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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Band 4:1
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46 | www.limina-graz.eu Wolfgang Benedek | Religiöser Fundamentalismus aus menschenrechtlicher Sicht genmaßnahmen geführt, die zum Teil mit massiven Einschränkungen der Menschenrechte verbunden waren. Regierungen in aller Welt nutzten die Gelegenheit, um mit Hilfe von Anti-Extremismus- und Anti-Terrorismus- gesetzen auch politische Gegner zu bekämpfen. Diese Entwicklung hat sich seit dem Angriff auf die Twin Towers in den USA vom 11. September 2001 verstärkt und zu Einschränkungen bzw. zur Verletzung von Menschen- rechten wie der Religionsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot geführt. Die Reaktion darauf war eine internationale Debatte um die Berücksich- tigung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung (vgl. Bene- dek/Yotopoulos-Marangopoulos 2004; Council of Europe 2002). Die Men- schenrechtskonventionen kennen zwar Einschränkungsmöglichkeiten aus Gründen der nationalen Sicherheit, doch der dabei geltende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird oft missachtet. Letztlich liegt eine Überreaktion der Gesellschaft gegen terroristische Akte im Interesse der Terroristen, die sich von überzogenen und pauschalen Gegenmaßnahmen zum Beispiel eine Verstärkung der Islamfeindlichkeit und damit eine Mobilisierung der Muslime in ihrem Sinne erwarten (vgl. Benedek 2005, 304-306). Religiöser Fundamentalismus als Bedrohung der Menschenrechte Der religiöse Fundamentalismus steht seit jeher in einem Gegensatz zum Liberalismus, der für die Entwicklung der Menschenrechte grundlegend war. Die Menschenrechte sind ein Produkt der Aufklärung und mussten oft gegen religiöse Autoritäten erkämpft werden. So erklärte der Syllabus Pius’ IX. die Auffassung, dass es nicht mehr angehe, die katholische Reli- gion als einzige Religion eines Staatswesens anzuerkennen, als Irrtum be- treffend den Liberalismus (vgl. Syllabus errorum 1864).1 Im Jahr 1870 wurde mit der Enzyklika Pastor Aeternus das Dogma über die Unfehlbarkeit des Papstes angenommen (vgl. Wolf 2020). Die Verbindung zwischen Staat und Religion ist nicht auf den Islam beschränkt, historisch wäre etwa die in der österreichisch-ungarischen Monarchie bestehende ‚Ehe von Thron und Altar‘ zu erwähnen. Manche Religionen haben auch heute noch Probleme mit den Menschenrechten und betonen stattdessen die Menschenpflich- ten, was auch den Vorstellungen mancher Regierungen entspricht (vgl. Be- nedek 2012, 27-37). 1 Siehe Syllabus errorum. An- hang zur Enzyklika Quanta cura, 8.12.1864, Nr. 77 von 80 angeführten Irrtümern, die die Zeitabhängigkeit der Lehre der Kirche deutlich wer- den lassen. Maßnahmen gegen religiös begründeten Terrorismus waren zum Teil mit massiven Einschränkungen der Menschenrechte verbunden.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Band 4:1
Titel
Limina
Untertitel
Grazer theologische Perspektiven
Band
4:1
Herausgeber
Karl Franzens University Graz
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
21.4 x 30.1 cm
Seiten
224
Kategorien
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