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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
tragendeBegriffderWürdedesMenschenaufdiebiblischeunddiepatristische
Tradition zurückgeführt und damit theologisch anerkannt, zugleich aber ein
Stück weit vereinnahmt wird, bleibt die Russisch-Orthodoxie ansonsten aus-
gesprochendefensivgegenüberdemFreiheitsanspruchderMenschenrechte,der
mitLibertinageundmoralischerDekadenzassoziiertwird.DerZusammenhang
vonWürdeundRechtenderMenschen,wie er imoben zitiertenArtikel 1 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten ist, wird im Positi-
onspapier tendenziell aufgelöst.5
Nachwie vor vielUnsicherheit besteht im islamischenKontext.Die oft ver-
wirrendenDebattenumMenschenrechte im Islambewegen sich, systematisch
gesehen,ebenfallshäufigzwischendenPolenvonAbwehrundVereinnahmung.
Im ersteren Fall gilt der Menschenrechtsanspruch als ein traditionsfremdes
Oktroi,dasdeshalbaufmehroderwenigeroffenenWiderstandstößt;dafürgibt
es zahlreicheBeispiele insbesondere inden fundamentalistischenundkonser-
vativen Ausprägungen des Islams. Im letzteren Fall läuft die vermeintliche
Versöhnung zwischen IslamundMenschenrechten oft darauf hinaus, etwaige
Differenzen zwischen Scharia-Tradition undmodernen Freiheitsrechten aus-
zublenden,zurelativierenoderschlichtzuleugnen.ManchmalrutschenAbwehr
undVereinnahmung sogar in eins. Ein bizarres Beispiel bietet dieKairoer Er-
klärungderOrganisationder IslamischenKonferenzüberMenschenrechte im
Islamvon1990.6DiedarinstattfindendeAmalgamierungvonMenschenrechten
und Scharia hat zur Folge, dass der eigenständige normative Anspruch der
Menschenrechtevöllig erdrücktwird.7
(Hg.), Religionsfreiheit. JahrbuchMenschenrechte 2009,Wien-Köln-Weimar 2008, S. 152–
165.
5 Wichtig istmirdieKlarstellung, dass das zitierte Papier derRussisch-OrthodoxenKirchen
keineswegsalsrepräsentativfürdiePositioneninnerhalbderOrthodoxiegeltenkann,diesehr
unterschiedlichausfallen.Vgl. dazudieAufsätzeorthodoxerTheologen(insbesondereKon-
stantinosDelikostantis undGrigorios Larentzakis) in: IngeborgGabriel (Hg.), Politik und
Theologie inEuropa.PerspektivenökumenischerSozialethik,Ostfildern2008.
6 Abrufbar unter: https://www.fmreview.org/Human-Rights/cairo (letzter Zugriff: 04.06.
2019). Die „Organization of the IslamicConference“ (OIC) hat sich im Jahre 2011 – unter
Beibehaltung desAkronyms – in „Organization of IslamicCooperation“ umbenannt.Wie-
derum sei betont, dass diese – rechtlich nicht verbindliche – Erklärung keineswegs reprä-
sentativ für alleStrömungendes Islams ist.
7 DasswederdieGleichberechtigungderGeschlechternochdieReligionsfreiheit inderKairoer
Erklärungvorkommen, istbezeichnend.
Menschenrechteund„traditionelleWerte“:EinehoffnungslosvergifteteDebatte? 267
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik