Seite - 358 - in Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Bild der Seite - 358 -
Text der Seite - 358 -
358 Hauptstadt Graz. Allge«. Krankenhaus.
Das Krankenhaus ist. so wie das damit in Verbindung stehende Gebärhaus und
die Irren-Anstalt, mit der medizinisch-chirurgischen Lehranstalt in enger
Verbindung, und die Professoren derselben versehen zugleich die Stellen der
Primarärzte der verschiedenen Abteilungen.' So sind den Professoren der mediz. und
chirurg. Klinik auch die mediz. und chirurg. Krankenabteilungen (leztere mit den Sifili-
tischen und Ausschlagkranken) zugewiesen, und ist jedem em Assistent, zugleich als
Eekundar-Arzt oder -Chirurg, beigegeben. Dr. Piringer und der Dozent der Augen-
Heilkunde besorgen die Augenkrankeu in den Lokalen des alten Siechenhauses (S. 366).
Außerdem find noch 6 chirurgische Praktikanten angestellt, und wohnen in der Anstalt;
die übrigen Praktikanten sind absolvirte Kandidaten der Chirurgie, die vor der Ablegung
ihrer strengen Prüfungen im Krankenhause unentgeltlich Dienste leisten. Die Medi-
kamente werden von den Stadtapothekern gegen Prozenten-Einlaß bezogen, und
nur für die dringendsten Fälle besteht ein Medikamenten-Not-Apparat in einem Kranken-
saale. Die Seelsorge wird von 2 dazu angestellten Priestern verrichtet.
b) Venüzung der Anstalt überhaupt. Das allgemeine Krankenhaus
ist zwar nur eine Lokalanstalt für Graz. doch steht es auch den Bewohnern anderer
Bezirke zur Benüzung offen. Die Aufname in dieser Anstalt geschieht nach dem
Erlasse des Ministeriums d. Innern v. 4. Dez. 1856. Z. 26,641. welcher vor«
schreibt, daß in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten alle Kranken ohne
Unterschied aufzunemen sind, wenn sie hinzu ein ärztliches Zeugniß vorweisen,
oder sich meldend von dem Nnstaltarzte als zur Aufname geeiguet befunden werden.
Wegen Mangel der die Zuständigkeit oder Zahlungfähigkeit ausweifenden Doku»
mente ist Niemanden die Aufname zu verweigern. Nach Gub.-Verord. vom 36.
Juni 1847 sind für arme Dienstboten die Heilungkosten nur von den ver«
möglichen Dienstgebern für die Zeit von 14 Tagen, nach Z. 21 der neuen Dienst»
botenordnung vom 36. Jänner 1857 aber von jedem Dienstgeber wenigstens
für 4 Wochen voraus zu bestreiten. Der allfällige Rest wird zurük erstattet, und
der Mehrbetrag «ach den Direktiven über die Zuständigkeit des Kranken Hellinge«
bracht. Der Eintritt in das Krankenhaus ist zu jeder Stunde des Tages und
der Nacht möglich. Die Verpf legtaren wurden durch k. k. Statth.-Erlaß v.
24. Jänner. 1855 und 28 Oktober 1858 für jeden Tag in der 1. Klasse auf
1 fi. 58 kr., in der 2. Kl. auf 1 fl. 5 kr. und in der 3. Kl. auf 58 kr., für die
Bewohner der Stadt Graz aber auf 35 kr. ö. W. festgesezt ^).
In Hinsicht der Krankenbewegung wurden nach lOjährigem Durch«
schnitte vom Jahre 1832 bis 1841 jährlich in das Krankenhaus aufgenommen
4235. verpflegt 1337 uud entlafsen 1696; verblieben sind 165 und
gestorben 142. Die Sterblichkeit betrug sohin I6.5"/,,; sie war am ge<
ringsten in den Jahren 1834 und 1846 (8,9 und 9,I°/<,) am größten in den
') Dr. Macher's Sanität-Gcs. I. 306 uut>3l8. II. 195. 111.316, IV. 89. V. 283,
Jänner 1706 — fortgesczt bis l8<3, befindet sich im I. Bt. E. 3,8-257.)
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Titel
- Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Autor
- Mathias Macher
- Verlag
- Ferstl'sche Buchhandlung
- Ort
- Graz
- Datum
- 1860
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 11.91 x 20.62 cm
- Seiten
- 632
- Schlagwörter
- Topographie, Kartografie, Statistik
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen