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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Auch wenn aufgrund der auf dem Prinzip der Verletzbarkeit basierenden moralischenBegründungderMenschenrechtemitdenMenschenrechtenposi- tive und negative Plichten für die Duty-Bearers korrespondieren, stellt sich dennoch die Frage nach einer Ausnahmeregelung im Falle von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und nach einer Unterlassung von staatlichen Interventionen in solchen. Für eineAusnahmeregelungund für eineUnterlas- sung eines Eingreifens von staatlicher Seite in Religions- undWeltanschau- ungsgemeinschaften spricht gemäß einem kommunitaristischen Ansatz, dass angesichts einer Menschenrechtsverletzung innerhalb einer religiösen bzw. weltanschauungsbasierten Gemeinschaft die Friedensfunktion der Neutralität desStaatesdarinbesteht,nichtzuintervenieren,„dastaatlichesEingreifenindie Binnenstruktur geschlossener Gruppierungen und Gemeinschaften immer konfliktfördernd ist“21. Gegen diesen Einwand ist jedoch anzuführen, dass eine solche Ausnahme bzw.Unterlassungden legitimenAnsprüchenderTrägerinnenundTräger von Menschenrechten bzw. von potentiellen oder reellen Opfern vonMenschen- rechtsverletzungen innerhalb bzw. von Religions- und Weltanschauungsge- meinschaften nicht gerecht wird. Denn eine derartige Zurückhaltung würde bedeuten,dass indiesemFalldaskollektiveRechtaufReligionsfreiheit faktisch andereMenschenrechteaushebelnwürde,daderStaatunterBezugnahmeaufdas kollektiveRechtaufReligionsfreiheitangesichtsvonMenschenrechtsverletzungen nichts unternehmen würde. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften würden so gleichsam von allem – insbesondere von denmit denMenschen- rechten korrespondierendenPflichten – dispensiertwerden22und einen abso- lutenFreipass erhalten. Zudemgilt es zu beachten, dass kollektiveMenschen- rechte immer imDienst der besserenDurchsetzung und Realisierung indivi- dueller Menschenrechte stehen und niemals individuelle Menschenrechte verletzendürfen. AuspragmatischerSichtkanndiesbezüglichzudemhinzugefügtwerden,dass staatlicheInterventionverschiedeneFormenfindenkann(z.B.Mediationu.ä.). Dies kann die berechtigte Sorge vor dem konfliktfördernden Potential des staatlichenEingreifensmindern. Ebenfalls pragmatisch betrachtet kommt noch hinzu, dass der Zwang zum VerlasseneinerReligions-oderWeltanschauungsgemeinschaftauchsozialeund andtheFamily,NewYork1989,S. 116–117;vgl.dazuJosephRaz,TheMoralityofFreedom, Oxford1986,S. 427–429. 21 Walter Kälin, Grundrechte im Kulturkonflikt. Freiheit und Gleichheit in der Einwande- rungsgesellschaft,Zürich2000,S. 47. 22 Vgl.AdrianLoretan,Religionsfreiheit imKontextderGrundrechte.EinÜberblick, in:Ders. (Hg.),Religionsfreiheit imKontextderGrundrechte,ReligionsrechtlicheStudien2,Zürich 2011a,S. 9–14,hier: 9–10. PeterG.Kirchschläger312 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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