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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Viertens spricht dasRisikoder indirekten staatlichenFörderungvon illibe-
ralen Strömungen, Gruppen und „Wahrheiten“ in Religions- und Weltan-
schauungsgemeinschaften für staatliches Handeln in der oben genannten Si-
tuation.
Zusätzlich ergibt sich inVerbindungdamit nochdie Frage, ob eine andere
FormderSkalierungvonReligions-undWeltanschauungsgemeinschaftenunter
Bezugnahmeaufdas jeweils verletzteMenschenrecht sinnvollwäre. Inanderen
Worten würde dies bedeuten, dass man Religions- und Weltanschauungsge-
meinschaften nicht allgemein – dieMenschenrechte gelten oder gelten nicht
bzw.diesesMenschenrechtgiltbzw.giltnicht inder jeweiligenReligions-und
Weltanschauungsgemeinschaft – betrachten würde, sondern imUmgang mit
Religions-undWeltanschauungsgemeinschaftenvonstaatlicher Seite differen-
ziertberücksichtigenwürde,welchesMenschenrechtinderjeweiligenReligions-
und Weltanschauungsgemeinschaft verletzt wird. Beispielsweise würde man
zwischen Folter, die auch selbstgewählt als freiesMitglied einerGemeinschaft
nicht akzeptabel wäre und ein Einschreiten des Staates verlangenwürde, und
Diskriminierung, die selbstgewählt als freiesMitglied einerGemeinschaft von
staatlicherSeitezutolerierenwäre,unterscheiden.GegeneinesolcheSkalierung
auf der Grundlage der subjektiven Schwere bzw. Bedeutung des jeweiligen
Menschenrechts sprechen das Prinzip der Unteilbarkeit und das Prinzip der
InterdependenzderMenschenrechte.DasPrinzipder Interdependenzbedeutet,
dass sichalleMenschenrechteallerMenschengegenseitigbedingen.
Diemit denMenschenrechten korrespondierende primäre (nicht alleinige)
Verantwortung von Staaten umfasst auch, Probleme und Defizite bei der
Durchsetzung undRealisierung derMenschenrechte zu erkennen und darauf
substantiell zu reagieren. Dies kann auch beinhalten, neue wirkungsvollere
rechtlicheInstrumenteundDurchsetzungsmechanismenzuentwickeln,umdie
Achtung, den Schutz, die Durchsetzung und die Realisierung derMenschen-
rechtezuverbessern.
Eine solche Entwicklung, nämlich angesichts von Ungerechtigkeiten41 und
einer unzureichenden und nicht zufriedenstellenden Umsetzung von beste-
hendenMenschenrechten neue rechtliche Instrumente zu schaffen undOpti-
mierunganbestehendenDurchsetzungsmechanismenvorzunehmen,kenntdie
MenschenrechtstraditionauchausanderenBereichen.Beispielsweisewurdemit
derUN-Kinderrechtskonventionvon1989aufdieRealität reagiert,dassKinder
–obwohl sie selbstverständlichMenschen und daher Trägerinnen undTräger
vonMenschenrechten sind – bis dahinGefahr gelaufenwaren, nicht in glei-
chemMaße wie Erwachsene in den Genuss ihrer Menschenrechte zu kom-
41 Vgl.PeterG.Kirchschläger,Religionsfreiheit–einMenschenrechtimKonflikt,in:Freiburger
Zeitschrift fürPhilosophieundTheologie60/2/2013b,S. 353–374.
LiberalerRechtsstaat 319
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik