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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 mögen, umden Fortbestand der Gemeinschaft sicherzustellen, und daher im Dienste der Tradition zulässig zu sein scheinen, bleibt dies aus diesemGrund und auch vomStandpunkt eines Rechtsstaates aufgrund derUniversalität der Menschenrechte inakzeptabelundmussvonstaatlicherSeiteunterbundenund vorgebeugtwerden. Angesichts vonMenschenrechtsverletzungen durch bzw. in Religions- und WeltanschauungsgemeinschaftenmussderStaataucheingreifen,umsichnicht selbst zuunterwandernundaufzugeben.DenndieMenschenrechtebildendas FundamentdesRechtsstaates.DerStaatkanndaherkeineParallelgesellschaften mit eigenemmenschenrechtswidrigemRecht dulden, sondernmuss in deren Unterbindung und Prävention aktiv werden, sein bzw. bleiben – immer vor AugendaseinzelneIndividuum,dasTrägerinbzw.TrägervonMenschenrechten ist und auch innerhalb von Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften nichtOpfer vonMenschenrechtsverletzungenseinbzw.werdendarf. DieGlaubwürdigkeitundKohärenzdesStaatesstehenaufdemSpiel. Inihren diesbezüglichenEntscheidungen,MaßnahmenundHandlungenmüssenStaaten jedoch darauf achten, dass „nicht dieMittel ungeduldiger Interventionen die normativen Zwecke selber verletzen und zugleich denWiderstand derer pro- vozieren,diebefreitwerdensollen.“40 Es stellt sich andieser Stelle die Frage, obdie staatlichePflicht, etwas ange- sichts vonMenschenrechtsverletzungen inbzw.durchReligions- oderWeltan- schauungsgemeinschaften zu unternehmen, auch in Situationen gültig bleibt, wenn eine reelle Austrittsoption in einer Religions- oderWeltanschauungsge- meinschaftbestehenwürde, inderzumeinendieobenbeschriebenebesondere Qualität von Religion undWeltanschauung abgeschwächt oder gar nicht vor- handenwäre, und inder zumanderendieFolgeneinesAustrittsweder soziale Exklusion noch negative Auswirkungen auf das weitere Leben und auf die FortexistenzaußerhalbderReligions-undWeltanschauungsgemeinschaftsowie auch keine finanziellen Nachteile hervorrufen würden. Bereits im Zuge der Formulierung dieser Frage wird offensichtlich, dass allenfalls der zweite Teil möglicherweise denkbar wäre. Im ersten Teil – der Möglichkeit einer Ab- schwächungoder einesNichtvorhandenseins der besonderenQualität vonRe- ligionundWeltanschauung–kanndavonwohl aufgrunddesWesensvonReli- gion undWeltanschauung nicht die Rede sein, zumal sich dieser Aspekt von außennichtbeurteilen lässt. IndiesemSinnemussdieFrageandersgestelltwerden,nämlichobderStaat aucheingreifenmuss, falls einAustritt aus einerReligions-oderWeltanschau- ungsgemeinschaft freistehenwürde undmöglichwäre sowie keine soziale Ex- 40 IngeborgMaus,Menschenrechte,DemokratieundFrieden.PerspektivenglobalerOrdnung, Frankfurt a.M.2015,S. 225. LiberalerRechtsstaat 317 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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