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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
finden, die in Grundüberzeugungen und Intuitionen wurzeln, deren Verein-
barkeit mit einem freiheitlichen Politikprojekt in Frage gestellt werden kann.
EinedarausgezogeneKonsequenz,die sichsystematischalsFortschreibung
einer rechtfertigungsbezogenen Säkularität bzw. Begründungsneutralität ver-
stehen lässt, besteht nundarin, alle sogenannten umfassenden Lehren („com-
prehensivedoctrines“)12, alsoweltanschaulicheHintergrundannahmenüberdas
Wesen desMenschen und seine Bestimmung in derWelt, ob sie nun religiös
imprägniert sind oder nicht, aus dem öffentlichen politischenDiskurs auszu-
grenzen.Diskursteilnehmer sollen damit auf säkulareVernunft unddamit auf
Argumentationsweisen verpflichtet werden, die für alle nachvollziehbar sind,
unabhängigdavon, obundwelche letztlichunbegründbaren, also „metaphysi-
schen“ Grundannahmen sie alsmögliche Anhänger unterschiedlichster „um-
fassenderLehren“oderWeltanschauungen teilen.ObwohlReligionenalspara-
digmatisch für solche „umfassenden Lehren“ gelten, trifft diese Ausgrenzung
nunnichtmehrnurdie irgendwieals „religiös“ identifizierbarenLehren.Auch
als „justificatory secularism“ geht somit Säkularität nach dieser Auffassung
letztlichauf inder für alle staatlich-politischenEntscheidungengeltendenFor-
derung,dassihrejeweiligenBegründungennichtvonethisch-weltanschaulichen
Voraussetzungenabhängensollen,dienichtallgemeingeteiltwerden(„epistemic
accessibility“).13
In der Tat erscheint dies zunächst als folgerichtige Konsequenz aus einer
Entwicklung, inderdiepolitischeAusklammerungkonfessionellerGrundsatz-
fragenbegleitet undunterfangenwurde vonderdas liberale Staatsverständnis
prägenden Unterscheidung von Recht undMoral: Das Recht soll sich darauf
beschränken, sittlicheAutonomieund eine dementsprechendeLebensführung
zuermöglichen,soweitdiesmitdergleichenFreiheitalleranderenvereinbarist.
Der damit postulierte Verzicht auf politische Durchsetzung von Konzepten
sittlicherLebensführungbedingtinweitererKonsequenzauchdasPostulat,dass
diesbezügliche Streitfragen aus der Rechtfertigung eines liberalen Rechtssys-
temsausgeschiedenbleibenmüssen.Daraufzieltderinderliberalenpolitischen
TheorieweithinvertreteneAnsatz,zwischendem„Guten“unddem„Gerechten“
zuunterscheiden.GelängedieseUnterscheidung, sokönntenausdennormati-
ven Geltungsansprüchen, die im politischen Diskurs erhoben werden, fein
säuberlich jeneAspekteausgeschiedenwerden,dieFragenderGerechtigkeitals
Fragen nach einemRechtssystemwohlgeordneter Freiheit überschreiten. Das
Anliegender rechtfertigungsbezogenen Säkularität von Staat undPolitikwäre
damit aufgegangen ineinerdurchgängigenMetaphysikfreiheitderöffentlichen
Vernunft.
12 JohnRawls,PoliticalLiberalism,NewYork1993.
13 DazuC8cileLaborde,Liberalism’sReligion,Cambridge2017,S. 117–132.
PolitischeSäkularitätheute 299
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik