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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 FörderungderGleichstellungvonMannundFraulassendemGeneralsekretariat zufolge noch zu viele Fragen offen, umvon der Legitimität des Grundrechts- eingriffsüberzeugt seinzukönnen. Außerdemwird inderStellungnahmedieFragegestellt, obdie geplanteRe- gelungüberhaupteinegeeigneteMaßnahmedarstellt,umdasangestrebteZielzu erreichen. Es wird nämlich der Sorge Ausdruck verliehen, dass das geplante Verbot aufgrund der Einschränkung der individuellen Grundrechte mögli- cherweisedieIntegrationgeradejenerFamilienerschwertodergarunterbindet, derenIntegrationdaserklärteZielderRegierungist.UnterdiesemAspektsollte der Einwand bewertet werden, ob nicht Aufklärung, pädagogische Begleitung undUnterstützung zielführender wären als ein Verbot, gegen dessen Verstoß auchSanktionenangedrohtwerden. Schließlichwirdgefragt, obdurchdie staatlichenStellendasEinvernehmen mit den betroffenen Kirchen und Religionsgesellschaften gesucht worden ist. Immerhin,sowirdfestgehalten,istÖsterreicheinreligionsfreundlicherStaat, in demKirchenundReligionsgesellschaften zwar imVerhältnis zumStaat eigen- ständig sind, mit diesem aber in jenen Bereichen kooperieren, die für beide Seiten vonBedeutung sind. Deshalb hält es das Generalsekretariat derÖster- reichischenBischofskonferenzfürangebracht, insolchengrundrechtssensiblen Fragen das Einvernehmen zumindest mit den betroffenen gesetzlich aner- kanntenKirchenundReligionsgesellschaftenzusuchen. WenigeMonatenachderentsprechendenRegelungfürKinderinelementaren Bildungseinrichtungen wurde durch einen parlamentarischen Initiativantrag eineÄnderungdesSchulunterrichtsgesetzesangeregt,dieeinderVorschrift für Kinder inelementarenBildungseinrichtungengleichlautendesBekleidungsver- bot für Schülerinnen (undSchüler) bis zumEnde jenes Schuljahrs vorsieht, in welchemdieBetreffendendaszehnteLebensjahr vollenden. DasGeneralsekretariat derÖsterreichischenBischofskonferenz hat auch in diesem Fall eine Stellungnahme abgegeben, die neben einigen spezifischen Modifikationen in Bezug auf die Begründung des neuen Gesetzesvorschlags dieselben Fragenwie imBereich der elementarenBildungseinrichtungenwie- derholt. In dieser Stellungnahme fasst das Generalsekretariat derÖsterreichischen Bischofskonferenz aber seinenZugang zudieserArt vonBekleidungsverboten zusammen und hält fest, dass es nicht wünschenswert ist, wenn Kinder ein Kopftuch tragen müssen. Es sei aber ebenso wenig wünschenswert, dies ge- setzlichzuverbieten.Vielmehrempfiehlt sichdasGesprächmitdenElternund Obsorgeberechtigten. Zusammenfassendist imFalldesKopftuchverbotsdieArtundWeise,wiedas Generalsekretariat derÖsterreichischenBischofskonferenz seine Stellungnah- men gestaltet hat, bemerkenswert. Es werden keine Feststellungen getroffen, Der IslamalsThemaderÖsterreichischenBischofskonferenz 211 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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