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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
gründetenAnspruch,dassihreMenschenrechtegeachtet,geschützt,durchgesetzt
undrealisiertwerden–aufgrundderuniversellenGeltungderMenschenrechte
außerhalb und innerhalb vonReligions- undWeltanschauungsgemeinschaften.
Unter Bezugnahme auf die begründeten, mit denMenschenrechten korre-
spondierenden positiven und negativen Plichten primär der Staaten und se-
kundär der nichtstaatlichen Akteure (wie z.B. Religions- undWeltanschau-
ungsgemeinschaften) wurde dann moralisch legitimiert, dass Staaten diesen
positiven und negativen Pflichten sowohl außerhalb als auch innerhalb von
Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften nachkommenmüssen. Kon-
kretbedeutetdies,dassderStaatbegründetdazuverpflichtet ist, angesichtsvon
Menschenrechtsverletzungen innerhalb und außerhalb von Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften aktiv zu werden, einzugreifen und diese zu
stoppenundvorzubeugen.
In der Folge wurden schließlich mögliche Gegenargumente, die den Staat
doch von Interventionspflichten in Religions- undWeltanschauungsgemein-
schaftenbefreienkönnten,entkräftet.Damitwurdeuntermauert,dassderStaat
– falls Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften dem nicht selbst nach-
kommen–dieAchtung, den Schutz unddieRealisierungderMenschenrechte
auch inReligions-undWeltanschauungsgemeinschaftendurchsetzenmuss.
Auf dieser normativen und argumentativen Grundlage der universellen
Geltung derMenschenrechte für und inReligions- undWeltanschauungsge-
meinschaften stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig wäre, religiöse
Menschen, Gläubige, Mitglieder bzw. Angehörige von Religions- undWelt-
anschauungsgemeinschaften auf internationaler Ebene indenFokus zuneh-
menundihreMenschenrechtssituationkonkretzuverbessern.Dennesscheint
eineSpannungzwischendermoralischbegründetenuniversellenGeltungder
Menschenrechte in und für Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften
undderRealität vonTrägerinnenundTräger vonMenschenrechtenbzw.Op-
fern von Menschenrechtsverletzungen in Religions- undWeltanschauungs-
gemeinschaftenzubestehen. InanderenWortenstellt sichdieFrage,woman
Menschenrechtsverletzungen innerhalb einer Religions- und Weltanschau-
ungsgemeinschaft einklagen kann.Denndie Staaten schützen sich vor einer
derartigenAuseinandersetzungmitReligions-undWeltanschauungsgemein-
schaftenmeistensmit demVerweis auf die kollektive Religionsfreiheit. Die
Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften selbst weisen häufig solche
Anschuldigungenzurück,weil sie sichsonstbeschmutzt fühlen.
Hinsichtlich einer Optimierung denke ich an die Weiterentwicklung der
bisherigen Rechtspraxis, bei Menschenrechtsverletzungen durch bzw. in Reli-
gions- undWeltanschauungsgemeinschaftenmit demVerweis auf die Freiwil-
ligkeit derMitgliedschaftundTeilnahmesowieaufdie jedemMenschenoffen-
stehende Austrittsmöglichkeit nicht zu intervenieren, hin zu einer Praxis der
LiberalerRechtsstaat 321
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik