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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Grundlage für dieRechtfertigung politischerHerrschaft aufDauer zu suspen-
dieren.
Dieser Paradigmenwechsel hat nun einerseits einen Prozess ausgelöst, der
über die bürgerliche Verfassungsbewegung letztendlich in die rechtliche Ge-
währleistung religiöser undweltanschaulicherAutonomie inFormsubjektiver
Rechte gemündet hat. Toleranz erscheint solcherart in grundrechtlich gesi-
cherter Freiheit institutionell aufgegangenunddamit obsolet, und Säkularität
erscheint bloß als Implikation religiös-weltanschaulicherNeutralität, der eine
transitorischeRelevanznursolangezukommt,alsmanvoneinemeinigermaßen
kompakten Phänomen Religion noch sprechen kann. Mit der zunehmenden
Diffundierung des Religiösen in der Vielfalt kulturell-werthafter Prägungen
scheint auch sie ihren selbständigen Stellenwert nun zu verlieren und in den
rechtlichenGarantieneiner voll entwickelten liberalenVerfassungsstaatlichkeit
aufzugehen.
Woher rührt alsodasFesthaltenanSäkularität als einemselbständigennor-
mativenFaktordes liberalenVerfassungsstaates?
Blickt man zunächst auf den anfänglichen Toleranzgedanken zurück, so
scheintereinüberschießendesPotentialpolitischerEthikzubeinhalten,dessen
fortdauernde Aktualität nicht in den institutionellen Errungenschaften frei-
heitlicher Verfassungsstaatlichkeit aufgegangen ist. Gerade mit der grund-
rechtlichen Gewährleistung von Glaubens- und Gewissensfreiheit sind ja im
demokratischen Staat die Chancen für Zivilgesellschaft und Gesinnungsge-
meinschaften eröffnet, auf Politik gerade auch aus religiösenÜberzeugungen
heraus einzuwirken.Die inder religiösenNeutralität der freiheitlichenGrund-
rechtsdemokratie implizierte Säkularität garantiert gerade nicht, dass die reli-
giöse Beeinflussung von Politik durch die Bürger, die ihre politische Freiheit
wahrnehmen, stets aus einer tolerantenGesinnung heraus erfolgt. Anders ge-
wendetzeigtsichindieserProblematikdaspolitischePotentialvonReligion.Sie
erschöpft sich nicht in der Ausübung der grundrechtlich gesicherten gesell-
schaftlich-privatenFreiheit, eineigenesLebennacheigenenÜberzeugungenzu
führen. Religionsfreiheit selbst ist nicht nur private, sondern auch kommuni-
kativ-politische Freiheit, undAusübung vonReligion ist nicht nur tätigeMa-
nifestation der eigenen Identität, sondern potentiell stets auch demokratische
Mitgestaltung vonPolitik. Indirekt hat sie somit stets auchAnteil ander fort-
laufenden Legitimation politischer Herrschaft und bleibt somit latent immer
„öffentlicheReligion“.
Dieses politische Potential von Religion ist es, was die politische Tugend
religiöser Toleranz bis heute nicht obsoletmacht. Auch im freiheitlichenVer-
fassungsstaat bleibt demokratische Politik stets angewiesen auf ein freiheits-
verträglichespolitischesVerhaltenseinerBürger.NunhabenmanchelangeZeit
hindurch gerade von den tradierten religiösen Prägungen in christlichen
PolitischeSäkularitätheute 297
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik