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Deportiert nach Mauthausen, Band 2
Seite - 203 -
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203«… geben Sie besser alle Hoffnung auf.» | Dies änderte sich jedoch schon Ende Juli 1940. Als erste antijüdische Maßnahme wurde das Schächten verboten, kurz darauf wurden die Juden aus dem Luftschutz- dienst ausgeschlossen.5 In den folgenden Monaten, vor allem ab Oktober 1940, nahm die Zahl der antijüdischen Maßnahmen zu. Zuerst durften keine jüdischen Beamten mehr eingestellt oder befördert werden. Anfang Oktober mussten dann alle niederlän- dischen Beamten den Nachweis ihrer arischen Herkunft erbringen und eine «Arier- erklärung» abgeben. Aufgrund dieser Angaben begann im November die Entlassung aller Juden aus dem öffentlichen Dienst. Verwaltungsangestellte und Lehrer, aber auch Professoren und Richter mussten ihre Stellungen aufgeben. Auch Lodewijk Ernst Vis- ser wurde zu diesem Zeitpunkt als Vorsitzender des Obersten Gerichts der Nieder- lande abgelöst und entlassen. Diese Maßnahme der Besatzungsverwaltung führte zu ersten Protesten verschiedener Institutionen. Die christlichen Kirchen der Nieder- lande richteten ein Protestschreiben an Reichskommissar Seyß-Inquart, und die Stu- denten verschiedener Universitäten protestierten gegen die Entlassung ihrer jüdischen Professoren und Zugangsbeschränkungen für jüdische Studenten. In Leiden und Delft bestreikten die Studenten sogar die Universität, die daraufhin für einige Monate ge- schlossen wurde. Auch die niederländischen Generalsekretäre wandten sich mit ihrer Kritik gegen die Entlassungen an Seyß-Inquart. Sie hatten nach dem Einmarsch den deutschen Besatzern ihre Unterstützung bei der Verwaltung des Landes zugesagt, so- fern sie nicht gezwungen würden, gegen die niederländische Verfassung zu verstoßen. Damit etablierten sie eine Kooperationsbereitschaft, die von anderen Organisationen und Institutionen in den Niederlanden kopiert wurde. Trotz ihres Protests stimmten sie auch in diesem Fall letztlich der Entlassung der Juden aus den öffentlichen Ämtern als einer «vorübergehenden Maßnahme» zu.6 Die Entlassung der Juden aus den öffentlichen Ämtern war jedoch nur der erste deutliche und große Schritt der Besatzungsmacht hin zu einer gesellschaftlichen Ent- rechtung und Isolation der Juden in den Niederlanden. Durch die Verordnung zur Anmeldung aller jüdischen Betriebe vom 22. Oktober 19407 begann zudem ihre wirt- schaftliche Ausbeutung. Nachdem mit dieser Verordnung gleichzeitig auch dekretiert 5 Die grundlegenden Publikationen zur Judenverfolgung in den Niederlanden sind Jacques Presser : Ondergang. De vervolging en verdelging van het Nederlandse Jodendom 1940–1945 [Untergang. Die Verfolgung und Ermordung der niederländischen Juden 1940–1945], 2. Bde., ’s-Gravenhage 1965 (engl. Ausg. u. d. T. The Destruction of Dutch Jewry, New York 1969) ; Abel Herzberg : Kroniek der Jodenver- volging [Chronik der Judenverfolgung], 1940–1945, Amsterdam 51985 [1960] ; sowie Katja Happe : Viele falsche Hoffnungen. Judenverfolgung in den Niederlanden 1940–1945, Paderborn 2017. 6 NIOD Instituut voor Oorlogs-, Holocaust- en Genocidestudies, Amsterdam, 020/79, Generalkommissar für Verwaltung und Justiz, Beschwerden der Generalsekretäre gegen die angekündigte Entlassung jüdi- scher Reichsbeamter für die Dauer der Besetzung, Schreiben der niederländischen Generalsekretäre an Reichskommissar Seyß-Inquart vom 25. 11. 1940. 7 Verordnung des Reichskommissars für die besetzten niederländischen Gebiete vom 22. Oktober 1940 über die Anmeldung von Unternehmen, in : Verordnungsblatt für die besetzten niederländischen Ge- biete, Nr. 189/1940, S. 546–552. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Deportiert nach Mauthausen Band 2
Titel
Deportiert nach Mauthausen
Band
2
Autoren
Gerhard Botz
Alexander Prenninger
Regina Fritz
Herausgeber
Melanie Dejnega
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21216-4
Abmessungen
16.8 x 23.7 cm
Seiten
716
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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