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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Zusammenfassendmuss festgehaltenwerden,dassdasAnti-Gesichtsverhül- lungsgesetz zwar keinGesetz ist, das den Islamausdrücklich thematisiert, ihn aber zumHintergrundhat,daes ausschließlichFrauenmitmuslimischerReli- gionszugehörigkeit sind, die Kleidungsstücke verwenden, die ihr Gesicht ver- hüllen.DieÖsterreichischeBischofskonferenzhatsichdeshalbbesorgtgezeigt, ebenfalls ohne dies ausdrücklich zu thematisieren, dass den Anhängern des Islam eher mit Verboten in einer sehr persönlichen Angelegenheit wie der Kleidungbegegnetwird,alsderenpersönlicheFreiheit, vorallemauch jeneder Frauen, zu fördern. 4. VereinbarunggemäßArt. 15aB-VGzwischendemBundund denLändernüberdieElementarpädagogik fürdie Kindergartenjahre2018/19bis2021/22 ZueinemweiterenBekleidungsverbot, dasvorallemAngehörigedes Islambe- trifft, ohnedies imGesetzestext sozubenennen, ist esdurchden imJahr2018 nachArt. 15aB-VGabgeschlossenenStaatsvertragzwischendemBundundden Länderngekommen.DasZiel dieserVereinbarung ist nebender Stärkung ele- mentarerBildungseinrichtungen in ihrerRolle als ersteBildungsinstitution im LebeneinesKindesu.a. auchdieVerbesserungderBildungschancenvonKin- dernunabhängig von ihrer sozioökonomischenHerkunft durchvorschulische Förderung. Dazuenthält derVertrag sowohl zahlreicheMaßnahmen–etwazur sprach- lichen Frühförderung von Kindern oder der Vermittlung vonWerteorientie- rung–alsaucheinVerbotdesTragensweltanschaulicheroderreligiösgeprägter Bekleidung,diemit einerVerhüllungdesHauptesverbunden ist.AlsMotiv für dieses Verbot benennt der Vertragstext die Sicherstellung der bestmöglichen EntwicklungundEntfaltung allerKinder. Ein solchesVerbot dieneder erfolg- reichen sozialen IntegrationvonKindern gemäßden lokalenGebräuchenund Sitten,derWahrungder verfassungsrechtlichenGrundwerteundBildungsziele derBundesverfassung, sowiederGleichstellungvonMannundFrau. Wie die Erläuterungen zum Entwurf der Vereinbarung festhalten, wird nämlich befürchtet, dass das Tragen des islamischenKopftuches, das hier als einzigesKleidungsstücknamentlichangeführtwird, vonKindern inelementa- ren Bildungseinrichtungen zu einer frühzeitigen geschlechtlichen Segregation führenkann,welchemitdenösterreichischenGrundwertenundgesellschaftli- chenNormennichtvereinbar ist.Deshalbwirdbetont,dassdieOrientierungan religiösenWertennicht imWiderspruch zu denZielen der staatsbürgerlichen Der IslamalsThemaderÖsterreichischenBischofskonferenz 209 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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