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aker nach Oeffnung des Sarges besichtiget, oder der Negräbniß-Zettl'l wol auch
ohne Besichtigung der Leiche geschrieben. In meinem eigenen Distrikte ist mir
vor Jahren der Fall vorgekommen, daß ein Wundarzt die Leichen am Todteuakr
durch ein kleines Fensterchen auf der Kopffeite des Sarges besichtigte, welches
man gerne verfertigte, um die Oeffnung des Dekels zu ersparen. Im Bezirke Pöllau
bewahrte ein Mann sogar seinen Todtenzettel zum Andenken auf. Er war näm«
lich von einer schweren Krankheit genesen, in welcher ihn der Wundarzt als ver«
loren ansah, und um die Leichenbeschau zu ersparen, dem noch Lebenden dm Todten«
Zettel ausstellte. In neuester Zeit kommen dergleichen Gebrechen wol schon seltener vor.
Als Entschädigung erhalten die Todtenbeschauer nebst dem gewöhnlichen
Weggeld noch eine kleine Tare, welche nicht in jedem Bezirke gleich ist.
8. Annen-Vechrgnng- und Kranken-Instalten.
«. Armen-Versorgung.
Die Gemeindearmen auf dem Lande werden größtenteils durch die G e<
meinde selbst, zum Teile durch Armenstiftungen versorgt, und durch die
Armen-Inst i tute der Pfarren unterstüzt.
a. Armen-Versorgung durch die Gemeinden.
Zufolge Gub.-Verord. vom 24. April 1798 wurde die Annenversorgung, in«
soferne das Armen-Institut nicht zureicht, den Gemeinden übertragen. Die
Gemeinden pflegen ihre Armen in der Regel durch das sogenannte Einlegen
von Haus zu Haus zu versorgen. Diese Einleger wandern gewöhnlich alle 8
oder 44 Tage zu einem andern Insassen, werden dort mit den Hausleuten ver»
pflegt, arbeite» mit denselben, in sosern ihre körperlichen Gebrechen dies zulassen,
und erhalten von der Gemeinde die nötigen Kleider, wenn die Anschaffung der.
selben durch anderweitige Zuflüsse nicht möglich ist. Bei dieser Verpfiegart kommt
es nicht selten vor, daß auch schwer erkrankte Pfleglinge noch von Haus zu
Haus transportirt, und mitunter in sehr unzwekmäßigen Räumen schlecht besorgt
werden, statt sie in einem bestimmten Hause zur Pfl"ge. gegen mäßige Entschä-
digung von Seite der Gemeinde, zu belassen. Manche Gemeinde hat zur Unter-
bringung solcher Leute auch besondere Lokalitäten, wie Haarstuben und dgl., '
wo denselben aber in schwereren Erkrankungfällen gewöhnlich ebenfalls die nötige
Wege mangelt.
b . A rmen-St i f tungen .
Wie in der spezielen Beschreibung der drei Kreise des Landes zu er-
sehen ist, besteben in allen Städten und in den meisten Märkten, ja selbst in man-
chen Dörfern kleine Armen-Hospitäler, wo gebrechliche Gemeinde-Arme, meist
in bestimmter Anzal, die Wohnung und in vielen auch ihre Verpflegung
erbalten. An manchen Orten bestehen auch namhafte Oeldstiftungen für
Arme, welche von den Gemeinden verwaltet, und von den Bezirksämtern übel-
wacht werden.
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Titel
- Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Autor
- Mathias Macher
- Verlag
- Ferstl'sche Buchhandlung
- Ort
- Graz
- Datum
- 1860
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 11.91 x 20.62 cm
- Seiten
- 632
- Schlagwörter
- Topographie, Kartografie, Statistik
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen