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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 stimmteorganisatorische / institutionelleErfordernisse–wieetwaderBauvon Gotteshäusern oder dieMöglichkeit, religiöseUnterweisung anzubieten. Reli- giöse Gemeinschaften können sich in solchen Zusammenhängen legitimer Weise aufdasRecht aufReligionsfreiheit ihrerGläubigenbeziehen.Der eigene Anspruchmuss sich aber daran bewähren, dass imZweifelsfall auch die ent- sprechenden Rechte der Gläubigen anderer religiöser Gemeinschaften unter- stützt und verteidigt und dass auch Ansprüche aus der negativen Religions- freiheit respektiertwerden. Interpretationen, die einseitig die positiveReligions(ausübungs)freiheit be- tonen–unddiesemindestens implizit nur auf die eigeneReligion, dieRechte ihrerGläubigenunddieFreiheit dereigenenOrganisationenbeziehen,bleiben diesbezüglich defizitär.Wenn unter Verweis auf die Religionsfreiheit faktisch Privilegienbeanspruchtwerden, istdasdarin liegendeMissverständnisdes in- dividuellenFreiheitsrechtsaufzuklärenundalsnichtgerechtfertigterAnspruch zurückzuweisen. Dritter Einwand:Religionbegünstigt die Entwicklung von „Parallelgesellschaf- ten“ EineweitereGefahr fürdenZusammenhalt derGesellschaft unddiedemokra- tischeKulturwirdinderBildungsogenannter„Parallelgesellschaften“gesehen.5 DieserEinwandscheintmirweniger religionspolitischals integrationspolitisch diskussionsbedürftig. Er richtet sichauf eingewanderteBevölkerungsgruppen, dieihre„mitgebrachte“ReligionalseineRessourcederIdentitätsvergewisserung ineiner fremden–undnicht in jedemFall selbstverständlichgastfreundlichen bzw. für Diversität offenen – Umgebung zu leben versuchen. Je weniger die Aufnahmegesellschaft ihrerseits Integration unterstützt, umso mehr werden Menschen,diedadurchauf ihrFremdseinund -bleiben festgelegtwerden, eine ihr Anderssein legitimierende Religiosität als Distinktionsmerkmal und als RessourcederBeheimatungpflegen. Insofern ist der genannteVerdacht falsch adressiert; er wäre in eine Kritik integrationspolitischer Versäumnisse zu transformieren.6 Dabei ist festzuhalten: Religion kann ein Medium der Integration sein; mindestensbindetsieNeuzugewandertemiteinergewissenWahrscheinlichkeit andieGruppeder religiös gleichgesinntenLandsleute. Sie kannaber (u.U. ge- rade durch die Verstärkung der Gruppenbindung) auch zur Desintegration führen.V.a. wenn der rechtlicheOrdnungsrahmender aufnehmendenGesell- 5 Vgl. u.a. JürgenLeibold / SteffenKühnel /WilhelmHeitmeyer,AbschottungvonMuslimen durchgeneralisierte Islamkritik?, in:AusPolitikundZeitgeschichte 1–2/2006 (Themenheft Parallelgesellschaften), S. 3–10, vgl. http://www.bpb.de/apuz/30007/abschottung-von-musli men-durch-generalisierte-islamkritik?p=all (letzterZugriff: 16.05.2019). 6 Vgl.u.a.Heimbach-Steins,Grenzverläufe, S. 115–117. DasRechtaufReligions-undWeltanschauungsfreiheit 283 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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