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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 mansozialerPraxiseinenormativeKompetenzzubilligt.26DasFelddesSozialen – Erfahrungen vonMenschen, deren Lebenswirklichkeit und die Sachgesetz- lichkeiten derWelt – das alles muss dannmehr sein als ein Steinbruch für ethischeNormen,die ihreNormativität vonwoandersherbeziehen. Pateeiner solchenHermeneutik sozialerPraxis ist aufphilosophischerSeite etwaderAnsatz vonAxelHonneth („DasRecht der Freiheit“)27, aber auchdie Überlegungenzur„affirmativenGenealogie“desSoziologenHansJoas.28 Ihnen geht es in verschiedenenVarianten darum einzugestehen, dass die in sozialer Praxis sichergebende Interaktion fürdieHerausbildungeinesnormativenAn- spruchs unumgehbar ist.Man könnte vereinfacht sagen: Normen fallen nicht vomHimmel,siewachseninProzessensozialerPraxis.Darinentwickeltsichihr Anspruch,erwirdunterdenBedingungenhistorischerundsozialerKontingenz variiert und in seinerTragweitemoduliert. SozialePraxiswirdgewissermaßen zum „Entwickler“ eines normativ-moralischen Anspruchs. Ohne Aussagen darüber,wiesichabstrakteethischeNormeninKontextengeschichtlich-sozialer Wirklichkeit verkörpern, wären solcheNormen von äußerst geringemAussa- gewert. 4. Fazit Damit komme ich schließlich noch einmal zur Frage derMacht zurück: Das Nachdenken über ein spezifisches theologisches Thema – Macht und Herr- schaft– hat mich zu einer Reflexion über Methode und Hermeneutik der theologischen Ethik geführt:Macht undHerrschaft sind zwar zunächst Stief- kinder der theologischen Ethik, sie sollten aber, wie ich nahegelegt habe, viel stärker als Schlüsselkategorien erkannt und integriert werden. Der nächste Schritt–denichandieserStelle jedochnichtmehrgehenkann–bestündenun darinzuüberlegen,was es für einzelne ethischeHandlungsfelderbedeutet, die sozialePraxis alsnormativmitverantwortliche Instanzernst zunehmen.29 HannahArendt beschreibtMacht als Qualität jeder Gemeinschaftsbildung, unableitbar, ursprünglich.30AnderWurzeldieser ,solidaristischen‘Auffassung 26 EinegrundständigeReflexionzudiesemGedanken findet sichz.B. in:AlexanderFilipovic´, Erfahrung–Vernunft–Praxis.ChristlicheSozialethikimGesprächmitdemphilosophischen Pragmatismus,Paderborn2015. 27 AxelHonneth,DasRechtderFreiheit.Grundriss einerdemokratischenSittlichkeit, Frank- furt a.M.2011. 28 HansJoas,DieSakralitätderPerson.EineneueGenealogiederMenschenrechte,Berlin2011. 29 MitBlickaufdasFeldderMenschenrechtehabe ichdiesbereits erörtert in:DanielBogner, DasRechtdesPolitischen.EinneuerBegriffderMenschenrechte,Bielefeld2014. 30 Vgl.HannahArendt,MachtundGewalt. MachtundHerrschaft –StiefkinderoderSchlüsselkategorien theologischerEthik? 89 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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