Seite - 320 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
men.42DurchdieUN-Kinderrechtskonventionvon 1989wurde diese Situation
verbessert.
DadieGeltungderMenschenrechte innerhalbundaußerhalbvonReligions-
undWeltanschauungsgemeinschaften begründet werden kann43, müssen sich
Staaten bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – wie auch bei
anderen nichtstaatlichen Akteuren – stets die Frage stellen, ob in deren Ein-
flusssphäreVerbesserungs- undHandlungsbedarf besteht. Dabei stehen keine
neuen rechtlichen Verpflichtungen für Religions- und Weltanschauungsge-
meinschaften im Fokus. Vielmehr geht es darum, die universelle Geltung der
Menschenrechte innerhalb und außerhalb von Religions- undWeltanschau-
ungsgemeinschaften auchwirklich umzusetzen und zu realisieren. Dies kann
bedingen, in der Einflusssphäre von Religions- undWeltanschauungsgemein-
schaftenAnpassungenvorzunehmen, falls es Staatenbzw.Religions-undWelt-
anschauungsgemeinschaften nicht gelingen sollte, dort Achtung, Schutz,
DurchsetzungundRealisierungderMenschenrechtezugarantieren.
3. Handlungsfelder
In diesem Beitrag wurde die Anwendung der Menschenrechte im Verhältnis
zwischenStaatundReligions-undWeltanschauungsgemeinschaftenreflektiert
undbegründet. ImZugedessenstanddieFrageimZentrum,obderStaat–falls
Religions-undWeltanschauungsgemeinschaftendemnichtselbstnachkommen–
dieAchtung,denSchutzunddieRealisierungderMenschenrechteauch inner-
halb von Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften durchsetzenmuss.
Vor demHintergrund dieserÜberlegungenwurde argumentiert, dass diemo-
ralischeBegründungderMenschenrechteund ihrerUniversalität basierendauf
demPrinzipderVerletzbarkeit denStaat primär (abernicht alleinig) dazuver-
pflichtet, die Menschenrechte zu achten, zu schützen, durchzusetzen und zu
realisieren.DiemoralischeBegründungderMenschenrechteund ihrerUniver-
salität basierendaufdemPrinzipderVerletzbarkeitbegründetauchdieVerant-
wortung für die Optimierung der Durchsetzung und Realisierung der Men-
schenrechte imBereichvonNon-StateActors,d.h.dassderStaatbeispielsweise
angesichts von Menschenrechtsverletzungen in Religions- und Weltanschau-
ungsgemeinschaften aktiv werden und eingreifen muss. Denn alle Menschen
haben als Trägerinnen bzw. Träger von Menschenrechten den moralisch be-
42 Vgl.PeterG.Kirchschläger/ThomasKirchschläger,Rightsof theChildandHumanRights,
in:CarolBellamy / JeanZermatten /Ders. /Ders. (Hg.), Realizing theRights of theChild,
SwissHumanRightsBook2,Zürich2007,S. 23–27.
43 Vgl.Kirchschläger,WiekönnenMenschenrechtebegründetwerden?
PeterG.Kirchschläger320
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik