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Hauptstadt Graz. Mediz.-chir. Lehranstalt. 389
stalt vereiniget, und zufolge Gub.-V. v. 44. Aug. 4784 hatten die Vorlesungen
an dieser Lehranstalt im November zu beginnen, damit die Schüler der Chirurgie
denselben beiwohnen konnten.
Der Lehrer der Anatomie hatte nach Gub.-V. v. 23. Nov. 4779. Z.
344. auch über Chirurgie in 2 Kursen des Jahres Vorlesungen zu geben, und
nach Gub.-V. v. 6.Iuni4780, Z. 404. über die Rettung der Scheintodten
ebenfalls Vorträge zu halten. Zufolge Hofkzl.-Dek. v. 38. Jänner und 9. Nov.
4784 wurde an dieser Nnterrichtsanftalt auch ein Professor der Tierheilkunde
angestellt, und die Chirurgen hatten den Vorlesungen desselben beizuwohnen. Die
Chirurgen-Lehrlinge in Gra; wurden durch Gub.-V. v. 24. Apr. 4784 verpflichtet,
die Kollegien der Anatomie zu besuchen. Im Jahre 4783 (Gub.«V. v. 48. Iän«
ner) wurde die Lehrkanzel für praktische Medizin errichtet. Bis zur Her«
stellung des allgemeinen Krankenhauses hielt der Professor im Kranlmhause der
barmherzigen Brüder anfangs wöchentlich 2 und später (Gub.-V. v. 22. Okt.
4785) 4 theoretische, und am Krankenbette praktische Vorlesungen über die Heil»
künde. Für die Vorträge aus der Anatomie hatte man einen kleinen Hörsaa! in
dem damaligen Todtenaker zu St. Georgm in der Murvorstadt erbaut. Die
Aufsicht über das med.-chirurgislbe Studium batte nach Gub.-V. p. 46. Aug. 4783
der Protomedikus zu führen. Nach Aufhebung der Universität und Einrich»
tung des Lizeums zu Graz wurde diese med.-chirurgische Studienanstalt mit
dem lezteren organisch verbunden. Ein Hofd. v. 22. Jänner 4784 erklärte
die Chirurgie als eine freie Kunst, und die in Graz, Klagenfurt und Laiback ge«
prüften Wundärzte konnten hienach in Steiermark, Kämten und Kram auch ohne
Nadergewerbe auf dem Lande eine Niederlassung-Bewilligung erhalten. Die beste»
henden Bader- und Chirurgen-Gewerbe blieben dadurch unberührt. Das Bader»
gewerbe wurde übrigens selten mehr ausgeübt; es war in dem mit der Chi»
rurgie verbundenen Varbir-Gewerbe aufgegangen. Durch Gub.-V. v. 40. Mai
4784. Z. 209. wurde den Chirurgen das Badhalten (außer ihren Wohnungen)
bei Strafe von 6—42 Reichstalern verboten. Das almälige Aufhören der Bad»
stuben ist insoferne zu'brdauern, als auf dem Lande an deren Stelle keine ande-
ren Badeanstalten errichtet wurden; denn seither hat die Unreinlichkeit unter den
Landleuten so überHand genommen, daß manche in ihrem Leben nur einmal
nämlich als Neugeborne, das zweitemal aber schon als Leiche am Leibe gewa«
schen werden.
Nach Hosszl.-D. v. 44. Jänner und 2. September 4784 erhieltm die SW»
dien und Prüfungen der Chirurgen in Graz eine zwekmäßige Regulirung, und
nach Hosszl.-D. v. 27. Apr. 4784 wurden die in Graz geprüften Wundärzte allen
anderen im Inlande geprüften Stadt- und Landwundärzten (als Patrone der Chinin
gie) gleich gestellt. Zufolge Hosszl.-D. v. 42. Mai 4785 wurden arme Weiber
auf Kosten des Aerars in der Hebammenkunst unterrichtet, und erhielten ihr Di«
plom tar- und stempelfrei. Nach Hofizl.-Dek. v. 24. Jänner 4786 wurde die
Zal der Eraminatoren für Wundärzte auf 6 und für Hebammen auf 3 feftgefezt.
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Titel
- Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Autor
- Mathias Macher
- Verlag
- Ferstl'sche Buchhandlung
- Ort
- Graz
- Datum
- 1860
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 11.91 x 20.62 cm
- Seiten
- 632
- Schlagwörter
- Topographie, Kartografie, Statistik
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen