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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
für die Einzelnen und die religiösenGemeinschaften gesichert werden soll“35,
wasderStaat ebenfalls gezielt fördernkann.36
Rechtliche Normen und ihre Durchsetzung bilden wesentliche Pfeiler der
friedlichen Koexistenz einer Gesellschaft. Das Zusammenleben einer Gesell-
schaftwirdaberoffensichtlichnichtnurdurchrechtlicheRahmenbedingungen
undRegeln geformt. EinEthosund sozialerDruck, diemit diesen rechtlichen
Normen korrespondieren oder u.a. auch von Religions- und Weltanschau-
ungsgemeinschaften ausgehen können, prägen ebenfalls das gesellschaftliche
Zusammenleben innerhalb einesRechtssystems.
EineGesellschafterweistsichdeshalbnurdannalsmenschenrechtskonform,
wenn auch ihr Ethosmit denMenschenrechten korrespondiert und siemen-
schenrechtswidrigensozialenDruckabzubauenvermag (z.B.durchstrafrecht-
licheVerfolgungvonhäuslicherGewalt,durchBildungu.a.).Dementsprechend
muss die Beurteilung der rechtlichenUmsetzung undRealisierung vonMen-
schenrechten in einemStaat auchderenAuswirkungen (z.B.ökonomisch) be-
rücksichtigenundüberprüfen, obdas Ethos indiesemkonkretenKontextmit
demRecht korrespondiert (z.B. ob nicht die Gleichheit des Rechts durch die
Ungleichheit des Ethos konterkariert wird und schließlich in Ungleichheit
mündet).DieskanninSituationen,diemenschenrechtlichgeschützteElemente
und Bereiche betreffen, beispielsweise das Unterlassen einer Intervention ins
Private, aber auch das Eingreifen des Staates ins Private verlangen, damit der
Staat seinen mit den Menschenrechten korrespondierenden Pflichten nach-
kommt – z.B. bei häuslicher Gewalt. Dabei kommt der Opferschutz vor der
Privatsphäre. Analog kann dies auch angesichts von Menschenrechtsverlet-
zungen inReligions-undWeltanschauungsgemeinschaftengedachtwerden.
Zu Menschenrechtsverletzungen in Religions- und Weltanschauungsge-
meinschaftenkannauch folgendesSzenariogehören:
„FreilichkönnenKollektive– insbesondereauchKirchenundReligionsgemeinschaf-
ten – erheblicheMachtstellungen einnehmen. […]Nicht selten besteht ein internes
MachtgefällemitentsprechendemKonfliktpotential:WerfürdasKollektivformulierte
Regeln nicht zu akzeptieren vermag, stellt sich in den Gegensatz zur Religionsge-
meinschaft alsGanzer; eineAusgangslage,diezuSpannungenzwischen individueller
Glaubensüberzeugung und für alle geltender Glaubensregel innerhalb der gleichen
Religionsgemeinschaft führenkann.Dies läuft imEndergebnis auf eineGrundrechts-
35 Ebd., S. 91.
36 Vgl. Für eine ausführliche Liste: Kent Greenawalt, Religion and the Constitution 2: Esta-
blishment and Fairness, New Jersey 2009a; Ders., Religion and the Constitution 1: Free
ExerciseandFairness,NewJersey2009b.
LiberalerRechtsstaat 315
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik