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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 men.42DurchdieUN-Kinderrechtskonventionvon 1989wurde diese Situation verbessert. DadieGeltungderMenschenrechte innerhalbundaußerhalbvonReligions- undWeltanschauungsgemeinschaften begründet werden kann43, müssen sich Staaten bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – wie auch bei anderen nichtstaatlichen Akteuren – stets die Frage stellen, ob in deren Ein- flusssphäreVerbesserungs- undHandlungsbedarf besteht. Dabei stehen keine neuen rechtlichen Verpflichtungen für Religions- und Weltanschauungsge- meinschaften im Fokus. Vielmehr geht es darum, die universelle Geltung der Menschenrechte innerhalb und außerhalb von Religions- undWeltanschau- ungsgemeinschaften auchwirklich umzusetzen und zu realisieren. Dies kann bedingen, in der Einflusssphäre von Religions- undWeltanschauungsgemein- schaftenAnpassungenvorzunehmen, falls es Staatenbzw.Religions-undWelt- anschauungsgemeinschaften nicht gelingen sollte, dort Achtung, Schutz, DurchsetzungundRealisierungderMenschenrechtezugarantieren. 3. Handlungsfelder In diesem Beitrag wurde die Anwendung der Menschenrechte im Verhältnis zwischenStaatundReligions-undWeltanschauungsgemeinschaftenreflektiert undbegründet. ImZugedessenstanddieFrageimZentrum,obderStaat–falls Religions-undWeltanschauungsgemeinschaftendemnichtselbstnachkommen– dieAchtung,denSchutzunddieRealisierungderMenschenrechteauch inner- halb von Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften durchsetzenmuss. Vor demHintergrund dieserÜberlegungenwurde argumentiert, dass diemo- ralischeBegründungderMenschenrechteund ihrerUniversalität basierendauf demPrinzipderVerletzbarkeit denStaat primär (abernicht alleinig) dazuver- pflichtet, die Menschenrechte zu achten, zu schützen, durchzusetzen und zu realisieren.DiemoralischeBegründungderMenschenrechteund ihrerUniver- salität basierendaufdemPrinzipderVerletzbarkeitbegründetauchdieVerant- wortung für die Optimierung der Durchsetzung und Realisierung der Men- schenrechte imBereichvonNon-StateActors,d.h.dassderStaatbeispielsweise angesichts von Menschenrechtsverletzungen in Religions- und Weltanschau- ungsgemeinschaften aktiv werden und eingreifen muss. Denn alle Menschen haben als Trägerinnen bzw. Träger von Menschenrechten den moralisch be- 42 Vgl.PeterG.Kirchschläger/ThomasKirchschläger,Rightsof theChildandHumanRights, in:CarolBellamy / JeanZermatten /Ders. /Ders. (Hg.), Realizing theRights of theChild, SwissHumanRightsBook2,Zürich2007,S. 23–27. 43 Vgl.Kirchschläger,WiekönnenMenschenrechtebegründetwerden? PeterG.Kirchschläger320 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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