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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Verlass sein konnte. Das Dilemma, das sich hier auftut, wurde zu einem ent-
scheidendenMovensderneuzeitlicheneuropäischenAufklärung.16
Nebendie inzwischenerheblichangewachseneVielfaltderReligionen,Kon-
fessionenundWeltanschauungen istheute zugleicheinePluralität derLebens-
formengetreten,zudernichtzuletztunterschiedlicheFamilienformengehören,
wie man sie sich in der Vergangenheit nicht hätte vorstellen können. Auch
ethische Traditionen imweitesten Sinne gibt es offenbar nur im Plural, und
dieser Plural durchzieht nicht nur die „Weltgesellschaft“, sondernmehr und
mehr auch einzelneGesellschaften, konkreteNachbarschaften, beruflicheKol-
legien, Freundeskreise und nicht selten auch Familien. Unter solchen Bedin-
gungenlässtsicheinfairesMiteinandernichtmehr–oderjedenfallsnichtmehr
ohneWeiteres – unter Rückgriff auf je eigene Gewohnheiten und ethischen
Traditionenorganisieren.
Menschenrechte sind eine normative Antwort auf diese sich oft krisenhaft
manifestierende Grundkonstellation.17 Sie stehen deshalb, systematisch gese-
hen, nicht unmittelbar in der Linie ethischer Traditionen, sondern nehmen
davonbewusstAbstand.Nur imAbstandzuden jeweiligenTraditionenkönnen
dieMenschenrechteeinnormativesAngebotformulieren,dasderGestaltungdes
potenziell konflikthaften Pluralismus moderner Gesellschaften dienen kann.
Der von konservativenKreisen häufig vorgebrachteVorwurf derAbstraktheit
hat insoferneinenrichtigenKern:InderTatverlangendieMenschenrechteeine
„Abstraktion“:Ohnedie–immerwiederneuzuleistende–Abstandnahmevon
denbisdatoherrschendenethischenTraditionenundihrenvielengewachsenen
Besonderheiten kann sich der spezifische Geltungsanspruch der Menschen-
rechtenicht entfalten.18
Die inhaltlicheAntwort derMenschenrechte auf den irreversiblenPluralis-
mus besteht darin, ihn konditional zu akzeptieren.DieVielfalt der religiösen
Überzeugungen, kulturellen Prägungen, ethischen Orientierungen usw. gilt
fortannichtmehralsSignumdesNiedergangs,derSchwächeoder„Dekadenz“,
sondernalsBestandteilgesellschaftlicherNormalität, jamehrnoch:alsChance
wechselseitigen produktiven Ansporns. Diese Anerkennung von Vielfalt ge-
schieht nunaber nicht imModusvorbehaltloserToleranz, eines strukturlosen
Multikulturalismus oder eines schlichten (Gewohnheits-)Rechtspluralismus.
Denn durch die jeweiligenManifestationen vonVielfalt hindurch gilt die An-
erkennungstetsdenMenschen,diealldies tragen.SubjektderMenschenrechte
ist zuletzt immer derMensch. Von dorther ergibt sich eine kritische Distanz
16 Vgl.ErnstCassirer,DiePhilosophiederAufklärung,Hamburg1998,S. 219.
17 Vgl.HeinerBielefeldt,PhilosophiederMenschenrechte,Darmstadt1998.
18 DieseKomponentekommtzukurzinderansonstenbahnbrechendenStudievonHansJoas,
Die Sakralität derPerson.EineneueGenealogiederMenschenrechte, Frankfurt a.M. 2011.
HeinerBielefeldt272
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik