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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
europäischenModerne.AngesichtsvonVerhältnissen,indenendasReligiöseoft
einkaumunterscheidbaresMoment integraler kulturellerTraditionenundLe-
bensformenbildet,erscheintdasPostulateinersäkularenSphäredesPolitischen
als falscherUniversalismus, der sich inWahrheit als eurozentrisch partikular
erweist.
Diese Kritik muss nicht zwangsläufig antiliberalen Tendenzen einer Ab-
sorptionethisch-religiöserAutonomie ineinerpolitischenLeitkulturdasWort
reden,wie sie heute allenthalbenbeobachtetwerdenkönnen. ImGegenteil. So
plädiert etwa TariqModood für eine gleichwertige Berücksichtigung von un-
terschiedlichen Ausformungen vonWeltanschauungen, Lebensweisen, Kultu-
ren, Traditionen, in einem liberalen Modell gleicher Rechte.5 Mangels einer
normativ relevantenSpezifizitätvon„Religion“gehtdamitauchderBegriffder
Säkularität in einemumfassenderenModell auf, das an das Paradigma kultu-
rellerSelbstbestimmungsrechteanschließt,alssolchesaberaucheiner liberalen
Ausbalancierung durch korrelierende Rechte individueller Selbstbestimmung
nicht entgegensteht.
Die beispielhaft skizzierten Ansätze ziehen höchst unterschiedliche Folge-
rungen inBezugaufdieArt,wie all dieseverschiedenartigenZugehörigkeiten,
AusrichtungenundPrägungenrechtlichverarbeitetwerdenkönnen.Siereichen
von unterschiedsloser Verbindlichkeit allgemeiner Regeln und staatlicher In-
differenz gegenüber Besonderheiten6 bis zu weitestmöglicher rechtlicher Be-
rücksichtigung ethisch-kulturell-religiös-weltanschaulicherDiversität in Form
differenzierenderRegelungen(insb.sog.reasonableaccomodation).7Auchwenn
sich diese Folgerungen aus überkommener, religionsfokussierter Sicht imEr-
gebnis entweder als religionsdistanziert oder religionsfreundlich erweisen, so
bildet dieser Unterschied nicht das entscheidende Kriterium. Gemeinsam ist
solchen Ansätzen vielmehr die Frage, bis zu welchemGrad in einem System
gleicher Rechte die Diversität ethisch fundierter Lebensweisen rechtlich be-
rücksichtigt werden kann, unabhängig davon, ob diese nach herkömmlichem
Verständnis als „religiös“ gelten können oder nicht. Unter dieser Perspektive
hängtderWert einer normativenRedevon„Säkularität“ davonab, ob es eben
mitderReligionüberhaupteinebesonderenormativeBewandtnishat,diesieaus
der allgegenwärtigenDiversität werthaft geprägter Lebenspraktiken und -for-
menheraushebt.WenndasnichtderFall ist,müssteSäkularitätaufgeheninder
Freiheitlichkeit eines SystemsgleicherRechte, dienichtdavonabhängt, inwie-
weitdiesesSystemsäkular ist, sondern inwieweit es liberal ist.
5 TariqModood,MulticulturalizingSecularism, in:PhilZuckerman/JohnR.Shook(Hg.),The
OxfordHandbookofSecularism,Oxford2017,S. 354–368.
6 RonaldDworkin,ReligionwithoutGod,Cambridge2013,Kapitel 4.
7 Modood,Secularism.
PolitischeSäkularitätheute 295
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik