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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
einer Erstreckung des Unionsrechts auf die religiöse Sphäre. Das Gemein-
schaftsrechtwurdedaher vonseinerGrundstrukturher zunächst als religions-
rechtlich blind bzw. indifferent beschrieben.16 In der Folge wurde dann von
einem „klandestinen Religionsrecht“ gesprochen, also von einem „zwar ver-
borgenen, tatsächlich aber existierenden Recht, das sich in europäischer
Rechtssetzung,RechtsprechungundRechtswirklichkeit gebildethat“.17
DieseZurückhaltungkannseitden1990-erJahrenendgültigalsüberwunden
angesehen werden. Es kam in zunehmendemMaß zu einer Relevierung der
religiösenDimension,wasnichtzuletztauchdamitzusammenhing,dasssichdie
Europäische Gemeinschaft als Europäische Union immer mehr von einer
Wirtschaftsgemeinschaft zu einer verdichtetenRechtsgemeinschaft entwickelt
hat.18
Ein„europäischesReligionsrecht“hatnunmehrdeutlicheKonturenerhalten
undauchderTerminus als solcher ist aus demeinschlägigenSchrifttumnicht
mehrwegzudenken.GerhardRobbershältdaher2011 fest: „Längsthatsichein
eigenesundeigenständigesReligionsrechtderEuropäischenUnionentwickelt,
ein europäischesReligionsrecht imWerden“.19PeterHäberle spricht imselben
Jahr davon, dass sich seit demVertrag vonMaastricht „ein begrenzendes und
,anregendes‘ Religionsverfassungsrecht als Teilverfassung Europas etabliert“
habe.20
16 So Axel v. Campenhausen in der Mitte der 1990-er Jahre: Staatskirchenrecht, 3. Aufl.,
München1996,S. 409.
17 GerhardRobbers,EuropaunddieKirchen, in:StimmenderZeit216/1998,S. 147–157,hier:
S. 150.
18 DamitwurdeauchdieFragenachdereuropäischen Identität undderdiesebestimmenden
Werte virulent.Wenigüberraschendwurde imZuge dieserDebatte auch die religiöseDi-
mensioninsSpielgebracht,unddabei insbesondereaufdiechristlichenWurzelnverwiesen.
Das einschlägige Schrifttum ist inzwischenunübersehbar geworden. Einerseits gehört der
immerwiederverwendeteHinweisaufdiedurchdreiHügel–Areopag,Capitol,Golgatha–
versinnbildlichtenGrundlagenEuropaszudenMantrendereuropäischenGeistesgeschichte.
FürdasneuzeitlicheEuropawirdschließlichdiePolaritätvonChristentumundAufklärung
alskonstitutivangesehen: „TheEuropeancultural integrationmode, including the formof
religiousgovernance,hasbeenemergingasaninstitutionalandlegal frameworktocometo
terms with originally Western European religious and secular diversity.“, vgl. Willfried
Spohn,Europeanization,ReligionandCollective Identities inanEnlargingEurope.AMul-
tipleModernities Perspective, in: European Journal of Social Theory 12/2009, S. 358–374,
hier: S. 363.
19 GerhardRobbers, Religionsrechtliche Bestimmungen in der EuropäischenUnion, auf der
Homepage der Universität Trier, vgl. https://www.uni-trier.de/index.php?id=7526&L=2
(letzterZugriff: 28.01.2018).
20 PeterHäberle,EuropäischeVerfassungslehre, 7.Aufl., Baden-Baden2011,S. 524.
RichardPotz332
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik