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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 regional als auch international – immer auch vomStaat ab. So schränken die Menschenrechte einerseits die Souveränität des Staates ein, da sie auch andie Einhaltung der Menschenrechte gebunden ist. Andererseits sind die Men- schenrechte auf den Staat angewiesen,weil er entscheidend zurDurchsetzung derMenschenrechtebeitragenmuss. Diesbedeutetabernicht,dassnichtstaatlicheAkteurewiez.B.Religions-und Weltanschauungsgemeinschaftennicht ebenfalls in derVerantwortung stehen, dieMenschenrechtezuachten.DasEineschließtdasAnderenichtaus.Vielmehr werden beide – Staaten und nichtstaatliche Akteure – gemäß ihrer unter- schiedlichenNatur fürdieDurchsetzungderMenschenrechte indiePflicht ge- nommen.InderrechtlichenDimensionderMenschenrechtesindnichtstaatliche AkteuredannzurVerantwortungzuziehen,wennihrEntscheidenundHandeln ergänzendzudenstaatlichenVerpflichtungen,diegleichbleiben, zurAchtung, zumSchutz, zurDurchsetzung und zurRealisierungderMenschenrechte bei- tragen. Selbstverständlich muss diesbezüglich in der rechtlichen Dimension der Menschenrechte in Bezug auf die Durchsetzung und Realisierung derselben beachtetwerden,dass sie alsTeil desVölkerrechtsnurauf Staateneineunmit- telbarevölkerrechtlicheWirkungerzielen,weilnichtstaatlicheAkteure,wiez.B. in der Regel Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften, keine Völker- rechtssubjektedarstellen.SollteangesichtsvonProblemenbeiderDurchsetzung und Realisierung der Menschenrechte dieser Unterschied in Bezug auf ihre Völkerrechtssubjektivität zwischen Staaten und nichtstaatlichen Akteuren in Zukunft behobenwerden, würden grundsätzlich zweiMöglichkeiten zur Ver- fügung stehen: der Ausbau des völkerrechtlichenRahmens oder eine entspre- chendeAnpassung des nationalenRechts. Angesichts der gegenwärtigenWirk- lichkeitkönntenkonkreteVerbesserungenimDienstederAchtung,desSchutzes, der Durchsetzung und der Realisierung derMenschenrechte sowohl am völ- kerrechtlichenRahmenalsauch imnationalenRechtnotwendigsein.Denndie Menschenrechtesindimmernochals„Minderheitsphänomen“zubezeichnen– nicht etwa, weil ihre universelle Geltung damit in Frage gestellt werden soll, sondernweil leiderdieMehrheitderMenschengegenwärtignichtindenGenuss derRealisierung ihrerMenschenrechtekommt.15DieseOptimierungwürdeder moralischenundrechtlichenVerpflichtungvonnichtstaatlichenAkteuren–wie z.B.vonReligions-undWeltanschauungsgemeinschaften–fürdieRealisierung derMenschenrechtebesserRechnung tragen. 15 Vgl. Amnesty International, Jahresbericht vonAmnesty International 2018, vgl. https:// www.amnesty.ch/de/ueber-amnesty/publikationen/amnesty-report/jahre/2018/publikati on-rights-today-menschenrechte-2018/amnesty_jahresbericht_menschenrechte_2018. pdf (letzterZugriff: 15.04.2019). LiberalerRechtsstaat 309 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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