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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 2.2. OrganisationfürSicherheitundZusammenarbeit inEuropa(OSZE)und dasReligionsrecht DieausderHelsinki-Konferenz für Sicherheit undZusammenarbeit inEuropa (KSZE) hervorgegangeneOrganisation für Sicherheit undZusammenarbeit in Europa (OSZE) stellt gewissermaßen einenweiteren europäischenRechtskreis dar. Es handelt sich um politischeWillenserklärungen von hohemRang, die dementsprechend auch keinen durchsetzbaren Rechtsschutz vorsehen, denen jedoch zumindest eine aufVerpflichtungausgerichtete normativeTendenz zu- geschriebenwerden kann. Besonders hervorzuheben ist auch die historische Bedeutung, die demOSZE-(KSZE)Prozess imZusammenhangmit derDurch- setzung der Menschenrechte in den damals sozialistischen Staaten Europas zukam.21Nunmehr sind diese StaatenMitglieder des Europarates bzw.Unter- zeichner der EMRK. In religionsrechtlicher Hinsicht haben im Rahmen der KSZEvorallemdieKonferenzenvonHelsinki1975,Madrid1983undWien1989 Bedeutungerlangt.DurchdieSchlussakte vonMadridwurdeeineverengte in- dividualrechtliche Sicht überwunden und die korporative bzw. institutionelle KomponentederReligionsfreiheitunddamitauchdasSelbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften betont. In die Schlussakte von Wien wurde schließlicheineumfangreicheZusammenstellungdersichausderGarantieder Religionsfreiheit ergebendeneinzelnenGewährleistungenaufgenommen.22 NachderWendenahm1991dasBüro für demokratische Institutionenund Menschenrechte(ODIHR)23mitSitzinWarschauseineTätigkeitauf.1997wurde einExpertenbeirat fürReligions-undGlaubensfreiheitalsberatendesGremium für Anfragen und Stellungnahmen bestellt,24 der dieGuidelines for Review of LegislationPertaining toFreedomofReligionorBeliefverfasste.25Sieenthalten einenÜberblickundAnregungen fürdieÜberprüfungeinschlägigerGesetze.26 In den an sich verdienstvollen Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben tritt 21 Ingeborg Gabriel hat alsMitarbeiterin vonRudolfWeiler in dem 1967 gegründetenUni- versitätszentrum für Friedensforschung (UZF) mit den Forschungsschwerpunkten Frie- densethikundInternationaleEthikinKooperationinsbesonderemitderRussischenAkade miederWissenschafteneinschlägigeGrundlagenforschungbetrieben. 22 TheodorSchweisfurth /KarinOellers-Frahm,DokumentederKSZE,München1993. 23 Vgl.http://www.osce.org/odihr (letzterZugriff: 15.04.2019). 24 OSCE,ODIHRPanelofExpertsonFreedomofReligionorBelief,vgl.http://www.osce.org/pu blications/odihr/2007/06/24813_888_en.pdf (letzterZugriff: 15.04.2019). 25 GuidelinesforReviewofLegislationPertainingtoFreedomofReligionorBelief,http://www. osce.org/odihr/13993(letzterZugriff: 15.04.2019). 26 OSCE,Guidelines forReviewof LegislationPertaining toReligionorBelief, Introduction, S. 5f. (letzterZugriff: 15.04.2019). DiePluralitätdeseuropäischenRechtsraumsunddasReligionsrecht 333 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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