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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Querverweisenunddamit zuVereinheitlichungsprozessen führen. SolcheTen-
denzen soll dieser Beitrag indenBlicknehmen, der IngeborgGabriel inErin-
nerungangemeinsameSeminarezurReligionsfreiheit inEuropaund inAnbe-
tracht ihrerTätigkeit als SonderbeauftragtederOSZE imKampfgegenRassis-
mus, Fremdenfeindlichkeit undDiskriminierungmit Fokus auf Christen und
AngehörigeandererReligionen inden Jahren2017und2019,gewidmet ist.
2. DiePluralitätdereuropäischenRechtskreiseunddas
Religionsrecht
2.1. UnionseuropaundKonventionseuropa
ZweiRechtskreisestehennaheliegenderWeise imMittelpunkt,dieEuropäische
Union(Unionseuropa)12unddasEuropadesEuroparates(Konventionseuropa).
Einerseits sinddieMitgliedstaatender EUauchUnterzeichner der EMRKund
dervierzehnZusatzprotokolle,umgekehrt istderKreisderKonventionsstaaten
größerals jenerderEU.
Schonseit jeherhatdieRechtsprechungderStraßburgerKonventionsorgane
imGrundrechtsbereichwesentlich zur Ausprägung eines europäischen (Min-
dest-)Standardsbeigetragenunddamit einewichtigeharmonisierendeund in-
tegrative Rolle gespielt. Diese hat durch den sich allmählich herausgebildeten
„europäischenGrundrechtsdialog“ zwischen demEGMRunddemEuGHeine
deutlicheVerdichtungundHarmonisierungerfahren.
Im Grundrechtsbereich stellt die EMRK – schon seit langem vielfach als
„TeilverfassungEuropasaufdemGebietderMenschenrechte“bezeichnet–den
wesentlichstengemeinsamenBezugspunktdar. Seit derProklamationder „Eu-
ropäischen Grundrechtscharta“ 2000 in Nizza bestehen sogar zwei Grund-
rechtskataloge nebeneinander, deren Verhältnis zueinander es zu bestimmen
gilt.DurchdenVertragvonLissabonmitdemvorgesehenenBeitrittderEUzur
EMRK hat diese Entwicklung einen Höhepunkt erfahren. Die Realisierung
wurdeallerdings2014durchdasGutachten2/13desEuGHblockiert,13 indemer
12 DieEuropäischeUnion enthält ihrerseits nochdenEuropäischenWirtschaftsraum(EWR)
unddenSchengenraumals eigeneRechtsräume.EinekartographischeDarstellungaller in
Europa wirksamen Rechtskreise produziert jedenfalls verwirrende Überschneidungen:
ChristopherHarding,TheIdentityofEuropeanLaw:MappingOuttheEuropeanLegalSpace,
in:EuropeanLawJournal6/2000,S. 128–147.
13 EuGH Gutachten 2/13 vom 18.12.2014, vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/
TXT/?uri=CELEX:62013CV0002 (letzterZugriff: 15.04.2019).DieserGrundrechtsverbund
wird bereits seit langemvon einem gewissenKonkurrenzverhältnis zwischen den beiden
Gerichten geprägt. Wenn der EGMR in seiner Rechtsprechung die Verweigerung einer
RichardPotz330
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik