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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 1. MachtundchristlicherGlaube–einnotwendigesDoppel Aus methodisch-pragmatischen Gründen scheint es sinnvoll, bei der Be- standsaufnahmezwischender religiös-kirchlichenPraxisunddemBereichder Theologie zuunterscheiden,wenngleichbeide sachlich zusammengehören, da daseineFelddasandereprägtundbeidenichtlosgelöstvoneinander,sondernin wechselseitiger Inspiration aufeinander existieren, nämlich als Theorie und Praxis. a. ImFeldder kirchlich-religiösenPraxis begegnet „Macht“ zunächst in ihrer, von MaxWeber in „Wirtschaft und Gesellschaft“ so klassisch formulierten, interaktionistischen Gestalt – als die „Chance eines Menschen oder einer Mehrzahlsolcher(…),deneigenenWillenineinemGemeinschaftshandelnauch gegendenWiderstandandererdaranBeteiligterdurchzusetzen.“5Machtwirdin derPraxis der christlichenGlaubensgemeinschaft erlebt als gouvernementales Ordnungshandeln:EsschafftunderneuertStrukturenundsetztNormendurch. Macht ist indiesemSinneeineRessource fürdieBewahrungdesBestehenden. Zugleich ist sie freilich unverzichtbar, umdie Sozialgestalt der Kirche den si- tuativenHerausforderungen,die sichwandeln, anpassenzukönnen.BeiMacht in diesemordnungsfunktionalen Sinn kann eingeteilt werden inAkteure und Unterworfene der Macht: Die einen können gestalten, die anderen müssen hinnehmenund sich arrangierenmit dem,was andernorts als Setzung vorge- nommenwird.6 Die Erkenntnisse aus denvergangenen Jahrenüber denMissbrauch, der in kirchlichen Einrichtungen an Kindern und Jugendlichen, aber auch an Er- wachsenen in pastoralen Zusammenhängen verübt wurde, bestätigen diesen Machttypus.Siezeigen,dasseinebesondereGefährdungdanngegebenist,wenn sich eine ordnungsfunktionaleMachtausübungmit der charismatischenAura verbindet, die vom geistlichen Träger solcher Ordnungsmacht ausgeht. Und dieseVorkommnissehabeneineweitreichendeFolge:Siediskreditierenfürviele die Institution Kirche an sich und bestätigen einMisstrauen gegenüber den 5 MaxWeber,Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Studien- ausgabe, 5.Aufl.,Tübingen1980,S. 531. 6 Ein imAnschluss anFoucaultundauchLuhmanngeprägter systemischerMachtbegriff, der einedichotomischwirkendeGegenüberstellungvon„Inhabern“und„Adressaten“derMacht hintersich lässt,wirdhiernichtdiskutiert.ZudenverschiedenenVerständnissenvonMacht aus sozialwissenschaftlicher Perspektive siehe z.B.: Marco Iorio, Macht, in: Martin Hart- mann/ Claus Offe (Hg.), Politische Theorie und Politische Philosophie. Ein Handbuch, München2011,S. 246–249. MachtundHerrschaft –StiefkinderoderSchlüsselkategorien theologischerEthik? 81 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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