Bernd Kunze | staat – Identität – recht Es steht zu befürchten, dass Europa gerade diese Stärke verspielt, wenn die Vielfalt durch einen suprastaatlichen Zentralismus ersetzt wird. Das sozialethische Prinzip der Subsidiarität ist in Europa zwar vertrags- rechtlich verankert, etwa in Art.  5 Abs.  3 EUV (Vertrag über die Europäische Union), bleibt in der politischen Realität aber deutlich unterbelichtet (vgl. zum Folgenden Calliess 2012). Anstatt eine substantielle materielle Sub- sidiaritätskontrolle vorzunehmen, wird die nach Art.  296 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) der Europäischen Kommis- sion obliegende Begründungspflicht vielfach als lästige Formsache ab- gehandelt. Als tiefere Ursachen lassen sich – neben einer Überforderung durch die Dynamik europäischer Entscheidungsprozesse – grundlegen- de Konstruktions fehler im Zusammenspiel der verschiedenen Organe der Euro päischen Union ausmachen: Die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips ist vorrangig Unionsorganen anvertraut, die sich der Unionsseite verpflich- tet fühlen und sich einem Dilemma doppelter Erwartungen gegenüber- sehen: Einerseits sollen sie die Unionsziele verwirklichen, andererseits sich selbst zurücknehmen. Und auch der Europäische Gerichtshof hat sich demgegenüber häufig eher als treibende Kraft im Prozess der Integration und weniger als Kontrollinstanz verstanden. 4. Notwendige Rechtsfunktion des Staates Das Volk als Souverän gibt sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt eine Verfassung. Wer diesen nationalen Bezug verkennt, läuft Gefahr, die rechtliche Ordnung aufzulösen. Die Freiheitsbewegung des neunzehnten Jahrhunderts wusste, wie das Lied der Deutschen aus der Feder Hoffmanns von Fallersleben zeigt, um den Zusammenhang von Einigkeit und Recht und Freiheit. Die von der Verfassung verbürgten Rechte und Grundfrei- heiten können nur in einer auf gemeinsame Orientierungswerte gegrün- deten Rechtsgemeinschaft konkret werden. Dies leistet der souveräne Na- tionalstaat, der allein die Macht hat, das Recht auch durchzusetzen und die Inter essen des Souveräns nach innen und außen zu schützen. Der Zweck des Staates als einer sittlichen Ordnungseinheit liegt in der Förderung der Personwürde und in der Sicherung des Gemeinwohls. Die Menschenrechte schützen die gleiche Würde aller, ermöglichen aber als Freiheitsrechte gerade Differenzierung – auch in kultureller Hinsicht. Zum einen ermöglicht die Mannigfaltigkeit der Staatenwelt, wenngleich sie auch Ursache zwischenstaatlicher Konflikte sein kann, die Entfaltung
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Band 2:1
Titel
Limina
Untertitel
Grazer theologische Perspektiven
Band
2:1
Herausgeber
Karl Franzens University Graz
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
Abmessungen
21.4 x 30.1 cm
Seiten
194
Kategorien
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