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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 finden, die in Grundüberzeugungen und Intuitionen wurzeln, deren Verein- barkeit mit einem freiheitlichen Politikprojekt in Frage gestellt werden kann. EinedarausgezogeneKonsequenz,die sichsystematischalsFortschreibung einer rechtfertigungsbezogenen Säkularität bzw. Begründungsneutralität ver- stehen lässt, besteht nundarin, alle sogenannten umfassenden Lehren („com- prehensivedoctrines“)12, alsoweltanschaulicheHintergrundannahmenüberdas Wesen desMenschen und seine Bestimmung in derWelt, ob sie nun religiös imprägniert sind oder nicht, aus dem öffentlichen politischenDiskurs auszu- grenzen.Diskursteilnehmer sollen damit auf säkulareVernunft unddamit auf Argumentationsweisen verpflichtet werden, die für alle nachvollziehbar sind, unabhängigdavon, obundwelche letztlichunbegründbaren, also „metaphysi- schen“ Grundannahmen sie alsmögliche Anhänger unterschiedlichster „um- fassenderLehren“oderWeltanschauungen teilen.ObwohlReligionenalspara- digmatisch für solche „umfassenden Lehren“ gelten, trifft diese Ausgrenzung nunnichtmehrnurdie irgendwieals „religiös“ identifizierbarenLehren.Auch als „justificatory secularism“ geht somit Säkularität nach dieser Auffassung letztlichauf inder für alle staatlich-politischenEntscheidungengeltendenFor- derung,dassihrejeweiligenBegründungennichtvonethisch-weltanschaulichen Voraussetzungenabhängensollen,dienichtallgemeingeteiltwerden(„epistemic accessibility“).13 In der Tat erscheint dies zunächst als folgerichtige Konsequenz aus einer Entwicklung, inderdiepolitischeAusklammerungkonfessionellerGrundsatz- fragenbegleitet undunterfangenwurde vonderdas liberale Staatsverständnis prägenden Unterscheidung von Recht undMoral: Das Recht soll sich darauf beschränken, sittlicheAutonomieund eine dementsprechendeLebensführung zuermöglichen,soweitdiesmitdergleichenFreiheitalleranderenvereinbarist. Der damit postulierte Verzicht auf politische Durchsetzung von Konzepten sittlicherLebensführungbedingtinweitererKonsequenzauchdasPostulat,dass diesbezügliche Streitfragen aus der Rechtfertigung eines liberalen Rechtssys- temsausgeschiedenbleibenmüssen.Daraufzieltderinderliberalenpolitischen TheorieweithinvertreteneAnsatz,zwischendem„Guten“unddem„Gerechten“ zuunterscheiden.GelängedieseUnterscheidung, sokönntenausdennormati- ven Geltungsansprüchen, die im politischen Diskurs erhoben werden, fein säuberlich jeneAspekteausgeschiedenwerden,dieFragenderGerechtigkeitals Fragen nach einemRechtssystemwohlgeordneter Freiheit überschreiten. Das Anliegender rechtfertigungsbezogenen Säkularität von Staat undPolitikwäre damit aufgegangen ineinerdurchgängigenMetaphysikfreiheitderöffentlichen Vernunft. 12 JohnRawls,PoliticalLiberalism,NewYork1993. 13 DazuC8cileLaborde,Liberalism’sReligion,Cambridge2017,S. 117–132. PolitischeSäkularitätheute 299 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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