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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Verlass sein konnte. Das Dilemma, das sich hier auftut, wurde zu einem ent- scheidendenMovensderneuzeitlicheneuropäischenAufklärung.16 Nebendie inzwischenerheblichangewachseneVielfaltderReligionen,Kon- fessionenundWeltanschauungen istheute zugleicheinePluralität derLebens- formengetreten,zudernichtzuletztunterschiedlicheFamilienformengehören, wie man sie sich in der Vergangenheit nicht hätte vorstellen können. Auch ethische Traditionen imweitesten Sinne gibt es offenbar nur im Plural, und dieser Plural durchzieht nicht nur die „Weltgesellschaft“, sondernmehr und mehr auch einzelneGesellschaften, konkreteNachbarschaften, beruflicheKol- legien, Freundeskreise und nicht selten auch Familien. Unter solchen Bedin- gungenlässtsicheinfairesMiteinandernichtmehr–oderjedenfallsnichtmehr ohneWeiteres – unter Rückgriff auf je eigene Gewohnheiten und ethischen Traditionenorganisieren. Menschenrechte sind eine normative Antwort auf diese sich oft krisenhaft manifestierende Grundkonstellation.17 Sie stehen deshalb, systematisch gese- hen, nicht unmittelbar in der Linie ethischer Traditionen, sondern nehmen davonbewusstAbstand.Nur imAbstandzuden jeweiligenTraditionenkönnen dieMenschenrechteeinnormativesAngebotformulieren,dasderGestaltungdes potenziell konflikthaften Pluralismus moderner Gesellschaften dienen kann. Der von konservativenKreisen häufig vorgebrachteVorwurf derAbstraktheit hat insoferneinenrichtigenKern:InderTatverlangendieMenschenrechteeine „Abstraktion“:Ohnedie–immerwiederneuzuleistende–Abstandnahmevon denbisdatoherrschendenethischenTraditionenundihrenvielengewachsenen Besonderheiten kann sich der spezifische Geltungsanspruch der Menschen- rechtenicht entfalten.18 Die inhaltlicheAntwort derMenschenrechte auf den irreversiblenPluralis- mus besteht darin, ihn konditional zu akzeptieren.DieVielfalt der religiösen Überzeugungen, kulturellen Prägungen, ethischen Orientierungen usw. gilt fortannichtmehralsSignumdesNiedergangs,derSchwächeoder„Dekadenz“, sondernalsBestandteilgesellschaftlicherNormalität, jamehrnoch:alsChance wechselseitigen produktiven Ansporns. Diese Anerkennung von Vielfalt ge- schieht nunaber nicht imModusvorbehaltloserToleranz, eines strukturlosen Multikulturalismus oder eines schlichten (Gewohnheits-)Rechtspluralismus. Denn durch die jeweiligenManifestationen vonVielfalt hindurch gilt die An- erkennungstetsdenMenschen,diealldies tragen.SubjektderMenschenrechte ist zuletzt immer derMensch. Von dorther ergibt sich eine kritische Distanz 16 Vgl.ErnstCassirer,DiePhilosophiederAufklärung,Hamburg1998,S. 219. 17 Vgl.HeinerBielefeldt,PhilosophiederMenschenrechte,Darmstadt1998. 18 DieseKomponentekommtzukurzinderansonstenbahnbrechendenStudievonHansJoas, Die Sakralität derPerson.EineneueGenealogiederMenschenrechte, Frankfurt a.M. 2011. HeinerBielefeldt272 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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