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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Viertens spricht dasRisikoder indirekten staatlichenFörderungvon illibe- ralen Strömungen, Gruppen und „Wahrheiten“ in Religions- und Weltan- schauungsgemeinschaften für staatliches Handeln in der oben genannten Si- tuation. Zusätzlich ergibt sich inVerbindungdamit nochdie Frage, ob eine andere FormderSkalierungvonReligions-undWeltanschauungsgemeinschaftenunter Bezugnahmeaufdas jeweils verletzteMenschenrecht sinnvollwäre. Inanderen Worten würde dies bedeuten, dass man Religions- und Weltanschauungsge- meinschaften nicht allgemein – dieMenschenrechte gelten oder gelten nicht bzw.diesesMenschenrechtgiltbzw.giltnicht inder jeweiligenReligions-und Weltanschauungsgemeinschaft – betrachten würde, sondern imUmgang mit Religions-undWeltanschauungsgemeinschaftenvonstaatlicher Seite differen- ziertberücksichtigenwürde,welchesMenschenrechtinderjeweiligenReligions- und Weltanschauungsgemeinschaft verletzt wird. Beispielsweise würde man zwischen Folter, die auch selbstgewählt als freiesMitglied einerGemeinschaft nicht akzeptabel wäre und ein Einschreiten des Staates verlangenwürde, und Diskriminierung, die selbstgewählt als freiesMitglied einerGemeinschaft von staatlicherSeitezutolerierenwäre,unterscheiden.GegeneinesolcheSkalierung auf der Grundlage der subjektiven Schwere bzw. Bedeutung des jeweiligen Menschenrechts sprechen das Prinzip der Unteilbarkeit und das Prinzip der InterdependenzderMenschenrechte.DasPrinzipder Interdependenzbedeutet, dass sichalleMenschenrechteallerMenschengegenseitigbedingen. Diemit denMenschenrechten korrespondierende primäre (nicht alleinige) Verantwortung von Staaten umfasst auch, Probleme und Defizite bei der Durchsetzung undRealisierung derMenschenrechte zu erkennen und darauf substantiell zu reagieren. Dies kann auch beinhalten, neue wirkungsvollere rechtlicheInstrumenteundDurchsetzungsmechanismenzuentwickeln,umdie Achtung, den Schutz, die Durchsetzung und die Realisierung derMenschen- rechtezuverbessern. Eine solche Entwicklung, nämlich angesichts von Ungerechtigkeiten41 und einer unzureichenden und nicht zufriedenstellenden Umsetzung von beste- hendenMenschenrechten neue rechtliche Instrumente zu schaffen undOpti- mierunganbestehendenDurchsetzungsmechanismenvorzunehmen,kenntdie MenschenrechtstraditionauchausanderenBereichen.Beispielsweisewurdemit derUN-Kinderrechtskonventionvon1989aufdieRealität reagiert,dassKinder –obwohl sie selbstverständlichMenschen und daher Trägerinnen undTräger vonMenschenrechten sind – bis dahinGefahr gelaufenwaren, nicht in glei- chemMaße wie Erwachsene in den Genuss ihrer Menschenrechte zu kom- 41 Vgl.PeterG.Kirchschläger,Religionsfreiheit–einMenschenrechtimKonflikt,in:Freiburger Zeitschrift fürPhilosophieundTheologie60/2/2013b,S. 353–374. LiberalerRechtsstaat 319 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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