Seite - 270 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Bild der Seite - 270 -
Text der Seite - 270 -
© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
rechtsnormengibtsicherlichkeinenZugewinnanPräzision,sonderndürftedie
bishererreichtenStandardseher vernebeln.13
ObwohlesmithinguteGründefürdieSkepsisgegenüberdemResolutionstext
gibt,birgtseineAblehnungjedochebenfallsRisiken.DenndurcheinNeinzuden
„traditional values“könnte sichderEindruckverfestigen, dieMenschenrechte
seien ein traditionsloses, ja traditionszerstörendes „Konstrukt“ westlich-libe-
raler Eliten, die sichdemherkömmlichenEthosderBevölkerungenvöllig ent-
fremdet hätten. Damit aber würde ein Grundmotiv konservativerMenschen-
rechtskritikeinmalmehrrevitalisiert,dasdieEntwicklungderMenschenrechte
vonAnfang anbegleitet hat –paradigmatisch bereits in EdmundBurkes 1790
veröffentlichter Streitschrift gegen die Französische Revolution.14 Burke kon-
trastiert in seinemEssaydieMenschenrechtserklärungderRevolutionmitden
gewachsenen, von Generation zu Generation weitergegebenen Rechten der
Engländer. Während letztere aufgrund ihrer Rückbindung an eine konkrete
Tradition verlässlich seien, wohne den revolutionärenMenschenrechten auf-
grundihrerAbstraktheitdasPotenzial zurSelbstzerstörung inne;dennes fehle
ihnen die stabilisierende und moderierende Kraft gewachsener Traditionen.
Dieses polemische Leitmotivwurdewenig später von Joseph deMaistre, dem
führenden Intellektuellen der Gegenrevolution aufgegriffen und hat sich in
vielenVariantenbis indieGegenwarterhalten.Esverbindetsichhäufigmitder
Ablehnung angeblich einseitig „westlicher“ normativerVorstellungen.15Dieje-
nigenStaaten,diederResolutiondesMenschenrechtsratszu„traditionalvalues“
ausnachvollziehbarenGründendieZustimmungverweigern, leitenwomöglich
Wasser auf dieMühlen solcher Kritik. Ungewollt bedienen sie damit das Kli-
schee, dieMenschenrechte seien traditionsfremdunddemechtenLebenvöllig
enthoben–mit anderenWorten: dasProdukt intellektueller Schreibtischtäter,
die typischerweise indenHauptstädtendesWestensresidieren.Dieswiederum
spielt der antiliberalen Propaganda autoritärer Regime in die Hände, die die
Menschenrechte gern als volksfremdes Oktroi, als Manifestationmoralischer
Dekadenz und als illegitime Intervention des (westlichen) Auslands stigmati-
sieren.
13 HinzukommtdieSorge,deralsundefiniertesBlankettverwendeteBegriffder„traditionellen
Werte“ könne längerfristig zum Trägerbegriff für ein Rollback vor allem in Fragen der
Gender-Gerechtigkeitwerden. Zwar enthält derText selbst dazukeineunmittelbarenHin-
weise,derweitereKontextderDebatte gibtdiesemVerdacht allerdingsdurchausNahrung.
14 Vgl.EdmundBurke,BetrachtungenüberdieFranzösischeRevolution,übersetztvonFriedrich
Gentz,Züricho.J., S. 195.
15 Vgl. Adamantia Pollis / Peter Schwab, Human Rights: AWestern Concept with Limited
Applicability, in: Human Rights: Cultural and Ideological Perspectives, New York 1979,
S. 1–18.
HeinerBielefeldt270
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik