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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Querverweisenunddamit zuVereinheitlichungsprozessen führen. SolcheTen- denzen soll dieser Beitrag indenBlicknehmen, der IngeborgGabriel inErin- nerungangemeinsameSeminarezurReligionsfreiheit inEuropaund inAnbe- tracht ihrerTätigkeit als SonderbeauftragtederOSZE imKampfgegenRassis- mus, Fremdenfeindlichkeit undDiskriminierungmit Fokus auf Christen und AngehörigeandererReligionen inden Jahren2017und2019,gewidmet ist. 2. DiePluralitätdereuropäischenRechtskreiseunddas Religionsrecht 2.1. UnionseuropaundKonventionseuropa ZweiRechtskreisestehennaheliegenderWeise imMittelpunkt,dieEuropäische Union(Unionseuropa)12unddasEuropadesEuroparates(Konventionseuropa). Einerseits sinddieMitgliedstaatender EUauchUnterzeichner der EMRKund dervierzehnZusatzprotokolle,umgekehrt istderKreisderKonventionsstaaten größerals jenerderEU. Schonseit jeherhatdieRechtsprechungderStraßburgerKonventionsorgane imGrundrechtsbereichwesentlich zur Ausprägung eines europäischen (Min- dest-)Standardsbeigetragenunddamit einewichtigeharmonisierendeund in- tegrative Rolle gespielt. Diese hat durch den sich allmählich herausgebildeten „europäischenGrundrechtsdialog“ zwischen demEGMRunddemEuGHeine deutlicheVerdichtungundHarmonisierungerfahren. Im Grundrechtsbereich stellt die EMRK – schon seit langem vielfach als „TeilverfassungEuropasaufdemGebietderMenschenrechte“bezeichnet–den wesentlichstengemeinsamenBezugspunktdar. Seit derProklamationder „Eu- ropäischen Grundrechtscharta“ 2000 in Nizza bestehen sogar zwei Grund- rechtskataloge nebeneinander, deren Verhältnis zueinander es zu bestimmen gilt.DurchdenVertragvonLissabonmitdemvorgesehenenBeitrittderEUzur EMRK hat diese Entwicklung einen Höhepunkt erfahren. Die Realisierung wurdeallerdings2014durchdasGutachten2/13desEuGHblockiert,13 indemer 12 DieEuropäischeUnion enthält ihrerseits nochdenEuropäischenWirtschaftsraum(EWR) unddenSchengenraumals eigeneRechtsräume.EinekartographischeDarstellungaller in Europa wirksamen Rechtskreise produziert jedenfalls verwirrende Überschneidungen: ChristopherHarding,TheIdentityofEuropeanLaw:MappingOuttheEuropeanLegalSpace, in:EuropeanLawJournal6/2000,S. 128–147. 13 EuGH Gutachten 2/13 vom 18.12.2014, vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ TXT/?uri=CELEX:62013CV0002 (letzterZugriff: 15.04.2019).DieserGrundrechtsverbund wird bereits seit langemvon einem gewissenKonkurrenzverhältnis zwischen den beiden Gerichten geprägt. Wenn der EGMR in seiner Rechtsprechung die Verweigerung einer RichardPotz330 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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