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Logiken der Sammlung - Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
Seite - 151 -
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Sammlung zur Repression – Zugang als demokratisches Recht    151 – Eingeschränkte Rechte für Personen, zu denen Unterlagen existieren, die als Unterlagen zu Mitarbeitern oder Begünstigten des MfS einzustufen sind (vgl. §§ 13 Abs. 5, 32 Abs. 1 Nr. 3 StUG) – Umfassende Schutzvorschriften zur Berücksichtigung schutzwürdiger Belange im Einzelfall (vgl. § 32 Abs. 3 Nr. 2 StUG) Dies heißt konkret: Unterlagen mit Informationen zu Betroffenen oder Dritten können ohne deren vorherige Einwilligung nicht verwendet bzw. müssen anony- misiert werden. Ehemalige Mitarbeiter des MfS, Begünstigte oder deren Befehls- geber müssen eine Herausgabe zu einem gesetzlich erlaubten Zweck auch ohne vorherige Einwilligung als Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestim- mung dulden. Für Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger gelten bei der Ver- wendung durch Forschung und Medien gesonderte Regelungen (vgl. §§ 32 Abs. 1 Nr. 4, 32 Abs. 3 Nr. 3, 32a, 34 StUG). Höchstpersönliche Informationen sind in allen Fällen grundsätzlich von der Verwendung ausgeschlossen (vgl. § 32 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 StUG). Zur juristischen Problemlösung, eine Verwendung der Stasi-Unterlagen unter verfassungskonformer Abwägung und dem Schutz der betroffenen Persönlich- keitsrechte zu ermöglichen, kam auf den Bundesbeauftragten die Herkulesauf- gabe zu, in kürzester Zeit eine Behörde aufzubauen (vgl. Gauck 2003)5 und weit- gehend ohne entsprechende Spezial- und Insiderkenntnisse die zum großen Teil ungeordneten Überlieferungen – bei gleichzeitig hohem Antragsaufkommen – nutzbar zu machen. Eine Nutzung war zunächst überhaupt nur personenbezogen möglich. Von den 111 Aktenkilometern waren ca. die Hälfte bei der Übernahme nicht in den archivierten Ablagen, sondern in den Büros der MfS-Dienststellen in Bündeln sichergestellt worden. Sie mussten im Hinblick auf die künftige Nutzung für Aufarbeitungszwecke nicht nur personenbezogen, sondern nun auch sach- thematisch erst erschlossen werden. 4  Zugangsmöglichkeiten und Verwendungszwecke a) Persönliche Akteneinsicht Mit dem Recht auf persönliche Akteneinsicht (vgl. §§ 12ff. StUG) wurde in weitrei- chender Weise das Postulat des „Right to Truth“ realisiert, das inzwischen im 5  Vgl. hierzu die Tätigkeitsberichte der BStU (inbes. BStU 1993, 6–7). Innerhalb von wenigen Jahren stieg die Mitarbeiterzahl von 60 auf über 3.000. Inzwischen hat die Behörde des BStU insgesamt ca. 1.400 Mitarbeiter an 14 Standorten (vgl. BStU 2019).
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Logiken der Sammlung Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
Titel
Logiken der Sammlung
Untertitel
Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
Autoren
Petra-Maria Dallinger
Georg Hofer
Verlag
De Gruyter Open Ltd
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-11-069647-9
Abmessungen
15.5 x 23.0 cm
Seiten
202
Schlagwörter
Archiv, Nachlassinventar
Kategorien
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