Seite - 283 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Bild der Seite - 283 -
Text der Seite - 283 -
© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
stimmteorganisatorische / institutionelleErfordernisse–wieetwaderBauvon
Gotteshäusern oder dieMöglichkeit, religiöseUnterweisung anzubieten. Reli-
giöse Gemeinschaften können sich in solchen Zusammenhängen legitimer
Weise aufdasRecht aufReligionsfreiheit ihrerGläubigenbeziehen.Der eigene
Anspruchmuss sich aber daran bewähren, dass imZweifelsfall auch die ent-
sprechenden Rechte der Gläubigen anderer religiöser Gemeinschaften unter-
stützt und verteidigt und dass auch Ansprüche aus der negativen Religions-
freiheit respektiertwerden.
Interpretationen, die einseitig die positiveReligions(ausübungs)freiheit be-
tonen–unddiesemindestens implizit nur auf die eigeneReligion, dieRechte
ihrerGläubigenunddieFreiheit dereigenenOrganisationenbeziehen,bleiben
diesbezüglich defizitär.Wenn unter Verweis auf die Religionsfreiheit faktisch
Privilegienbeanspruchtwerden, istdasdarin liegendeMissverständnisdes in-
dividuellenFreiheitsrechtsaufzuklärenundalsnichtgerechtfertigterAnspruch
zurückzuweisen.
Dritter Einwand:Religionbegünstigt die Entwicklung von „Parallelgesellschaf-
ten“
EineweitereGefahr fürdenZusammenhalt derGesellschaft unddiedemokra-
tischeKulturwirdinderBildungsogenannter„Parallelgesellschaften“gesehen.5
DieserEinwandscheintmirweniger religionspolitischals integrationspolitisch
diskussionsbedürftig. Er richtet sichauf eingewanderteBevölkerungsgruppen,
dieihre„mitgebrachte“ReligionalseineRessourcederIdentitätsvergewisserung
ineiner fremden–undnicht in jedemFall selbstverständlichgastfreundlichen
bzw. für Diversität offenen – Umgebung zu leben versuchen. Je weniger die
Aufnahmegesellschaft ihrerseits Integration unterstützt, umso mehr werden
Menschen,diedadurchauf ihrFremdseinund -bleiben festgelegtwerden, eine
ihr Anderssein legitimierende Religiosität als Distinktionsmerkmal und als
RessourcederBeheimatungpflegen. Insofern ist der genannteVerdacht falsch
adressiert; er wäre in eine Kritik integrationspolitischer Versäumnisse zu
transformieren.6
Dabei ist festzuhalten: Religion kann ein Medium der Integration sein;
mindestensbindetsieNeuzugewandertemiteinergewissenWahrscheinlichkeit
andieGruppeder religiös gleichgesinntenLandsleute. Sie kannaber (u.U. ge-
rade durch die Verstärkung der Gruppenbindung) auch zur Desintegration
führen.V.a. wenn der rechtlicheOrdnungsrahmender aufnehmendenGesell-
5 Vgl. u.a. JürgenLeibold / SteffenKühnel /WilhelmHeitmeyer,AbschottungvonMuslimen
durchgeneralisierte Islamkritik?, in:AusPolitikundZeitgeschichte 1–2/2006 (Themenheft
Parallelgesellschaften), S. 3–10, vgl. http://www.bpb.de/apuz/30007/abschottung-von-musli
men-durch-generalisierte-islamkritik?p=all (letzterZugriff: 16.05.2019).
6 Vgl.u.a.Heimbach-Steins,Grenzverläufe, S. 115–117.
DasRechtaufReligions-undWeltanschauungsfreiheit 283
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik