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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 gründetenAnspruch,dassihreMenschenrechtegeachtet,geschützt,durchgesetzt undrealisiertwerden–aufgrundderuniversellenGeltungderMenschenrechte außerhalb und innerhalb vonReligions- undWeltanschauungsgemeinschaften. Unter Bezugnahme auf die begründeten, mit denMenschenrechten korre- spondierenden positiven und negativen Plichten primär der Staaten und se- kundär der nichtstaatlichen Akteure (wie z.B. Religions- undWeltanschau- ungsgemeinschaften) wurde dann moralisch legitimiert, dass Staaten diesen positiven und negativen Pflichten sowohl außerhalb als auch innerhalb von Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften nachkommenmüssen. Kon- kretbedeutetdies,dassderStaatbegründetdazuverpflichtet ist, angesichtsvon Menschenrechtsverletzungen innerhalb und außerhalb von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aktiv zu werden, einzugreifen und diese zu stoppenundvorzubeugen. In der Folge wurden schließlich mögliche Gegenargumente, die den Staat doch von Interventionspflichten in Religions- undWeltanschauungsgemein- schaftenbefreienkönnten,entkräftet.Damitwurdeuntermauert,dassderStaat – falls Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften dem nicht selbst nach- kommen–dieAchtung, den Schutz unddieRealisierungderMenschenrechte auch inReligions-undWeltanschauungsgemeinschaftendurchsetzenmuss. Auf dieser normativen und argumentativen Grundlage der universellen Geltung derMenschenrechte für und inReligions- undWeltanschauungsge- meinschaften stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig wäre, religiöse Menschen, Gläubige, Mitglieder bzw. Angehörige von Religions- undWelt- anschauungsgemeinschaften auf internationaler Ebene indenFokus zuneh- menundihreMenschenrechtssituationkonkretzuverbessern.Dennesscheint eineSpannungzwischendermoralischbegründetenuniversellenGeltungder Menschenrechte in und für Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften undderRealität vonTrägerinnenundTräger vonMenschenrechtenbzw.Op- fern von Menschenrechtsverletzungen in Religions- undWeltanschauungs- gemeinschaftenzubestehen. InanderenWortenstellt sichdieFrage,woman Menschenrechtsverletzungen innerhalb einer Religions- und Weltanschau- ungsgemeinschaft einklagen kann.Denndie Staaten schützen sich vor einer derartigenAuseinandersetzungmitReligions-undWeltanschauungsgemein- schaftenmeistensmit demVerweis auf die kollektive Religionsfreiheit. Die Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften selbst weisen häufig solche Anschuldigungenzurück,weil sie sichsonstbeschmutzt fühlen. Hinsichtlich einer Optimierung denke ich an die Weiterentwicklung der bisherigen Rechtspraxis, bei Menschenrechtsverletzungen durch bzw. in Reli- gions- undWeltanschauungsgemeinschaftenmit demVerweis auf die Freiwil- ligkeit derMitgliedschaftundTeilnahmesowieaufdie jedemMenschenoffen- stehende Austrittsmöglichkeit nicht zu intervenieren, hin zu einer Praxis der LiberalerRechtsstaat 321 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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