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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
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Hauptstadt Graz. Da« Findelhaus. ZK7 Nufname in das Findelhaus sind geeignet: 4) Kinder lediger, im Gebärhause entbundener Mütter; 2) weggelegte Kinder, deren Versezung nachgewiesen ist; 3) Kinder, deren ledige Mütter außer dem Gebärhause plözlich von der Geburt überrascht wurden, oder zur Zeit der Entbindung erkrankten. Kinder inhaft ir ter Weibspersonen finden provisorische Aufname. Die Ammen liefert das Gebärhaus. Jede unentgeltlich verpflegte Wöchnerin kommt nach 8 Tagen mit ihrem Kinde in die Findelanstalt, um dort 4 Monate, nach Umständen auä, länger, Ammmdienste zu leisten. Etwa der 40. Teil wird als zum Ammmdienfte untauglich entweder entlassen, oder einige Zeit im Hause verwendet. Wünschen auswärtige Parteien eine im Findelhause die« nende Amme zu erhalten, so haben sie nur die Tare von 6 fi. KM. zu erlegen (in Wien beträgt sie 20 ft.). ») Einrichtung des Findelhauses. Die Anstalt ist im alten Gebär« hause (S. 364) eingemietet. Hier befanden sich im Juni 4858 im 1. Stok 1 Zimmer mit 3. 4 Saal mit 43 und 4 Saal mit 22 (zus. 38) Betten; im 2. Etok 2 Säle mit 47 und 22 (zus. 39) Netten und 4 Zimmer; im ganzen Institute 77 Netten. Die Zimmer sind licht und rein gebalten, die Vettchen der Säuglinge einfach und zwekmäßig, — nur mangelt es sehr an Raum. Zalung fähige Mütter entrichten, als Wolhabende, für die Anfname ihrer Kinder die Tare von 468 fl., als minder Vermögende (2. Kategorie der 4. Kl.), denen die Zalung drillend fällt. 405 fi.. in der 2. und 3. Kl. 52 fi. 50 kr. und 34 fi. 50 kr. öst. W. (Erlaß des Mjnist. des Innern vom 27. Mai und 25. Rov. 4852, Z. 42,057 und 30,474 — Statth.-Erl. u. 28. Okt. 4858). Die Einkaufgebühr von 34 fi. 50 kr. öft. W. ist für jene Kinder, welche ausgesezt ge- funden werden, von der Gemeinde zu entrichten, wo die Aussezung stattfand; eben diefe Tare hat die Gemeinde für die außer der Anstalt gebornen. als hilflos aufgenommenen Findlinge zu bezalen. Besonders kräftige Ammen bekommen 2 Säuglinge zur Besorgung. Die Aufsicht über diefelben führen die barmherzigen Schwestern. Die ärztliche Ve< Handlung wird vom Ordinarius besorgt. Nur gesunde Kinder werden in die Pflege gegeben. d) Nenüzung der Anstalt. Im 40jährigen Durchschnitt, von 4848 bis 4857, war im Institutshause der tägliche Stand der Findlinge 94,^ und der Ammen 64,2, die geringste Kinderzal 73 i. I. 1852, und die größte 447 i. I. 4854; der mittlere tägliche Stand (i. 1.4857) war 404 Kinder und 76 Ammen. Die Sterblichkeit der Kinder in der Anstalt (wo sie nicht lange ver. bleiben) war bei 8"/y. Von den Ammen wurden kaum 3"/<> in das Kranken- haus abgegeben. Die Impfung der Findlinge geschieht nicht mehr in der Anstalt, wird aber von den Kandidaten der Cbirurgie (zur Uebung) an solchen Findlingen vorgmommen, welche im Weichbilde von Graz untergebracht sind. Die Impfung der übrigen geschieht ebenfalls bei den Pfiegeältern.
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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Titel
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Autor
Mathias Macher
Verlag
Ferstl'sche Buchhandlung
Ort
Graz
Datum
1860
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
11.91 x 20.62 cm
Seiten
632
Schlagwörter
Topographie, Kartografie, Statistik
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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