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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
regional als auch international – immer auch vomStaat ab. So schränken die
Menschenrechte einerseits die Souveränität des Staates ein, da sie auch andie
Einhaltung der Menschenrechte gebunden ist. Andererseits sind die Men-
schenrechte auf den Staat angewiesen,weil er entscheidend zurDurchsetzung
derMenschenrechtebeitragenmuss.
Diesbedeutetabernicht,dassnichtstaatlicheAkteurewiez.B.Religions-und
Weltanschauungsgemeinschaftennicht ebenfalls in derVerantwortung stehen,
dieMenschenrechtezuachten.DasEineschließtdasAnderenichtaus.Vielmehr
werden beide – Staaten und nichtstaatliche Akteure – gemäß ihrer unter-
schiedlichenNatur fürdieDurchsetzungderMenschenrechte indiePflicht ge-
nommen.InderrechtlichenDimensionderMenschenrechtesindnichtstaatliche
AkteuredannzurVerantwortungzuziehen,wennihrEntscheidenundHandeln
ergänzendzudenstaatlichenVerpflichtungen,diegleichbleiben, zurAchtung,
zumSchutz, zurDurchsetzung und zurRealisierungderMenschenrechte bei-
tragen.
Selbstverständlich muss diesbezüglich in der rechtlichen Dimension der
Menschenrechte in Bezug auf die Durchsetzung und Realisierung derselben
beachtetwerden,dass sie alsTeil desVölkerrechtsnurauf Staateneineunmit-
telbarevölkerrechtlicheWirkungerzielen,weilnichtstaatlicheAkteure,wiez.B.
in der Regel Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften, keine Völker-
rechtssubjektedarstellen.SollteangesichtsvonProblemenbeiderDurchsetzung
und Realisierung der Menschenrechte dieser Unterschied in Bezug auf ihre
Völkerrechtssubjektivität zwischen Staaten und nichtstaatlichen Akteuren in
Zukunft behobenwerden, würden grundsätzlich zweiMöglichkeiten zur Ver-
fügung stehen: der Ausbau des völkerrechtlichenRahmens oder eine entspre-
chendeAnpassung des nationalenRechts. Angesichts der gegenwärtigenWirk-
lichkeitkönntenkonkreteVerbesserungenimDienstederAchtung,desSchutzes,
der Durchsetzung und der Realisierung derMenschenrechte sowohl am völ-
kerrechtlichenRahmenalsauch imnationalenRechtnotwendigsein.Denndie
Menschenrechtesindimmernochals„Minderheitsphänomen“zubezeichnen–
nicht etwa, weil ihre universelle Geltung damit in Frage gestellt werden soll,
sondernweil leiderdieMehrheitderMenschengegenwärtignichtindenGenuss
derRealisierung ihrerMenschenrechtekommt.15DieseOptimierungwürdeder
moralischenundrechtlichenVerpflichtungvonnichtstaatlichenAkteuren–wie
z.B.vonReligions-undWeltanschauungsgemeinschaften–fürdieRealisierung
derMenschenrechtebesserRechnung tragen.
15 Vgl. Amnesty International, Jahresbericht vonAmnesty International 2018, vgl. https://
www.amnesty.ch/de/ueber-amnesty/publikationen/amnesty-report/jahre/2018/publikati
on-rights-today-menschenrechte-2018/amnesty_jahresbericht_menschenrechte_2018.
pdf (letzterZugriff: 15.04.2019).
LiberalerRechtsstaat 309
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik