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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
FörderungderGleichstellungvonMannundFraulassendemGeneralsekretariat
zufolge noch zu viele Fragen offen, umvon der Legitimität des Grundrechts-
eingriffsüberzeugt seinzukönnen.
Außerdemwird inderStellungnahmedieFragegestellt, obdie geplanteRe-
gelungüberhaupteinegeeigneteMaßnahmedarstellt,umdasangestrebteZielzu
erreichen. Es wird nämlich der Sorge Ausdruck verliehen, dass das geplante
Verbot aufgrund der Einschränkung der individuellen Grundrechte mögli-
cherweisedieIntegrationgeradejenerFamilienerschwertodergarunterbindet,
derenIntegrationdaserklärteZielderRegierungist.UnterdiesemAspektsollte
der Einwand bewertet werden, ob nicht Aufklärung, pädagogische Begleitung
undUnterstützung zielführender wären als ein Verbot, gegen dessen Verstoß
auchSanktionenangedrohtwerden.
Schließlichwirdgefragt, obdurchdie staatlichenStellendasEinvernehmen
mit den betroffenen Kirchen und Religionsgesellschaften gesucht worden ist.
Immerhin,sowirdfestgehalten,istÖsterreicheinreligionsfreundlicherStaat, in
demKirchenundReligionsgesellschaften zwar imVerhältnis zumStaat eigen-
ständig sind, mit diesem aber in jenen Bereichen kooperieren, die für beide
Seiten vonBedeutung sind. Deshalb hält es das Generalsekretariat derÖster-
reichischenBischofskonferenzfürangebracht, insolchengrundrechtssensiblen
Fragen das Einvernehmen zumindest mit den betroffenen gesetzlich aner-
kanntenKirchenundReligionsgesellschaftenzusuchen.
WenigeMonatenachderentsprechendenRegelungfürKinderinelementaren
Bildungseinrichtungen wurde durch einen parlamentarischen Initiativantrag
eineÄnderungdesSchulunterrichtsgesetzesangeregt,dieeinderVorschrift für
Kinder inelementarenBildungseinrichtungengleichlautendesBekleidungsver-
bot für Schülerinnen (undSchüler) bis zumEnde jenes Schuljahrs vorsieht, in
welchemdieBetreffendendaszehnteLebensjahr vollenden.
DasGeneralsekretariat derÖsterreichischenBischofskonferenz hat auch in
diesem Fall eine Stellungnahme abgegeben, die neben einigen spezifischen
Modifikationen in Bezug auf die Begründung des neuen Gesetzesvorschlags
dieselben Fragenwie imBereich der elementarenBildungseinrichtungenwie-
derholt.
In dieser Stellungnahme fasst das Generalsekretariat derÖsterreichischen
Bischofskonferenz aber seinenZugang zudieserArt vonBekleidungsverboten
zusammen und hält fest, dass es nicht wünschenswert ist, wenn Kinder ein
Kopftuch tragen müssen. Es sei aber ebenso wenig wünschenswert, dies ge-
setzlichzuverbieten.Vielmehrempfiehlt sichdasGesprächmitdenElternund
Obsorgeberechtigten.
Zusammenfassendist imFalldesKopftuchverbotsdieArtundWeise,wiedas
Generalsekretariat derÖsterreichischenBischofskonferenz seine Stellungnah-
men gestaltet hat, bemerkenswert. Es werden keine Feststellungen getroffen,
Der IslamalsThemaderÖsterreichischenBischofskonferenz 211
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik