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Sammlung zur Repression – Zugang als demokratisches Recht
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– Eingeschränkte Rechte für Personen, zu denen Unterlagen existieren, die als
Unterlagen zu Mitarbeitern oder Begünstigten des MfS einzustufen sind (vgl.
§§ 13 Abs. 5, 32 Abs. 1 Nr. 3 StUG)
– Umfassende Schutzvorschriften zur Berücksichtigung schutzwürdiger Belange
im Einzelfall (vgl. § 32 Abs. 3 Nr. 2 StUG)
Dies heißt konkret: Unterlagen mit Informationen zu Betroffenen oder Dritten
können ohne deren vorherige Einwilligung nicht verwendet bzw. müssen anony-
misiert werden. Ehemalige Mitarbeiter des MfS, Begünstigte oder deren Befehls-
geber müssen eine Herausgabe zu einem gesetzlich erlaubten Zweck auch ohne
vorherige Einwilligung als Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestim-
mung dulden. Für Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger gelten bei der Ver-
wendung durch Forschung und Medien gesonderte Regelungen (vgl. §§ 32 Abs. 1
Nr. 4, 32 Abs. 3 Nr. 3, 32a, 34 StUG). Höchstpersönliche Informationen sind in
allen Fällen grundsätzlich von der Verwendung ausgeschlossen (vgl. § 32 Abs. 1
Satz 2, Abs. 3 Satz 2 StUG).
Zur juristischen Problemlösung, eine Verwendung der Stasi-Unterlagen unter
verfassungskonformer Abwägung und dem Schutz der betroffenen Persönlich-
keitsrechte zu ermöglichen, kam auf den Bundesbeauftragten die Herkulesauf-
gabe zu, in kürzester Zeit eine Behörde aufzubauen (vgl. Gauck 2003)5 und weit-
gehend ohne entsprechende Spezial- und Insiderkenntnisse die zum großen Teil
ungeordneten Überlieferungen – bei gleichzeitig hohem Antragsaufkommen –
nutzbar zu machen. Eine Nutzung war zunächst überhaupt nur personenbezogen
möglich. Von den 111 Aktenkilometern waren ca. die Hälfte bei der Übernahme
nicht in den archivierten Ablagen, sondern in den Büros der MfS-Dienststellen in
Bündeln sichergestellt worden. Sie mussten im Hinblick auf die künftige Nutzung
für Aufarbeitungszwecke nicht nur personenbezogen, sondern nun auch sach-
thematisch erst erschlossen werden.
4 Zugangsmöglichkeiten und Verwendungszwecke
a) Persönliche Akteneinsicht
Mit dem Recht auf persönliche Akteneinsicht (vgl. §§ 12ff. StUG) wurde in weitrei-
chender Weise das Postulat des „Right to Truth“ realisiert, das inzwischen im
5 Vgl. hierzu die Tätigkeitsberichte der BStU (inbes. BStU 1993, 6–7). Innerhalb von wenigen
Jahren stieg die Mitarbeiterzahl von 60 auf über 3.000. Inzwischen hat die Behörde des BStU
insgesamt ca. 1.400 Mitarbeiter an 14 Standorten (vgl. BStU 2019).
Logiken der Sammlung
Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
- Titel
- Logiken der Sammlung
- Untertitel
- Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
- Autoren
- Petra-Maria Dallinger
- Georg Hofer
- Verlag
- De Gruyter Open Ltd
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-11-069647-9
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 202
- Schlagwörter
- Archiv, Nachlassinventar
- Kategorien
- Weiteres Belletristik